Adelsrangfolgen

Welche Adelsränge gibt es? Als höchste politische Würde wurde der Titel Kaiser vergeben oder angenommen. Es gab ihn schon im römischen Weltreich, wo er eigentlich zuerst ein Personenname des Julius Cäsar war, den die Griechen "Kaisar" nannten. Da das römische Reich ein Weltreich war, verband man mit dem Begriff auch eine Weltmacht. Nach Erlöschen der römischen Macht in Europa wurde das Kaisertum im Jahre 800 von den Franken wieder aufgenommen. Bis heute hat sich der Begriff gehalten, in Deutschland gab es bis 1918 einen "Deutschen Kaiser". Er gehörte zur Gruppe des Hochadels und der Fürsten.

In der Rangfolge an nächster Stelle stand in der Fürstengruppe der König, vom althochdeutschen "Chunni" abgeleitet, was soviel wie "Geschlecht" bedeutet. Der König war Oberhaupt eines Stammes und wurde bei allen germanischen Völkern erblich. In der Geschichte stritten sich weltliche (Kaiser) und geistliche (Papst) Herrscher um das Recht, den Königstitel zu verleihen. In Deutschland gab es zuletzt (1918) fünf Könige, nämlich die von Bayern, Preußen, Sachsen und Württemberg. Der König hatte gegenüber den übrigen Fürsten den Vorzug gewisser Privilegien (Anrede "Euere Majestät") und er konnte auch selbst adeln.

Dann folgt - ebenfalls in der Fürstengruppe - der Herzog, abgeleitet vom lateinischen Wort "dux". In Germanien ursprünglich ein erwählter Heerführer. Später wurde er im Frankenreich als Mittler zwischen königlicher Gewalt und den Grafen eingesetzt, mehrere Grafschaften wurden unter einem Herzog vereinigt. In Deutschland gab es mehrere Herzog- und auch Großherzogtümer bis 1918, die ebenfalls das Recht hatten, zu adeln.

Schließlich gehört zur Gruppe der Fürsten noch der einfache Fürst, abgeleitet vom althochdeutschen "furisto", das ehemals den Obersten oder Führer eines politischen Verbandes bezeichnete. Man unterscheidet geistliche (Erzbischöfe, Bischöfe) und weltliche Fürsten (hierzu zählen auch Mark- und Pfalzgrafen sowie Kurfürsten, die das Recht hatten, den Kaiser zu wählen). Seit 1918 regiert in Deutschland kein Fürstenhaus mehr, aber viele existieren noch.

Als nächstes kommt der Graf, der anfänglich mit den Fürsten gleichgestellt, später aber ihnen untergeordnet wurde und ursprünglich von einem König oder Fürsten als dessen Beamter ernannt und durften dafür Land nehmen oder erhielt für seine Dienste besondere Vorrechte. Verwaltungsbezirke unter Grafen nannte man Grafschaften. Später wurde der Titel Graf verliehen, ohne dass daran ein Amt gebunden war.

Dann folgt der Freiherr, im Mittelalter auch Edelherr genannt, ursprünglich die Bezeichnung eines "wahrhaft freien Mannes" im Gegensatz zum abhängigen Bauern. Später wurde der Titel als Adelsrang verliehen, namentlich in Österreich, weniger in Norddeutschland. Im späten Preußen bis 1918 war ein gewisses Vermögen und Einkommen an die Verleihung des Titels geknüpft. Der Freiherr ist der letzte titulierte Adelige.

Auf einer Zwischenstufe zwischen titulierten und untitulierten Geschlechtern stehen die Ritter und die Edlen, wobei man in Österreich diese Gruppe auch mit der kommenden - dem untitulierten Adel - zusammenfasst. Diese Adelsbezeichnungen wurden vornehmlich in Süddeutschland und in Österreich verliehen, gelegentlich auch nur für eine Person (sogenannter "Personaladel", während der gewöhnliche Adel erblich ist für alle Nachkommen weiblichen und männlichen Geschlechts im Mannesstamm ist).

Die größte Gruppe des Adels stellen die Untitulierten, die, wie der Name schon sagt, keinen Titel besitzen. Es sind dies Familien des Niederadels, die lediglich ein "v.", ein "v. und zu", ein "zu", seltener auch ein "am" oder ein "vom" als Adelszeichen führen. Es gibt auch Adelsfamilien, die gar kein Adelszeichen führen und trotzdem adelig sind. Entstanden oft durch die Übernahme von Herkunftsbezeichnungen im Mittelalter, wurde die Bezeichnung seit dem 14.Jahrhundert durch ein Diplom bis 1918 verliehen.

zuletzt bearbeit am 14.01.2006