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Welche
Adelsränge gibt es? Als höchste politische Würde wurde der
Titel Kaiser
vergeben oder angenommen. Es gab ihn schon im römischen
Weltreich, wo er eigentlich zuerst ein Personenname des Julius Cäsar
war, den die Griechen "Kaisar" nannten. Da das römische
Reich ein Weltreich war, verband man mit dem Begriff auch eine
Weltmacht. Nach Erlöschen der römischen Macht in Europa wurde
das Kaisertum im Jahre 800 von den Franken wieder aufgenommen.
Bis heute hat sich der Begriff gehalten, in Deutschland gab es
bis 1918 einen "Deutschen Kaiser". Er gehörte zur
Gruppe des Hochadels und der Fürsten.
In
der Rangfolge an nächster Stelle stand in der Fürstengruppe
der König, vom
althochdeutschen "Chunni" abgeleitet, was soviel wie
"Geschlecht" bedeutet. Der König war Oberhaupt eines
Stammes und wurde bei allen germanischen Völkern erblich. In
der Geschichte stritten sich weltliche (Kaiser) und geistliche
(Papst) Herrscher um das Recht, den Königstitel zu verleihen.
In Deutschland gab es zuletzt (1918) fünf Könige, nämlich die
von Bayern, Preußen, Sachsen und Württemberg. Der König hatte
gegenüber den übrigen Fürsten den Vorzug gewisser Privilegien
(Anrede "Euere Majestät") und er konnte auch selbst
adeln.
Dann
folgt - ebenfalls in der Fürstengruppe - der Herzog,
abgeleitet vom lateinischen Wort "dux". In Germanien
ursprünglich ein erwählter Heerführer. Später wurde er im
Frankenreich als Mittler zwischen königlicher Gewalt und den
Grafen eingesetzt, mehrere Grafschaften wurden unter einem
Herzog vereinigt. In Deutschland gab es mehrere Herzog- und auch
Großherzogtümer bis 1918, die ebenfalls das Recht hatten, zu
adeln.
Schließlich
gehört zur Gruppe der Fürsten noch der einfache Fürst,
abgeleitet vom althochdeutschen "furisto", das ehemals
den Obersten oder Führer eines politischen Verbandes
bezeichnete. Man unterscheidet geistliche (Erzbischöfe, Bischöfe)
und weltliche Fürsten (hierzu zählen auch Mark- und
Pfalzgrafen sowie Kurfürsten, die das Recht hatten, den Kaiser
zu wählen). Seit 1918 regiert in Deutschland kein Fürstenhaus
mehr, aber viele existieren noch.
Als
nächstes kommt der Graf,
der anfänglich mit den Fürsten gleichgestellt, später aber
ihnen untergeordnet wurde und ursprünglich von einem König
oder Fürsten als dessen Beamter ernannt und durften dafür Land
nehmen oder erhielt für seine Dienste besondere Vorrechte.
Verwaltungsbezirke unter Grafen nannte man Grafschaften. Später
wurde der Titel Graf verliehen, ohne dass daran ein Amt gebunden
war.
Dann
folgt der Freiherr,
im Mittelalter auch Edelherr genannt, ursprünglich die
Bezeichnung eines "wahrhaft freien Mannes" im
Gegensatz zum abhängigen Bauern. Später wurde der Titel als
Adelsrang verliehen, namentlich in Österreich, weniger in
Norddeutschland. Im späten Preußen bis 1918 war ein gewisses
Vermögen und Einkommen an die Verleihung des Titels geknüpft.
Der Freiherr ist der letzte titulierte Adelige.
Auf
einer Zwischenstufe zwischen titulierten und untitulierten
Geschlechtern stehen die Ritter
und die Edlen, wobei
man in Österreich diese Gruppe auch mit der kommenden - dem
untitulierten Adel - zusammenfasst. Diese Adelsbezeichnungen
wurden vornehmlich in Süddeutschland und in Österreich
verliehen, gelegentlich auch nur für eine Person (sogenannter
"Personaladel", während der gewöhnliche Adel erblich
ist für alle Nachkommen weiblichen und männlichen Geschlechts
im Mannesstamm ist).
Die
größte Gruppe des Adels stellen die Untitulierten,
die, wie der Name schon sagt, keinen Titel besitzen. Es sind
dies Familien des Niederadels, die lediglich ein "v.",
ein "v. und zu", ein "zu", seltener auch ein
"am" oder ein "vom" als Adelszeichen führen.
Es gibt auch Adelsfamilien, die gar kein Adelszeichen führen
und trotzdem adelig sind. Entstanden oft durch die Übernahme
von Herkunftsbezeichnungen im Mittelalter, wurde die Bezeichnung
seit dem 14.Jahrhundert durch ein Diplom bis 1918 verliehen. |