Aus dem Schreiben des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege, Bonn vom 26. Februar 2007

 

Schutz und Pflege von Bodendenkmälern, Fortführung der Denkmalliste

Antrag auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezug auf § 3 Abs. 2 DSchG NW stellt das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege hiermit den Antrag, das in dem beigefügten Denkmalblatt KLE 245 beschriebene Bodendenkmal in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Stadt Kleve einzutragen. Das Bodendenkmalblatt ist Bestandteil dieses Antrages.

Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege erstellt als Dienstleistung für die Untere Denkmalbehörde Bodendenkmalblätter, wenn die Voraussetzung zur Eintragung in die Denkmalliste als Bodendenkmal festgestellt sind (§ 2 Abs. 1 und 5 DSchG NW).

Das Denkmalblatt enthält alle für das jeweils beschriebene Bodendenkmal wichtigen Daten. Sie entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erhebung und stehen auch den Denkmaleigentümern zur Einsicht offen. Das Fachamt hat seit dem 01.01.2007 Zugriff auf das Liegenschaftskataster. Die Abgrenzung und Ermittlung der betroffenen Flur und Flurstücke wurde auf der Grundlage der Liegenschaftskarten vorgenommen.

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Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag W. Wegener

Denkmalbeschreibung

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Stadtviertel und Nachbarschaften

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Die Stadt des 16. Jahrhunderts

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Ausgrabungen und erhaltene Gewölbekeller

477 kb

Bodeneingriffe - 2,50 bis 5,00 Meter Tiefe

492 kb

Bodeneingriffe - 1,50 bis 5,00 Meter Tiefe

469 kb

Schutzbereiche und betroffene Flurstücke

910 kb

zuletzt bearbeit am 31.08.2007