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Die Eingemeindung Kellens
Kleve hatte
sich innerhalb enger Stadtgrenzen entwickeln müssen. Erstmals
1898 gelang es durch den Einsatz finanzieller Mittel auf Kosten
der umliegenden Gemeinden das Stadtgebiet
zu erweitern.
Diese
Ausdehnung erwies sich jedoch bereits nach einigen Jahren als völlig
unzureichend. Die Hügelstadt Kleve hatte kein Industriegelände,
das an den Schienenweg angeschlossen werden konnte. Von dem auf
Klever Gebiet liegenden Bahnhof und den auf Kosten Kleves
ausgebauten Spoykanal profitierte daher insbesondere die
Nachbargemeinde Kellen. Je erfolgreicher sich die Industrie -
insbesondere die Margarineverarbeitung - in Kellen entwickelte,
um so höher wurden die Lasten für die Stadt.
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1. Versuch
Im Jahre 1906,
als die Einwohnerzahl auf 16.500 angewachsen war, entschloss
sich die Stadt Kleve einen Antrag auf Erweiterung der
Stadtgrenze beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf zu
stellen. Die gesamte Gemeinde Kellen, die zum Amt Griethausen
gehörte, sollte eingemeindet werden. Das Anliegen der Stadt
wurde am 17. März 1910 anerkannt und eine Kommission unter dem
Vorsitz des Landrats Eich sen. eingesetzt, der die Bürgermeister
von Kleve - Dr. Heinrich Wulff - und Kellen und je zwei
Vertreter der beiden Gemeindevertretungen angehörten.
Der Klever
Wunsch nach Industrieflächen wurden von den Kellener Bürgern
anerkannt: sie boten an, entsprechendes Gelände am Spoykanal an
Kleve abzutreten - aber nicht die van-den-Bergh`sche
Margarinefabrik, deren Steuerleistung Kleve so begehrenswert
erschien. Wulff, der auch beim Landrat auf Antipathie stieß,
beharrte auf die Totaleingemeindung von Kellen. Als der erste
Weltkrieg 1914 ausbrach und damit alle Verhandlungen für eine
Reihe von Jahren unterbrochen wurden, war man in der Sache um
keinen Schritt vorwärts gekommen.
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| Landrat
Peter Eich |
2. Versuch
Zehn Jahre später
wurden die Eingemeindungspläne wieder aufgegriffen. Dr. Wulff,
nach wie vor Bürgermeister von Kleve, konnte nicht auf Unterstützung
des Landrats hoffen. Die Funktion hatte inzwischen Eich jun.
eingenommen. Dieser vermutete, dass es Kleve letztlich darum
geht, kreisfreie Stadt zu werden und damit aus dem Landkreis,
dem Eich jun. vorstand, ausscheren würde. Solange Kleve aber
auf die Steuern der Gemeinde Kellen nicht zurückgreifen konnte,
verfügte die Stadt auch nicht über die Voraussetzungen für
den Status einer kreisfreien Stadt: die finanzielle Unabhängigkeit.
An dieser
Stelle sei erwähnt, dass Bernhard Baak (1933 aus politischen Gründen
pensionierter Erster Beigeordneter in Kleve und Leiter der
Stadtverwaltung von 1946 bis 1954. Baak hatte an allen
Verhandlungen über die verschiedenen Versuche der Eingemeindung
teilgenommen.) in seinem Buch "Zerstörung, Wiederaufbau
und Verwaltung der Stadt Kleve - 1944 - 1957" dementiert,
dass Kleve anstrebte kreisfreie Stadt zu werden. Dennoch ist
festzustellen, dass mit einer erfolgreichen Eingemeindung
Kellens die Option "Antrag auf kreisfreie Stadt" in
greifbare Nähe gekommen wäre. Eine wichtige Voraussetzung
hierfür war jedoch noch nicht gegeben: das größere Kleve
musste mindestens 40.000 Einwohner aufweisen. Diese Bedingung hätte
jedoch mit der Zeit erfüllt werden können.
Die
Entscheidung sollte daher der Regierungspräsident in Düsseldorf
fällen. Dieser stand dem Anliegen der Stadt Kleve 1927 positiv
gegenüber, schob jedoch die Verantwortung für das weitere
Vorgehen dem Preußischen Innenminister in Berlin zu: "Da,
die bisher von mir geführten Verhandlungen an dem Widerstand
von Kellen gescheitert sind, glaube ich, dass weitere
Verhandlungen nur dann Erfolg versprechen, wenn ich der dortigen
Zustimmung gewiss bin, dass die Umgemeindung schließlich auch
gegen den Willen der bis jetzt widersprechenden Bürgermeisterei
durchgeführt wird."
Dr. Wulff
versuchte durch umfangreiche Zugeständnisse die Kellener
Interessenvertreter umzustimmen: Den Bau der notwendigen
Kanalisation, den Ausbau der Straßen, die Einrichtung
gemeindlicher Verwaltungsstellen, Übernahme aller
Gemeindebeamten, Verzicht auf Steueranhebung, angemessene
Vertretung im Stadtrat .... Kellen blieb bei seiner Ablehnung.
Eich jun.
beantragte beim Innenministerium die endgültige Ablehnung des
Antrags und erreichte dort zunächst das Gegenteil. Der
Innenminister ordnete am 7. April 1930 an, die Eingemeindung
weiter Teile Kellens nach Kleve vorzubereiten. Nach massiven
Proteste der Kellener Bevölkerung - sie fanden auch Gehör im
Landtag - revidierte der Innenminister seine Entscheidung.
Darauf teilte der Regierungspräsident dem Bürgermeister Wulff
im Oktober 1930 mit, dass mit einer Eingemeindung Kellens zunächst
nicht gerechnet werden könne. Am 1. April 1932 trat Bürgermeister
Dr. Wulf nach längerer Krankheit in den Ruhestand. Sein
Nachfolger, Dr. Stepkes, griff den Plan wieder auf. Doch unter
den Trümmern der Weimarer Republik wurden auch die
Eingemeindungspläne begraben.
3. Versuch
1945 - die
Stadt Kleve war nahezu völlig zerstört. Doch der Krieg zu Ende
und im Lager Bedburg-Hau bereiteten einige Bürger eine neue
Stadtverwaltung vor. Man erinnerte sich der unerledigten Frage
der Eingemeindung Kellens. Sie hatte durch die geringe Zerstörung
von Materborn und Kellen im Vergleich zur schwer getroffenen
Stadt Kleve einen neuen Akzent bekommen. Dort bestand eine
bessere Möglichkeit zur notdürftigen Unterbringung der
Ausgebombten als in den Ruinen von Kleve.
Die britische
Militärregierung hatte einen neuen Landrat eingesetzt: Dr. Dr.
Janßen. Dieser erarbeitete am 5. April 1945 ein Gutachten zur künftigen
Struktur des Klever Raumes. In diesem hat er sich vermutlich,
wenn man seinen Verfügungen von Ende April folgt, für eine
Zusammenfassung der Gemeinden Kleve, Kellen und Materborn sowie
einiger Gebiete der Gemeinde Hau (am heutigen Krankenhaus)
ausgesprochen. Der Kreiskommandant, ein britischer Offizier,
strebte eine möglichst schnell funktionierende Verwaltung an
und ordnete am 28. April 1945 die einstweilige Eingemeindung
analog der Vorschläge des Landrats an und schuf damit den
Handlungsrahmen, den sich der neue erste Nachkriegsbürgermeister,
Dr. Stapper, als Bedingung für die Amtannahme erbeten hatte.
Der bereits im Februar 1945 in Kellen eingesetzte Bürgermeister
Peter Mueser trat von seinem Amt zurück.
Das Bürgermeisteramt
"Kleve-Kellen-Materborn" hatte seinen Sitz im vom
Krieg verschonten Haus Koekkoek.
Innerhalb von
14 Tagen wurde eine Gebietsreform umgesetzt, um die man vierzig
Jahre vergeblich gerungen hatte.
Doch die
Kellener Bürger wehrten sich. Noch vor dem Spruch der Militärregierung,
am 22. April 1945, wandten sich die Gemeinderatsmitglieder
Reintjes und Michels an den Landrat: "Wir können auch
unter Berücksichtigung aller Verhältnisse in ihrem Vorgehen
nur eine Fortsetzung einer Politik sehen, die ohne Hemmungen über
Land und Haus des Nachbarn verfügte, wenn es den eigenen
Interessen diente ... ." Einige Monate später suchten die
Kellener Hilfe beim Regierungspräsidenten. Schließlich
beantragen sie 1947 ein Ausgemeindungsverfahren mit dem Ziel die
frühere Selbständigkeit wiederzuerlangen.
Das
Bezirksverwaltungsgericht Düsseldorf hob 1948 die einstweilige
Eingemeindung auf. Daraufhin griffen die Besatzungsbehörden ein
und kassierten das Urteil - einer der ganz seltenen Fälle, bei
dem die Briten in die deutsche Rechtssprechung eingriffen. Die
damit entstandene Rechtsunsicherheit beendete die
Landesregierung in Düsseldorf: Am 6. September 1948 erklärte
sie die Eingemeindung Kellens für endgültig. Doch die Kellener
gaben auch jetzt noch nicht auf. Der tatkräftige und hartnäckige
Vertreter ihrer Interessen, der Verwaltungsrechtsrat Theodor von
de Sandt, strengte gegen den Beschluss ein neues
Verwaltungsgerichtsverfahren an. Mit Erfolg. Das
Oberverwaltungsgericht Münster verwarf am 23. Mai 1951 den
Beschluss der Landesregierung aus formalen Gründen, "es gäbe
gewisse Grundsätze zur Vorbereitung der Entscheidung über
Eingemeindungen, die die Landesregierung hätte beachten müssen".
Zwischen Kellen
und Kleve ging der Streit nun darüber weiter, ob mit diesem
Urteil Kellen seine Selbständigkeit zurückgegeben sei oder nur
die Eingemeindung, nicht aber die Verwaltungsgemeinschaft
aufgehoben sei. Während die Klever Stadtverwaltung vom
Fortbestand der Verwaltungsgemeinschaft ausging, forderte Kellen
die volle Selbständigkeit, die Herausgabe der
Verwaltungsunterlagen und forderte seine Bürger angesichts der
Klever Weigerung zu einem Steuerstreik gegen Kleve auf. In einer
Bürgerversammlung beschlossen die Kellener, am 11. August 1951
in einem Demonstrationszug nach Kleve zu ziehen und auf ihr
Recht aufmerksam zu machen. Auf ihrem Plakat "Demokratie -
wo bleibst du nur? Immer noch Diktatur?" wiesen sie auf den
entscheidenden Punkt hin: nur auf dem Verhandlungsweg unter Berücksichtigung
der Interessen beider Seiten war die Raumfrage zu lösen, nicht
durch einseitige Entscheidungen. Vom 1. April 1952 ab wurde
Kellen wieder vom Amt Griethausen verwaltet, zum 31. März 1953
hob der Regierungspräsident die bestehende
Verwaltungsgemeinschaft endgültig auf.
Mehrere
Eingemeindungsanträge der Stadt Kleve bei der Landesregierung
blieben erfolglos. 1959 stellte der Innenminister Dufhues (CDU)
fest: bei gutem Willen aller Beteiligten - Stadt Kleve, Kellen,
Kreis Kleve - sei eine Sanierung der Finanzen der Kreisstadt möglich
auch ohne eine Eingemeindung Kellens; ein entsprechender Antrag
Kleves habe keine Aussicht, im Landtag akzeptiert zu werden.
Kellen erklärte
sich darauf hin bereit, die Leistungen der Stadt Kleve, die auch
den Kellener Bürger zu Gute kamen, mitzufinanzieren. Kellen
zahlte in Zukunft dafür einen jährlichen Betrag von DM 300.000
an die Klever Stadtkasse.
Am 18. Mai 1960
schlossen die beiden Gemeinden einen "Friedensvertrag"
und stiften jeweils DM 10.000 für den Wiederaufbau der
Schwanenburg.
Materborn, das
zunächst an der Verwaltungsgemeinschaft mit Kleve festgehalten
hatte, löste diese im Februar 1963 nach Kompetenzstreitigkeiten
in der Bauaufsicht ebenfalls auf. Formell endete die
Verwaltungsgemeinschaft am Schluss des Jahres. Das Stadtgebiet
Kleves war jetzt wieder nur unwesentlich größer als nach der
ersten Gebietsreform
1898!
Die Wende
(ohne erneuten Versuch):
Die
Kommunalreform in Kleve
aus:
"Beiträge zur Geschichte der Stadt Kleve im 20.
Jahrhundert" - Klever Archiv Band 12, Hans-Joachim Hennig
(Hrsg.), Seiten 120 bis 121
"In den
Landtagwahlen von 1966 hatte die SPD in Nordrhein-Westfalen die
absolute Mehrheit gewonnen. Der Ministerpräsidenten
Heinz Kühn begann die
Legislaturperiode mit einem umfangreichen Reformprogramm. Man
wollte auf der einen Seite eine Reihe von Aufgaben auf die
unteren Verwaltungsebenen verlagern und zudem eine sinnvolle
Neugliederung der Regierungsbezirke, der Kreise und Gemeinden
erreichen. Durch eine Zusammenlegung von kleineren Ortschaften
zu größeren Gemeinden sollte die Verwaltung effektiver
gestaltet und Personal eingespart werden. Außerdem sollten
Gemeinden, die bereits zusammengewachsen waren, nun auch eine
organisatorische Einheit erhalten können. Damit würde auch das
Leistungsgefälle zwischen städtischen und ländlichen
Gemeinden allmählich abgebaut und die vorhandenen Mittel
gezielter und wirkungsvoller eingesetzt werden können, hoffte
man. Für den niederrheinischen Raum kam ein weiteres Argument
hinzu: mit dem Abbau der Grenzen im Zuge der europäischen
Einigung sah die Landesregierung die Gefahr verbunden, dass die
großstädtischen Schwerpunkte Nimwegen und Arnheim auf das
kleinräumig strukturierte Niederrheingebiet einen zu großen
Einfluss ausüben könnten. Daher galt es besonders hier,
handlungsfähige Gemeinden zu schaffen, die in dem Zwischenraum
zwischen dem Ruhrgebiet und den Niederlanden neue Zentren für
die weitere wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung bilden könnten.
Die
Neuordnungsaufgabe wurde vom Innenminister mit großer Intensität
in Angriff genommen. Er legte am 24. November 1967 seine
Vorstellungen auf den Tisch. Danach sollte es im (Alt-) Kreis
Kleve nur noch sechs Gemeinden geben: Kleve, Kranenburg,
Schneppenbaum, Uedem, Kalkar und Goch. Kleve würde nach diesem
Vorschlag die folgenden Gemeinden in seinem Stadtgebiet
vereinigen: Donsbrüggen - Rindern - Wardhausen - Kellen -
Griethausen - Brienen - Salmorth - Warbeyen - Materborn -
Reichswalde (westlicher Teil). Außerdem sollte die Gemeinde Hau
der Stadt Kleve eingegliedert werden. Die Gemeinde Keeken wollte
der Minister zusammen mit Bimmen und Düffelward der Gemeinde
Kranenburg zuordnen.
Die Reaktion
der Stadt auf diesen Plan war uneingeschränkt positiv, was kaum
anders zu erwarten war. Bürgermeister van de Loo stellte am 29.
November 1967 fest, die Pläne des Ministers brächten uralte
Klever Wünsche ihrer Verwirklichung näher; er versicherte den
demnächstigen Neubürgern, sie würden als völlig
gleichberechtigte Mitbürger in die Stadt aufgenommen. Die
betroffenen Gemeinden sahen das Modell der Landesregierung
naturgemäß aus einer anderen Sicht. Ihr Widerstand war
unterschiedlich stark. Materborn wollte seine Zustimmung zur
Eingemeindung von einer gleichzeitigen Eingemeindung von Hau
nach Kleve abhängig machen und sah nur dann einen Sinn in den
Neuordnungsplänen, wenn auch Kellen in der neuen Stadt aufgehen
würde. Kellen wehrte sich wie in der Vergangenheit so auch
jetzt gegen eine Preisgabe seiner Selbständigkeit. Die Gemeinde
Rindem zog einen Zusammenschluss mit Keeken und Bimmen zu einer
selbständigen Großgemeinde vor: so hatte man es bereits im
Jahre zuvor mit den beteiligten Gemeinden abgesprochen. In der
Reihe derjenigen, die sich gegen die Raumordnungspläne
aussprachen, fehlte - wie nicht anders zu erwarten - auch der
Oberkreisdirektor nicht, der zwar anerkannte, dass Kleve
weiteres Gebiet erhalten müsste, aber diesen Zuwachs nicht
durch einen Zusammenschluss von Kleve und Kellen realisiert
sehen wollte; besser sei Kellen mit Rindern zu einer neuen Großgemeinde
zusammenzuschließen, den notwendigen Raum könne Kleve durch
eine Eingemeindung von Hau erhalten. Damit traf der
Oberkreisdirektor Dr. Smeets aber auf den energischen Widerstand
des Bürgermeisters und Landtagsabgeordneten van Aken, der die
Gemeinden des Amtes Till, zu dem Hau und Schneppenbaum gehörten,
als neue Gemeinde zusammengefasst sehen wollte - auch hier
hatten bereits vor den Reformen Besprechungen mit dem Ziel der
Bildung einer Großgemeinde stattgefunden. Dabei fand er wohl
auch die Unterstützung des Sozialministeriums und des
Landschaftsverbandes, die sich bei Verhandlungen mit einer
kleineren Gemeinde für die Anliegen der Psychiatrischen
Landesklinik in Bedburg-Hau mehr Entgegenkommen erhofften. In
der ersten Anhörung konnten sich die Vertreter des Amtes Till
mit ihrer Auffassung, die neuen Gemeindegrenzen sollten sich an
den alten Amtsgrenzen orientieren, durchsetzen: der Plan, Hau
der Stadt Kleve zuzuschlagen, wurde auch vom Regierungspräsidenten
aufgegeben. Auch Kleve hat den Plan, Hau einzugemeinden, nicht
energisch weiterverfolgt.
In einer ersten
Anhörung der Beteiligten Anfang Dezember 1967 machte der
Regierungspräsident allen deutlich: der Zusammenschluss von
Kleve, Kellen, Warbeyen und Materborn stelle für ihn den
unverzichtbaren Kern der räumlichen Neuordnung in der Region
Kleve dar, über eine Zusammenfassung des Restes vom Amt
Griethausen mit Rindern zu einer neuen Großgemeinde ließe sich
nachdenken. Insbesondere setzte er sich mit den Einwänden von
Kellen und Materborn auseinander und stellte fest: die bauliche
Verflechtung von Kleve und Kellen ist bereits weit
fortgeschritten, die Gründung einer Planungsgemeinschaft
zwischen diesen beiden Gemeinden bringt zum Ausdruck, dass Kleve
und Kellen sich bereits schon als planerische Einheit fühlen.
Kleve hat Mangel an Industriegelände, Materborn hat seit langem
den Charakter eines Wohn -Vorortes für Kleve.
Die
Verhandlungen in den nächsten Monaten brachten keine großen
Veränderungen mehr: es gelang lediglich den Gemeinden Keeken,
Bimmen und Düffelward, sich mit ihrem Wunsch nach einer
Eingemeindung nach Kleve, die vom Innenminister nicht vorgesehen
war, durchzusetzen. Mit diesem Inhalt wurde das
Neuordnungsgesetz für den Kreis Kleve am 11. März 1969 im
Landtag verabschiedet, am 1. Juli 1969 in Kraft gesetzt. Weder
der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen die
Eingemeindung, die die Gemeinde Kellen gestellt hatte, noch ihre
Verfassungsklage in dieser Sache hatten Erfolg. So blieb es endgültig
bei der Eingemeindung. Am 1. Juli 1969 übernahm Bürgermeister
van de Loo vorübergehend das Amt des "Beauftragten für
die Aufgaben des Rates und des Ratsvorsitzenden", das nach
der Kommunalwahl am 9. November 1969 und der konstituierenden
Sitzung des Rates der neuen Gesamtgemeinde am 24. November 1969
wieder erlosch. Er wurde zum ersten Bürgermeister der neuen
Stadt Kleve gewählt,
ein Amt, das er mit hoher Autorität bis 1985 verwalten
sollte."
63 Jahre - von
1906 bis 1969 - nach den ersten Bemühungen ist Kellen damit ein
Stadtteil
von Kleve! |