Die Eingemeindung Kellens

 

Kleve hatte sich innerhalb enger Stadtgrenzen entwickeln müssen. Erstmals 1898 gelang es durch den Einsatz finanzieller Mittel auf Kosten der umliegenden Gemeinden das Stadtgebiet zu erweitern

Diese Ausdehnung erwies sich jedoch bereits nach einigen Jahren als völlig unzureichend. Die Hügelstadt Kleve hatte kein Industriegelände, das an den Schienenweg angeschlossen werden konnte. Von dem auf Klever Gebiet liegenden Bahnhof und den auf Kosten Kleves ausgebauten Spoykanal profitierte daher insbesondere die Nachbargemeinde Kellen. Je erfolgreicher sich die Industrie - insbesondere die Margarineverarbeitung - in Kellen entwickelte, um so höher wurden die Lasten für die Stadt.

1. Versuch

Im Jahre 1906, als die Einwohnerzahl auf 16.500 angewachsen war, entschloss sich die Stadt Kleve einen Antrag auf Erweiterung der Stadtgrenze beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf zu stellen. Die gesamte Gemeinde Kellen, die zum Amt Griethausen gehörte, sollte eingemeindet werden. Das Anliegen der Stadt wurde am 17. März 1910 anerkannt und eine Kommission unter dem Vorsitz des Landrats Eich sen. eingesetzt, der die Bürgermeister von Kleve - Dr. Heinrich Wulff -  und Kellen und je zwei Vertreter der beiden Gemeindevertretungen angehörten.

Der Klever Wunsch nach Industrieflächen wurden von den Kellener Bürgern anerkannt: sie boten an, entsprechendes Gelände am Spoykanal an Kleve abzutreten - aber nicht die van-den-Bergh`sche Margarinefabrik, deren Steuerleistung Kleve so begehrenswert erschien. Wulff, der auch beim Landrat auf Antipathie stieß, beharrte auf die Totaleingemeindung von Kellen. Als der erste Weltkrieg 1914 ausbrach und damit alle Verhandlungen für eine Reihe von Jahren unterbrochen wurden, war man in der Sache um keinen Schritt vorwärts gekommen. 

Landrat Peter Eich

2. Versuch

Zehn Jahre später wurden die Eingemeindungspläne wieder aufgegriffen. Dr. Wulff, nach wie vor Bürgermeister von Kleve, konnte nicht auf Unterstützung des Landrats hoffen. Die Funktion hatte inzwischen Eich jun. eingenommen. Dieser vermutete, dass es Kleve letztlich darum geht, kreisfreie Stadt zu werden und damit aus dem Landkreis, dem Eich jun. vorstand, ausscheren würde. Solange Kleve aber auf die Steuern der Gemeinde Kellen nicht zurückgreifen konnte, verfügte die Stadt auch nicht über die Voraussetzungen für den Status einer kreisfreien Stadt: die finanzielle Unabhängigkeit. 

An dieser Stelle sei erwähnt, dass Bernhard Baak (1933 aus politischen Gründen pensionierter Erster Beigeordneter in Kleve und Leiter der Stadtverwaltung von 1946 bis 1954. Baak hatte an allen Verhandlungen über die verschiedenen Versuche der Eingemeindung teilgenommen.) in seinem Buch "Zerstörung, Wiederaufbau und Verwaltung der Stadt Kleve - 1944 - 1957" dementiert, dass Kleve anstrebte kreisfreie Stadt zu werden. Dennoch ist festzustellen, dass mit einer erfolgreichen Eingemeindung Kellens die Option "Antrag auf kreisfreie Stadt" in greifbare Nähe gekommen wäre. Eine wichtige Voraussetzung hierfür war jedoch noch nicht gegeben: das größere Kleve musste mindestens 40.000 Einwohner aufweisen. Diese Bedingung hätte jedoch mit der Zeit erfüllt werden können.

Die Entscheidung sollte daher der Regierungspräsident in Düsseldorf fällen. Dieser stand dem Anliegen der Stadt Kleve 1927 positiv gegenüber, schob jedoch die Verantwortung für das weitere Vorgehen dem Preußischen Innenminister in Berlin zu: "Da, die bisher von mir geführten Verhandlungen an dem Widerstand von Kellen gescheitert sind, glaube ich, dass weitere Verhandlungen nur dann Erfolg versprechen, wenn ich der dortigen Zustimmung gewiss bin, dass die Umgemeindung schließlich auch gegen den Willen der bis jetzt widersprechenden Bürgermeisterei durchgeführt wird." 

Dr. Wulff versuchte durch umfangreiche Zugeständnisse die Kellener Interessenvertreter umzustimmen: Den Bau der notwendigen Kanalisation, den Ausbau der Straßen, die Einrichtung gemeindlicher Verwaltungsstellen, Übernahme aller Gemeindebeamten, Verzicht auf Steueranhebung, angemessene Vertretung im Stadtrat .... Kellen blieb bei seiner Ablehnung. 

Eich jun. beantragte beim Innenministerium die endgültige Ablehnung des Antrags und erreichte dort zunächst das Gegenteil. Der Innenminister ordnete am 7. April 1930 an, die Eingemeindung weiter Teile Kellens nach Kleve vorzubereiten. Nach massiven Proteste der Kellener Bevölkerung - sie fanden auch Gehör im Landtag -  revidierte der Innenminister seine Entscheidung. Darauf teilte der Regierungspräsident dem Bürgermeister Wulff im Oktober 1930 mit, dass mit einer Eingemeindung Kellens zunächst nicht gerechnet werden könne. Am 1. April 1932 trat Bürgermeister Dr. Wulf nach längerer Krankheit in den Ruhestand. Sein Nachfolger, Dr. Stepkes, griff den Plan wieder auf. Doch unter den Trümmern der Weimarer Republik wurden auch die Eingemeindungspläne begraben.

3. Versuch

1945 - die Stadt Kleve war nahezu völlig zerstört. Doch der Krieg zu Ende und im Lager Bedburg-Hau bereiteten einige Bürger eine neue Stadtverwaltung vor. Man erinnerte sich der unerledigten Frage der Eingemeindung Kellens. Sie hatte durch die geringe Zerstörung von Materborn und Kellen im Vergleich zur schwer getroffenen Stadt Kleve einen neuen Akzent bekommen. Dort bestand eine bessere Möglichkeit zur notdürftigen Unterbringung der Ausgebombten als in den Ruinen von Kleve.

Die britische Militärregierung hatte einen neuen Landrat eingesetzt: Dr. Dr. Janßen. Dieser erarbeitete am 5. April 1945 ein Gutachten zur künftigen Struktur des Klever Raumes. In diesem hat er sich vermutlich, wenn man seinen Verfügungen von Ende April folgt, für eine Zusammenfassung der Gemeinden Kleve, Kellen und Materborn sowie einiger Gebiete der Gemeinde Hau (am heutigen Krankenhaus) ausgesprochen. Der Kreiskommandant, ein britischer Offizier, strebte eine möglichst schnell funktionierende Verwaltung an und ordnete am 28. April 1945 die einstweilige Eingemeindung analog der Vorschläge des Landrats an und schuf damit den Handlungsrahmen, den sich der neue erste Nachkriegsbürgermeister, Dr. Stapper, als Bedingung für die Amtannahme erbeten hatte. Der bereits im Februar 1945 in Kellen eingesetzte Bürgermeister Peter Mueser trat von seinem Amt zurück.

Das Bürgermeisteramt "Kleve-Kellen-Materborn" hatte seinen Sitz im vom Krieg verschonten Haus Koekkoek.

Innerhalb von 14 Tagen wurde eine Gebietsreform umgesetzt, um die man vierzig Jahre vergeblich gerungen hatte.

Doch die Kellener Bürger wehrten sich. Noch vor dem Spruch der Militärregierung, am 22. April 1945, wandten sich die Gemeinderatsmitglieder Reintjes und Michels an den Landrat: "Wir können auch unter Berücksichtigung aller Verhältnisse in ihrem Vorgehen nur eine Fortsetzung einer Politik sehen, die ohne Hemmungen über Land und Haus des Nachbarn verfügte, wenn es den eigenen Interessen diente ... ." Einige Monate später suchten die Kellener Hilfe beim Regierungspräsidenten. Schließlich beantragen sie 1947 ein Ausgemeindungsverfahren mit dem Ziel die frühere Selbständigkeit wiederzuerlangen. 

Das Bezirksverwaltungsgericht Düsseldorf hob 1948 die einstweilige Eingemeindung auf. Daraufhin griffen die Besatzungsbehörden ein und kassierten das Urteil - einer der ganz seltenen Fälle, bei dem die Briten in die deutsche Rechtssprechung eingriffen. Die damit entstandene Rechtsunsicherheit beendete die Landesregierung in Düsseldorf: Am 6. September 1948 erklärte sie die Eingemeindung Kellens für endgültig. Doch die Kellener gaben auch jetzt noch nicht auf. Der tatkräftige und hartnäckige Vertreter ihrer Interessen, der Verwaltungsrechtsrat Theodor von de Sandt, strengte gegen den Beschluss ein neues Verwaltungsgerichtsverfahren an. Mit Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Münster verwarf am 23. Mai 1951 den Beschluss der Landesregierung aus formalen Gründen, "es gäbe gewisse Grundsätze zur Vorbereitung der Entscheidung über Eingemeindungen, die die Landesregierung hätte beachten müssen". 

Zwischen Kellen und Kleve ging der Streit nun darüber weiter, ob mit diesem Urteil Kellen seine Selbständigkeit zurückgegeben sei oder nur die Eingemeindung, nicht aber die Verwaltungsgemeinschaft aufgehoben sei. Während die Klever Stadtverwaltung vom Fortbestand der Verwaltungsgemeinschaft ausging, forderte Kellen die volle Selbständigkeit, die Herausgabe der Verwaltungsunterlagen und forderte seine Bürger angesichts der Klever Weigerung zu einem Steuerstreik gegen Kleve auf. In einer Bürgerversammlung beschlossen die Kellener, am 11. August 1951 in einem Demonstrationszug nach Kleve zu ziehen und auf ihr Recht aufmerksam zu machen. Auf ihrem Plakat "Demokratie - wo bleibst du nur? Immer noch Diktatur?" wiesen sie auf den entscheidenden Punkt hin: nur auf dem Verhandlungsweg unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten war die Raumfrage zu lösen, nicht durch einseitige Entscheidungen. Vom 1. April 1952 ab wurde Kellen wieder vom Amt Griethausen verwaltet, zum 31. März 1953 hob der Regierungspräsident die bestehende Verwaltungsgemeinschaft endgültig auf.

Mehrere Eingemeindungsanträge der Stadt Kleve bei der Landesregierung  blieben erfolglos. 1959 stellte der Innenminister Dufhues (CDU) fest: bei gutem Willen aller Beteiligten - Stadt Kleve, Kellen, Kreis Kleve - sei eine Sanierung der Finanzen der Kreisstadt möglich auch ohne eine Eingemeindung Kellens; ein entsprechender Antrag Kleves habe keine Aussicht, im Landtag akzeptiert zu werden. 

Kellen erklärte sich darauf hin bereit, die Leistungen der Stadt Kleve, die auch den Kellener Bürger zu Gute kamen, mitzufinanzieren. Kellen zahlte in Zukunft dafür einen jährlichen Betrag von DM 300.000 an die Klever Stadtkasse.

Am 18. Mai 1960 schlossen die beiden Gemeinden einen "Friedensvertrag" und stiften jeweils DM 10.000 für den Wiederaufbau der Schwanenburg.

Materborn, das zunächst an der Verwaltungsgemeinschaft mit Kleve festgehalten hatte, löste diese im Februar 1963 nach Kompetenzstreitigkeiten in der Bauaufsicht ebenfalls auf. Formell endete die Verwaltungsgemeinschaft am Schluss des Jahres. Das Stadtgebiet Kleves war jetzt wieder nur unwesentlich größer als nach der ersten Gebietsreform 1898!

Die Wende (ohne erneuten Versuch):

Die Kommunalreform in Kleve

aus: "Beiträge zur Geschichte der Stadt Kleve im 20. Jahrhundert" - Klever Archiv Band 12, Hans-Joachim Hennig (Hrsg.), Seiten 120 bis 121

"In den Landtagwahlen von 1966 hatte die SPD in Nordrhein-Westfalen die absolute Mehrheit gewonnen. Der Ministerpräsidenten Heinz Kühn begann die Legislaturperiode mit einem umfangreichen Reformprogramm. Man wollte auf der einen Seite eine Reihe von Aufgaben auf die unteren Verwaltungsebenen verlagern und zudem eine sinnvolle Neugliederung der Regierungsbezirke, der Kreise und Gemeinden erreichen. Durch eine Zusammenlegung von kleineren Ortschaften zu größeren Gemeinden sollte die Verwaltung effektiver gestaltet und Personal eingespart werden. Außerdem sollten Gemeinden, die bereits zusammengewachsen waren, nun auch eine organisatorische Einheit erhalten können. Damit würde auch das Leistungsgefälle zwischen städtischen und ländlichen Gemeinden allmählich abgebaut und die vorhandenen Mittel gezielter und wirkungsvoller eingesetzt werden können, hoffte man. Für den niederrheinischen Raum kam ein weiteres Argument hinzu: mit dem Abbau der Grenzen im Zuge der europäischen Einigung sah die Landesregierung die Gefahr verbunden, dass die großstädtischen Schwerpunkte Nimwegen und Arnheim auf das kleinräumig strukturierte Niederrheingebiet einen zu großen Einfluss ausüben könnten. Daher galt es besonders hier, handlungsfähige Gemeinden zu schaffen, die in dem Zwischenraum zwischen dem Ruhrgebiet und den Niederlanden neue Zentren für die weitere wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung bilden könnten.

Die Neuordnungsaufgabe wurde vom Innenminister mit großer Intensität in Angriff genommen. Er legte am 24. November 1967 seine Vorstellungen auf den Tisch. Danach sollte es im (Alt-) Kreis Kleve nur noch sechs Gemeinden geben: Kleve, Kranenburg, Schneppenbaum, Uedem, Kalkar und Goch. Kleve würde nach diesem Vorschlag die folgenden Gemeinden in seinem Stadtgebiet vereinigen: Donsbrüggen - Rindern - Wardhausen - Kellen - Griethausen - Brienen - Salmorth - Warbeyen - Materborn - Reichswalde (westlicher Teil). Außerdem sollte die Gemeinde Hau der Stadt Kleve eingegliedert werden. Die Gemeinde Keeken wollte der Minister zusammen mit Bimmen und Düffelward der Gemeinde Kranenburg zuordnen.

Die Reaktion der Stadt auf diesen Plan war uneingeschränkt positiv, was kaum anders zu erwarten war. Bürgermeister van de Loo stellte am 29. November 1967 fest, die Pläne des Ministers brächten uralte Klever Wünsche ihrer Verwirklichung näher; er versicherte den demnächstigen Neubürgern, sie würden als völlig gleichberechtigte Mitbürger in die Stadt aufgenommen. Die betroffenen Gemeinden sahen das Modell der Landesregierung naturgemäß aus einer anderen Sicht. Ihr Widerstand war unterschiedlich stark. Materborn wollte seine Zustimmung zur Eingemeindung von einer gleichzeitigen Eingemeindung von Hau nach Kleve abhängig machen und sah nur dann einen Sinn in den Neuordnungsplänen, wenn auch Kellen in der neuen Stadt aufgehen würde. Kellen wehrte sich wie in der Vergangenheit so auch jetzt gegen eine Preisgabe seiner Selbständigkeit. Die Gemeinde Rindem zog einen Zusammenschluss mit Keeken und Bimmen zu einer selbständigen Großgemeinde vor: so hatte man es bereits im Jahre zuvor mit den beteiligten Gemeinden abgesprochen. In der Reihe derjenigen, die sich gegen die Raumordnungspläne aussprachen, fehlte - wie nicht anders zu erwarten - auch der Oberkreisdirektor nicht, der zwar anerkannte, dass Kleve weiteres Gebiet erhalten müsste, aber diesen Zuwachs nicht durch einen Zusammenschluss von Kleve und Kellen realisiert sehen wollte; besser sei Kellen mit Rindern zu einer neuen Großgemeinde zusammenzuschließen, den notwendigen Raum könne Kleve durch eine Eingemeindung von Hau erhalten. Damit traf der Oberkreisdirektor Dr. Smeets aber auf den energischen Widerstand des Bürgermeisters und Landtagsabgeordneten van Aken, der die Gemeinden des Amtes Till, zu dem Hau und Schneppenbaum gehörten, als neue Gemeinde zusammengefasst sehen wollte - auch hier hatten bereits vor den Reformen Besprechungen mit dem Ziel der Bildung einer Großgemeinde stattgefunden. Dabei fand er wohl auch die Unterstützung des Sozialministeriums und des Landschaftsverbandes, die sich bei Verhandlungen mit einer kleineren Gemeinde für die Anliegen der Psychiatrischen Landesklinik in Bedburg-Hau mehr Entgegenkommen erhofften. In der ersten Anhörung konnten sich die Vertreter des Amtes Till mit ihrer Auffassung, die neuen Gemeindegrenzen sollten sich an den alten Amtsgrenzen orientieren, durchsetzen: der Plan, Hau der Stadt Kleve zuzuschlagen, wurde auch vom Regierungspräsidenten aufgegeben. Auch Kleve hat den Plan, Hau einzugemeinden, nicht energisch weiterverfolgt.

In einer ersten Anhörung der Beteiligten Anfang Dezember 1967 machte der Regierungspräsident allen deutlich: der Zusammenschluss von Kleve, Kellen, Warbeyen und Materborn stelle für ihn den unverzichtbaren Kern der räumlichen Neuordnung in der Region Kleve dar, über eine Zusammenfassung des Restes vom Amt Griethausen mit Rindern zu einer neuen Großgemeinde ließe sich nachdenken. Insbesondere setzte er sich mit den Einwänden von Kellen und Materborn auseinander und stellte fest: die bauliche Verflechtung von Kleve und Kellen ist bereits weit fortgeschritten, die Gründung einer Planungsgemeinschaft zwischen diesen beiden Gemeinden bringt zum Ausdruck, dass Kleve und Kellen sich bereits schon als planerische Einheit fühlen. Kleve hat Mangel an Industriegelände, Materborn hat seit langem den Charakter eines Wohn -Vorortes für Kleve.

Die Verhandlungen in den nächsten Monaten brachten keine großen Veränderungen mehr: es gelang lediglich den Gemeinden Keeken, Bimmen und Düffelward, sich mit ihrem Wunsch nach einer Eingemeindung nach Kleve, die vom Innenminister nicht vorgesehen war, durchzusetzen. Mit diesem Inhalt wurde das Neuordnungsgesetz für den Kreis Kleve am 11. März 1969 im Landtag verabschiedet, am 1. Juli 1969 in Kraft gesetzt. Weder der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Eingemeindung, die die Gemeinde Kellen gestellt hatte, noch ihre Verfassungsklage in dieser Sache hatten Erfolg. So blieb es endgültig bei der Eingemeindung. Am 1. Juli 1969 übernahm Bürgermeister van de Loo vorübergehend das Amt des "Beauftragten für die Aufgaben des Rates und des Ratsvorsitzenden", das nach der Kommunalwahl am 9. November 1969 und der konstituierenden Sitzung des Rates der neuen Gesamtgemeinde am 24. November 1969 wieder erlosch. Er wurde zum ersten Bürgermeister der neuen Stadt Kleve gewählt, ein Amt, das er mit hoher Autorität bis 1985 verwalten sollte."

63 Jahre - von 1906 bis 1969 - nach den ersten Bemühungen ist Kellen damit ein Stadtteil von Kleve!


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Rund zweitausend Bürger waren am Samstag, den 11.8.1951, um 16 Uhr unterwegs, um für die Selbstständigkeit Kellens, gegen die Zwangseingemeindung zu demonstrieren. Man zog vor das Rathaus in der Kavarinerstraße, das spätere Museum Koekoek. Auf dem Foto sind u. a. zu erkennen: Verwaltungsrechtsrat Theodor van de Sandt, Jupp Sonderfeld, Lambert Michels, Josef Driever, Peter Mueser, Hermann Huhn. Am 1.4.1952 war dann Kellen wieder selbständig, nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster.

18. Mai 1960: Kellen bleibt selbständig

Regierungsdirektor Baurichter bezeichnete die 1960 geschlossene Vereinbarung zwischen Kellen und Kleve nach einem jahrzehntelangen Streit als "Klever Gipfelkonferenz" und "Friedensvertrag". Hier auf dem Foto am 18. Mai der historische Händedruck zwischen Bürgermeister Richard van de Loo (Kleve, rechts) und Bürgermeister Friedrich Peiter (Kellen, links) Die Unterzeichnung durch den Kellener Partner des Vertrages. Amtsdirektor Heinrich Derksen und beim Unterschreiben Kellens Bürgermeister Friedrich Peiter. Aussöhnung.
Bilder und Erläuterungen wurden dem Buch "Källe - min Heimat..." von Jürgen Bleisteiner, Kleve 1997, entnommen.

zuletzt bearbeit am 27.11.2004