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Bemerkungen:
Der
folgende Abschnitt ist die ungekürzte Wiedergabe aus dem
Aufsatz von Dieter Kastner, "Die Grafen von Kleve und
die Entstehung ihres Territoriums vom 11. bis 14.
Jahrhundert" in "Land im Mittelpunkt der Mächte
....", Kleve 1984, S. 52 ff.
Dietrich
VIII. (1275-1305), Sohn des vorigen Grafen, ist die wohl
bemerkenswerteste und bedeutendste Gestalt unter den
Klever Grafen aus dem Geschlecht der Flaminge. Es
kennzeichnet ihn, dass er immer eine betont friedliche
Politik betrieb und sich aus den zahlreichen Fehden seiner
Zeit- und Bundesgenossen heraushielt und trotzdem Erfolg
hatte. So kämpfte er 1288 - als einziger rheinischer
Dynast - nicht in der Schlacht
von Worringen
mit; denn in kluger Voraussicht hatte er sich in Neutralitäts-
und Bündnisverträgen mit beiden Parteien, sowohl mit dem
Herzog von Brabant als auch mit dem Grafen von Geldern und
Erzbischof von Köln, rechtzeitig abgesichert. So lavierte
er zeit seines Lebens geschickt zwischen den streitenden Mächtigen.
In auffallender Weise dagegen schloss er sich den
deutschen Königen an, besonders Rudolf von Habsburg und
dessen Sohn Albrecht. So ist er schon 1279 mit dem sehr
selten vergebenen Titel eines Rates und Familiären des königlichen
Hauses ausgezeichnet worden. 1290 kann er seine
Zusammenarbeit mit König Rudolf krönen, indem er dessen
Verwandte Margarethe von Habsburg-Kiburg heiratet. Als
deren Mitgift bekommt er die Reichsstadt
Duisburg (pdf-Datei,
192kb) verpfändet,
die vom Reich nicht wieder eingelöst wird und damit in
schließlichen Klever Besitz übergeht. Graf Dietrich
VIII. hat in der Territorialpolitik der niederen Lande
eine nicht unbedeutende Rolle gespielt. Die Situation ist
gekennzeichnet durch die Schwäche Gelderns und die Stärke
Brabants. Kleve war mit Brabant verbündet. Dietrich hilft
dem nach der Niederlage von Worringen geschwächten
geldrischen Grafen und übt dort zeitweise mit Hilfe einer
Adelspartei entscheidenden Einfluss aus. In dem sich seit
1295 anbahnenden großen Konflikt zwischen dem englischen
König Eduard I. und dem französischen König Philipp dem
Schönen steht er wie die meisten niederländischen
Territorialherren auf Seiten des Engländers, von dem er
Subsidiengelder erhält, während sein jüngerer Bruder
Dietrich Luf (II.) sogar als proenglischer Truppenführer
aktiv an den Kämpfen teilnimmt. In Verträgen mit Brabant
und Holland kann der gefährdete Außenbesitz von Heusden
und Altena gesichert werden. Als im Sommer 1296 der holländische
Graf Florenz (Floris) V. gefangengenommen und ermordet
wird, versuchen die beiden klevischen Brüder Graf
Dietrich und Dietrich Luf in Holland die Regierung zu übernehmen.
Während Dietrich zeitweise sogar im Haag residiert, tritt
Dietrich Luf als besonders eifriger Sachwalter des
englischen Königs auf. Doch wegen des Widerstands des
holländischen Adels und Volks muss sich der Graf von
Kleve bald zurückziehen; und nachdem Johann von Hennegau
1299 in Holland die Regierung angetreten hat, ist es mit
dem klevischen Einfluss und dem nahezu zwei Jahrhunderte
bestehenden guten Verhältnis zu Holland vorbei.Mit König
Albrecht von Habsburg arbeitet Dietrich VIII. noch enger
zusammen als mit dessen Vater Rudolf. Der Klever Graf wird
einer der treuesten Helfer und zeitweise einflussreichsten
Berater des Königs in rheinisch-niederländischen
Angelegenheiten. Den Höhepunkt der reichspolitischen Tätigkeit
bilden die Jahre 1300 bis 1302: Dietrich gibt Albrecht den
entscheidenden Rat zum Zug gegen den holländischen Grafen
Johann von Hennegau, der die schuldige Lehnsnahme
verweigert, und zum Vorgehen gegen den königsfeindlichen
Kölner Erzbischof Wikbold von Holte. Seine Politik zielt
auf die Schwächung Kurkölns und die Festigung der Königsmacht.
Er ist Führer der habsburgischen Partei und seit 1301
Landfriedensbewahrer in den niederen Landen. Dass der König
ihn belohnt, bleibt nicht aus: Der Besitz Duisburgs und
des Rheinzolls Büderich wird bestätigt, dazu Kranenburg
zum Reichslehen erklärt, das Münzrecht formell
verliehen, vor allem aber erhält Dietrich das Privileg,
dass kein Landfriedensbewahrer oder Reichslandvogt im
Territorium Kleve irgendwelche richterlichen oder
hoheitlichen Rechte ausüben darf. Damit die ist die
alleinige Landeshoheit des Klever Grafen reichsrechtlich
anerkannt. Auch alle seine einträglichen Rheinzölle,
dazu das Geleitsrecht bis in die Niederbetuwe hinein, erhält
er bestätigt, während Albrecht gegen die Zölle der
rheinischen Erzbischöfe vorgeht und dabei die Unterstützung
des Klevers findet.Von Nachteil für die klevischen
Belange war es, dass des Grafen jüngerer Bruder Dietrich
Luf (II.) (1285-1308) die südlich gelegenen Landesteile
zur selbständigen Regierung erhalten hatte und eine unglückliche
und verlustreiche Politik betrieb. Dietrich Luf, der den
Titel Graf von Hülchrath und Herr von Tomburg und
Kervenheim führte, war in zahlreiche Kriegsunternehmungen
verwickelt und alsbald stark verschuldet. So verkaufte er
1298 seinem gräflichen Bruder das Land Linn und 1303 gar
dem Kölner Erzbischof allen südlich Köln gelegenen
klevischen Besitz, so dass Tomburg und Saffenburg Kleve
auf immer verloren gingen. Doch konnte Dietrich VIII.
seinen Lehnshof beträchtlich erweitern. Viele adlige
Herren am Niederrhein und vor allem an der Emscher und
Lippe machte er von sich abhängig. Den Edelherrn Dietrich
III. von Moers konnte er derart fest an sich binden, dass
die endgültige Eingliederung des Moerser Dominiums in das
Klever Territorium um 1300 so gut wie sicher schien und
nur durch besondere Umstände und eine überaus geschickte
Politik der Moerser Grafen des 14. Jahrhunderts verhindert
werden konnte. Unter Dietrich VIII. lassen sich auch die
ersten Ansätze zur modernen Verwaltung des
Territorialstaates durch Beamte feststellen. Drosten (drossati)
und Amtleute (officiati) verwalten für den Landesherrn
den Bereich des späteren Landdrostamtes Kleve, der
rechten Rheinseite, des Amtes Linn und des Amtes Hülchrath.
Doch ist unter ihm die Entwicklung zum spätmittelalterlichen
Territorialstaat noch im Fluss und erst in Ansätzen
erkennbar. Es fällt auf, dass er - mit Ausnahme offenbar
von Kranenburg (um 1280) - keine Städte gegründet hat.
Wohl aber hat er in großem Stil etwas Neues ins Werk
gesetzt und gezielt gefördert: die Erschließung des
bisher unbesiedelten Landes und die Trockenlegung der
Bruchgebiete. Die Vorbilder hat er in Holland gesehen, und
von dort hat er als Lokatoren der neu entstehenden
Bruchsiedlungen die Fachleute für Trockenlegung und
Deichbauten geholt. So überträgt er 1294 das Tillerbruch
zur Urbarmachung an ein von zwei Holländern geführtes
Konsortium. Das ist das älteste jener Privilegien der
Grafen für Bruchkolonisten, und es ist bezeichnend, dass
Dietrich VIII. es während eines Besuches beim
befreundeten Grafen von Holland ausgestellt hat. Ein Jahr
später wird das Uedemerbruch in ähnlicher Weise an aus
Holland stammende Lokatoren und Spezialisten für die
Trockenlegung von Bruchgebieten vergeben. Die Grafen von
Kleve haben diese Landerschließungsmaßnahmen
fortgesetzt, bis in den vierziger Jahren durch Pest- und
Hungerkatastrophen der Siedlungsvorgang wegen des Rückgangs
der Bevölkerung zum Stillstand kam. »Die Erschließung
und Sicherung neuen Lebensraums für eine wachsende Bevölkerung
bleibt die eigentliche Leistung des spätmittelalterlichen
Territorial Staats am Niederrhein« (Wilh. Janssen). Mit
Dietrich VIII. begann dieser erstaunliche Vorgang.
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