Der Aufsatz erschien 1984 im Katalog anlässlich der Ausstellung 

"Land im Mittelpunkt der Mächte. Die Herzogtümer Jülich - Kleve - Berg".

des Städtischen Museums Haus Koekkoek Kleve.

(Kleve 1984, S. 52 ff.. Wiedergabe an dieser Stelle ohne Abbildungen mit Ausnahme des Stammbaums und ohne Literaturverzeichnis.)

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Die Grafen von Kleve und die Entstehung ihres Territoriums vom 11. bis 14. Jahrhundert

Dieter Kastner

I.

Die klevischen Geschichtsschreiber des 15. Jahrhunderts lassen die ununterbrochene Stammfolge der Grafen von Kleve mit dem Schwanenritter Helyas beginnen, der die Erbtochter eines uralten, hier regierenden Geschlechts geheiratet habe, welches wiederum einst aus Rom an den Rhein gekommen und ursprünglich gar trojanischen Ursprungs sei. Das ist Sage und bereits vom Klever Hofhistoriographen Gert van der Schuren, der uns im 15. Jahrhundert davon erzählt, mit skeptischen Bemerkungen kommentiert worden. Ebenso gehören auch die klevischen Grafen Eberhard und Luthard, die angeblichen Gründer des Stiftes Wissel, der Sage an. Halbwegs sicheren Boden betreten wir erst mit der Nachricht, die in den Klosterrather Annalen (Annales Rodenses) überliefert ist, daß aus Flandern zwei Brüder, von den dortigen Fürsten ihrer Herrschaften beraubt und vertrieben, sich in den Schutz des Kaisers begeben hätten und von diesem am Niederrhein angesiedelt und mit reichen Lehen und Gütern ausgestattet worden seien. Der eine dieser Flamenses (Flaminge), Gerhard, habe Wassenberg erhalten, der andere, Rutger, hingegen Kleve. Der erste sei Stammvater der Grafen von Geldern, der zweite derer von Kleve.

Trotz bisweilen geäußerter Zweifel und gewisser Bedenken ist dem Klosterrather Annalisten im Kern aber wohl Glauben zu schenken. Doch wissen wir nicht, in welchem Jahr genau das vornehme Bruderpaar aus Flandern am Niederrhein eingesetzt worden ist. Am ehesten paßt die Zeit um 1020, als nach dem Tode der verfeindeten Grafen Wichmann (+ 1016) und Balderich (+ 1021) hier ein Machtvakuum entstanden war. Es ist keineswegs unwahrscheinlich, daß Gerhard und Rutger mit Besitz und Rechten in den alten Grafschaften des Hamalandes und des Hattuariergaues ausgestattet worden sind. Der nicht namentlich genannte Kaiser wäre dann Heinrich II. gewesen. Beide Brüder sind damit Nachbarn des Bischofs von Utrecht und des Erzbischofs von Köln geworden. Letzterer war zweifelsohne der größte Nutznießer des Untergangs der Grafen des Hamalandes und des Hattuariergaues. Denn er hatte seinen Besitz um Rheinberg-Xanten mit Monterberg (bei Kalkar) aus dem Erbe des Grafen Wichmann und mit Zyfflich aus dem Erbe des Grafen Balderich erheblich vergrößert, wozu nach 1040 noch das Land Aspel mit Rees, Hönnepel und Niedermörmter aus der Erbschaft der Gräfin Irmgardis kam. So mußten sich die späteren Grafen von Kleve als die Erben und Nachfahren des Rutger vor allem mit den stammverwandten Grafen von Geldern und immer wieder mit den Erzbischöfen von Köln, aber auch den Bischöfen von Utrecht auseinandersetzen, da alle vier Dynasten im gleichen Raum vielfachen Besitz in zerstreuter Gemengelage hatten.

Wichtigstes Gut, mit dem um 1020 Rutger vom Kaiser ausgestattet wird, ist der östliche und südliche Teil des Nimwegener Reichswaldes, in dessen Besitz die Klever Grafen von Beginn an anzutreffen sind. Ihre Macht und vor allem ihr Grafenrang dürften von der Verfügung über den Reichswald herrühren. Für die Grafen von Kleve gilt offenbar auch, was für die von Jülich, Are und Geldern, vielleicht sogar für die von Berg gilt, daß die Bildung ihrer Territorien von der Verwaltung der Reichs- und Königsforsten ihren Ausgang genommen hat. Zur Sicherung des Reichswaldkomplexes erbaut Rutger oder einer seiner Nachfolger noch im 11. Jahrhundert die Burg Kleve, und zwar an strategisch günstigster Stelle im Osten, wo der Höhenrücken am dichtesten und steilsten an die Rheinebene herantritt. Der Name der Burg, der sich von »Kliff« (= Abhang) herleitet, kennzeichnet treffend ihre exponierte Lage. 1092 besteht die Burg bereits, da sich in diesem Jahr ein Graf erstmals nach ihr benennt. Im Schutz der Burg entwickelt sich im Laufe des 12. und 13 .Jahrhunderts das gleichnamige Kirchdorf, in dem 1142 noch keinerlei städtisches Leben anzutreffen ist, das aber schon 1242 zur Stadt erhoben wird. Schwierig und nach wie vor ungeklärt sind die Genealogie und Reihenfolge der Klever Grafen im 11. Jahrhundert. Quellenmäßig gesichert ist erst die Existenz des Dietrich III. (I.), der sich 1092 comes Thiedericus de Cleve nennt und bis 1120 urkundlich bezeugt ist. Rutger, der Stammvater des Geschlechts, dürfte 1051 tot sein. Bis 1075 ist ein weiterer Rutger bezeugt, vor 1092 aber auch ein weiterer Dietrich. Von den Forschern, die sich mit der Frühgeschichte der Klever Grafen befaßt haben, sind verschiedene Namen, Zählungen und Abstammungen vorgeschlagen worden. Scholten (1884) hat Dietrich I. und Dietrich II. in diesem Zeitraum angesetzt, von denen einer mit Sicherheit zu viel ist. So ist es in der Literatur zu unterschiedlichen Zählweisen gekommen. Hier wird an der Scholtenschen Zählung festgehalten, weil diese sich eingebürgert hat. Es dürfte nun wohl so aussehen, daß auf Rutger (I.) ein Rutger (II.) folgte, dann Dietrich III. (I.) (so Kraus), wobei es durchaus möglich ist, daß es sich bei letzterem um zwei Personen gleichen Namens handelt. Auch eine Abspaltung Kleves von Geldern in der auf Rutger (I.) folgenden Generation kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden (so Gorissen).

Ein weiteres Herrschaftszentrum besitzen die Nachfolger des Rutger im Süden: Die Burg und Herrschaft Tomburg bei Rheinbach mit dem dazugehörigen Flamersheimer Wildbann aus dem Besitz der ehedem so mächtigen rheinischen Pfalzgrafen. Nach der Niederlage des Pfalzgrafen Heinrich gegen Erzbischof Anno von Köln hat Rutger (II.) um 1050/60 Tomburg als pfalzgräfliches Lehen erhalten. Rutger (II.) kann nur als Anhänger und Vertrauensmann des Erzbischofs in den Besitz der Tomburg gekommen sein und ist außerdem noch Vogt des von Anno gegründeten Kölner Mariengradenstiftes geworden. Sein wahrscheinlicher Nachfolger Dietrich III. (I.) ist ab 1094/95 als Vogt des pfalzgräflichen Hausklosters Brauweiler bezeugt und dürfte nach dem Tode des letzten Pfalzgrafen (1084) an diese wichtige Vogtei gelangt sein. Der Aufstieg des Hauses vollzog sich während dieser Zeit in enger Anlehnung an die Erzbischöfe von Köln. Auch zu den Nachfolgern Annos bestanden freundschaftliche Beziehungen. Erst als es 1114 am Niederrhein und in Westfalen zu einer machtvollen Fürstenopposition und Aufstandsbewegung gegen Kaiser Heinrich V. unter Führung des Erzbischofs Friedrich I. von Köln kam, stand Dietrich von Kleve und Tomburg allein mit dem Grafen Gerhard von Geldern auf Seiten des Kaisers. Doch der Klever hatte auf das falsche Pferd gesetzt: sein Land wurde verwüstet, die Burg Wissel von den Kölnern zerstört, und auch die Vogtei Brauweiler ist ihm damals ganz offenbar vom Erzbischof entzogen worden. Schon bald ist aber Dietrich in das Lager des übermächtigen Erzbischofs zurückgekehrt, da er seit 1117 wieder in dessen Umgebung zu finden ist. Die Übertragung verschiedener Kirchenvogteien scheint seine Belohnung gewesen zu sein.

Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Frage, wem die Lehnshoheit über die Grafen von Kleve zukam. Bis gegen Ende des 14. Jahrhunderts ist dies ein strittiges Problem gewesen. Die Grafschaft Kleve soll ein direktes Lehen des Reiches, ein Lehen des Herzogs von Niederlothringen, des Erzbischofs von Köln oder des Pfalzgrafen gewesen sein. Letzteres taucht nur in einer späten und wenig glaubwürdigen Quelle auf und scheidet aus. Die Kölner Erzbischöfe hingegen haben bereits im 12. Jahrhundert - vielleicht seit der Niederlage des Klevers von 1115 und dessen damaliger Abhängigkeit vom Erzbischof - behauptet, die Grafschaft Kleve sei von ihnen lehnsabhängig, und noch 1310 und 1347 haben die Erzbischöfe vergeblich die Klever Grafschaft als erledigtes Lehen einzuziehen versucht. Doch hat die Grafschaft Kleve von Rechts wegen nie zum Dukat der Erzbischöfe von Köln gezählt. Wichtig dabei ist, daß die Kölner Geleitsrechte nur bis etwas unterhalb Uerdingen reichten; ab »Esmer« (d.i. Essenberg gegenüber Duisburg) begannen unzweifelhaft die vom Klever Grafen ausgeübten Geleitsrechte. Schon im 12. Jahrhundert war mehrmals festgestellt worden, daß Kleve zu den im Sprengel des Herzogs von Niederlothringen(-Brabant) gehörenden Grafschaften gehörte. Man wird darum die Klever Grafschaft als Lehen des niederlothringischen Herzogs, letztlich aber als Lehen des deutschen Königs bezeichnen dürfen. Im 13. und 14. Jahrhundert haben dann die Klever Grafen ihre Belehnung direkt von Kaiser und Reich eingeholt. Die Kölner Erzbischöfe konnten den Beweis der Rechtmäßigkeit ihrer Oberansprüche nie erbringen. Das jedoch hat die Grafen von Kleve nicht daran gehindert, in der Umgebung der Erzbischöfe zu weilen und in deren Gefolge und Schatten Politik zu machen - zumindest die meiste Zeit hindurch, immer wieder unterbrochen von Phasen, in denen die Klever auf Seiten der Gegner der Erzbischöfe standen.

II.

Eine beträchtliche Steigerung ihrer Macht erreichten die Klever Grafen, indem sie schon früh die Vogtei über die reichbegüterten und angesehenen Stifter und Klöster des Niederrheins erlangten. Seit 1117 sind sie Vögte des Stiftes Zyfflich. Daß sie dabei der Zyfflicher Kirche nicht wenig Besitz und Rechte entfremdeten, wie man es ihnen später vorwarf, kann als sicher gelten. Der klevische Besitz im späteren Amt Kranenburg mit Bruch, Burg und Stadt stammt sicher aus ursprünglich Zyfflicher Kirchengut. Doch waren die Klever Grafen es, die zwischen 1220 und 1260 hier das große Bruch trockenlegen ließen, um 1225 die Burg - die Kranichenburg - errichteten und einige Jahrzehnte später (wohl um 1280, vielleicht schon um 1250) die gleichnamige Stadt gründeten. Und im Jahre 1298, als der Graf mit dem Kölner Erzbischof auf Kriegsfuß stand, trug er Kranenburg dem deutschen König Albrecht als Allod auf und ließ es sich als Reichslehen zurückgeben, eben weil er sich dieses ursprünglich der Zyfflicher Kirche entfremdeten Besitzes nicht sicher war. Zur gleichen Zeit, als der Klever als Vogt von Zyfflich erscheint, wird ihm auch die Vogtei über das Kloster Fürstenberg bei Xanten übertragen (1119). Auch über die reichste geistliche Institution am unteren Rhein, das St. Viktorstift zu Xanten, hat in jener Zeit der Klever Graf das Vogteiamt erlangt. Zu unterscheiden ist die große Vogtei, die sich über den weiteren Bereich der Grafschaft erstreckte, die kleine Vogtei, die nur die Stadt Xanten und deren engere Umgebung umfaßte, sowie die jeweiligen Ortsvogteien. Zuerst hatte der Graf von Kleve nach und nach verschiedene Ortsvogteien an sich gebracht (1122 als erste die über den Xantener Besitz in der Hetter), im 13. Jahrhundert besitzt er die große Vogtei, und 1299 erwirbt er vom Xantener Ortsvogt Otto uten Venne auch noch die kleine Vogtei. In der Stiftsimmunität gehörte dem Klever Grafen ein festes Haus bzw. ein Turm, um hier auch militärisch präsent zu sein. Bereits im 12. Jahrhundert begann er damit, die Eigenleute und Wachszinser des Stiftes in seine Abhängigkeit und unter seine Hoheit zu bringen, um im 13. Jahrhundert diese Politik in großem Stil fortzusetzen, indem er vor allem Stifts- und Klosterleute in seine neugegründeten Städte und Freidörfer zog. Der Machtzuwachs und steigende Einfluß der Klever Grafen ging vor allem zu Lasten der Klöster und Stifter des Niederrheins.

Das St. Clemensstift in Wissel muß jedoch als Stiftung der Grafen von Kleve angesehen werden, auch wenn wir den Zeitpunkt der Gründung nicht anzugeben vermögen. Im 11. Jahrhundert bestand Wissel schon; es dürfte im 12. Jahrhundert nach der Zerstörung von 1115 wiederaufgebaut worden sein und diente den Grafen als Grablege und Hausstift. Ebenso gilt das Prämonstratenserinnenstift Bedburg als besonderes Hauskloster und als Grablege der Klever Grafen. Es ist von Arnold (I.) und dessen Frau Ida um 1124 (nach 1120, vor 1138) gegründet worden, die auch beide in Bedburg begraben liegen. Wissel und Bedburg waren über zwei Jahrhunderte die bevorzugten Kirchen der Grafen von Kleve, bis 1341 das Stift Kleve ihre Funktion fortsetzte.

Arnold (I.) von Kleve (ca. 1120-1147) hatte Ida, die Tochter des Herzogs Gottfried I. von Niederlothringen (Brabant), zur Frau. Idas reiche Mitgift war Wesel, genauer der aus ehemaligem Reichsgut stammende Weseler Besitz der Abtei Echternach, dann die Weseler Waldgrafschaft und die Vogtei über das vor Wesel gelegene Kloster Oberndorf (Bavendorp), eine Kappenberger Gründung. Die Grafen von Kleve griffen damit weit ins Rechtsrheinische aus und beherrschten das so wichtige Lippemündungsgebiet, das sich als besonders ausbaufähig erweisen sollte und von wo aus man den überregionalen Straßen- und Schiffahrtsverkehr kontrollieren konnte. Im Bereich des ehemaligen Reichshofes entwickelte sich der bereits 1142 blühende Handelsplatz Wesel weiter zur Stadt, die 1241 vom Grafen ihr Erhebungsprivileg erhielt und deren selbstbewußte Bürger sich noch Jahrhunderte später im klaren waren, daß der Ort einstmals Beziehungen zum Reich gehabt hatte. Arnolds Sohn Dietrich IV. (II.) (1150-1172) setzte den Aufstieg des Geschlechts fort. Seine Frau war Adelheid von Sulzbach, eine Verwandte des deutschen Königs Konrad III. Wie sein Vater war er ein Anhänger des Staufers und profitierte von der vornehmen Verwandtschaft und den persönlichen Beziehungen zum Königshaus. Auch zu Friedrich I. Barbarossa blieb das gute Verhältnis erhalten. Die Grafen von Kleve und von Geldern waren und blieben traditionell stauferfreundlich. Der Verfasser der Egmonder Annalen lobt Dietrich IV. (II.) über Gebühr und nennt ihn reich an Gütern und Einfluß. Zum Erzbischof von Köln haben die Grafen von Kleve zwischen 1130 und 1160 nur wenig Beziehungen gehabt, obgleich der Klever wie der von Geldern zu den um den Erzbischof gruppierten Großen gezählt hat, allerdings in deutlich loserer Verbindung und weit größerer Selbständigkeit als die Grafen von Jülich und von Berg. So sank auch die Bedeutung des Tomburger Besitzes, der kaum noch ausbaufähig war. Die Grafen nannten sich nach 1134 nicht mehr nach der Tomburg und vergaben den Besitz in der Regel an die Herren von Müllenark, die bis gegen Ende des 13. Jahrhunderts klevische Burggrafen und Lehnsträger der Tomburg waren.

Mehr und mehr hatten sich die Klever Grafen dagegen rheinabwärts in Richtung Utrecht und Holland orientiert und zunächst dem Bischof von Utrecht angeschlossen. Seit 1126 ist Arnold von Kleve am Utrechter Hof nachweisbar, 1150 lernen wir den Klever Grafen als bischöflichen Lehnsmann kennen, der wenige Jahre später über umfangreichen Utrechter Lehnbesitz in der Betuwe verfügt, das Kämmereramt der Utrechter Kirche bekleidet und Woudrichem mit dem Land Altena zwischen Oude Maas und Waal besitzt. Dietrich IV. nahm auf jeden Fall deutlich in Utrecht Partei und griff massiv in die Wirren um die Besetzung des Bischofsstuhles ein. 1159/60 war er der entscheidende Helfer und Ratgeber des Bischofs und rettete ihn vor der drohenden Gefangennahme durch Aufständische. Er handelte in Konkurrenz mit dem gleichfalls an Utrecht sehr interessierten Grafen von Geldern und war dabei verbündet mit dem Grafen von Holland. Holland und Kleve machten jahrzehntelang gemeinsame Politik vornehmlich gegen Geldern, aber auch zeitweise gegen Brabant. Die befreundeten Grafen von Holland und von Kleve waren jahrelang die »defensores et propugnatores« des Bischofs von Utrecht. Dietrich V. (III.) (1173-1200), von einem Utrechter Chronisten »vir fortis, strennuus et largissimus« genannt, vertiefte die Bande, indem er sich mit Margaretha, der Schwester des Grafen von Holland, vermählte, der wiederum die Schwester des Klevers zur Frau nahm. Mehrmals kam es zu Fehden, in denen der kriegslustige Klever das Land seines geldrischen Nachbarn verheerte. Im Mai 1189 brach Dietrich mit Barbarossa zum Kreuzzug ins Heilige Land auf, bis 1192 blieb er dort, und bereits 1198 soll er erneut dort geweilt haben und bei der Gründung des Deutschen Ritterordens in Akkon beteiligt gewesen sein. In der Zwischenzeit regierte sein jüngerer Bruder Arnold (II.) (1189-1200) die Grafschaft. Er hatte Adelheid, die Erbtochter von Heinsberg, zur Frau; sein Sohn erbte Heinsberg und begründete die dortige klevische Seitenlinie, die sich aber in der Folgezeit nach Heinsberg nannte.

Der Klever Hofstand in jenen Jahren in großem Ansehen. Kunst und Minnesang wurden gepflegt. Heinrich von Veldeke weilte auf der Klever Burg und gab einmal, als dort die Hochzeit einer Schwester des Grafen mit dem Landgrafen von Thüringen gefeiert wurde, sein berühmtes, noch unvollendetes Werk »Eneide« der Klever Gräfin zum Lesen. Gegen Ende des 12. Jahrhunderts wird auch ein Lehnshof der Klever Grafen deutlich erkennbar. Sowohl im Rechtsrheinischen wie im Linksrheinischen gab es eine Reihe von Vasallen und Ministerialen, die im Dienste des Klevers standen. Auch die Hofämter des Marschalls, Kämmerers, Schenks, Küchenmeisters und vor allem des 1162 erstmals erwähnten Truchsessen (Drosten) bestehen bereits vor 1200. Die gräfliche Burg Monterberg (bei Kalkar) gewinnt neben der von Kleve wachsende Bedeutung. Hinweise auf Urbarmachung und Trockenlegung von Land gibt es schon für das 12. Jahrhundert. Wichtiger aber mag sein, daß die vielen Rheinlaufveränderungen neben Landverlusten auch Neulandbildungen mit sich brachten. Dieses Neuland nahm der Graf von Kleve regelmäßig an sich. So kommt es, daß wir den Klever zwischen Orsoy und Arnheim fast überall im Besitz von Rheininseln finden. Eigenkirchen und zahlreiche Höfe des Grafen in diesem Gebiet zeigen, daß er im Laufe des 12. Jahrhunderts seinen Allodialbesitz offenbar vermehren konnte. 1167 kaufte er von der Abtei St. Vaast (bei Arras) deren Fernbesitz bei Ressen und Wolferen in der Oberbetuwe.

III.

Das 13. Jahrhundert beginnt mit einer für Kleve schwierigen Situation: Der Sohn des früh verstorbenen Dietrich V. ist noch minderjährig. Dieser, Dietrich VI. (1208-1260), erscheint zunächst als »puer de Clive« unter der Vormundschaft seines Onkels, des Grafen Dietrich von Holland. Herzog Heinrich I. von Brabant, dem sich Kleve bereits seit ca. 1190 immer mehr angenähert hatte, garantierte 1202 eigens den Bestand der Grafschaft Kleve. Danach waren die mächtigen Brabanter Herzöge immer die wichtigsten Bundesgenossen Dietrichs VI., der 1208 zur selbständigen Regierung gelangte. Spätestens in dieser Zeit ist das Land Heusden an der unteren Maas als Brabanter Lehen an Kleve gekommen. 1209 war Johann von Heusden klevischer Lehnsmann. Die eben dort gelegene alte Grafschaft Teisterbant soll - so wenigstens vermelden es spätere Chronisten - gleichfalls in klevischer Hand gewesen sein; doch liegen darüber keine zeitgenössischen Nachrichten vor. Nur fällt auf, daß die dort begüterten Herren von Heusden und von Altena Klever Vasallen waren. 1233 konnte Dietrich VI. eine Ehe zwischen seinem erstgeborenen Sohn und einer Tochter des Herzogs von Brabant zustandebringen. Gleichzeitig besiegelte ein Freundschafts- und Bündnispakt den Vertrag. Für den tatkräftigen und unternehmungslustigen Dietrich VI., der in alle Fehden der Zeit verwickelt war, erwies sich der Rückhalt beim Herzog von Brabant als nützlich und äußerst hilfreich. Dem Bischof von Utrecht hatte der Klever mehrmals in Kriegszügen gegen die Adligen und Bauern von Groningen und Overijssel beigestanden; auch den »Kreuzzug« des Erzbischofs von Bremen gegen die aufständischen Stedinger Bauern hatte er mitgemacht. Nach 1234 übte der Klever Graf die Vormundschaft über den noch unmündigen Grafen von Holland aus. Als die niederländisch-niederrheinischen Fürsten 1247 den Grafen Wilhelm von Holland zum deutschen König wählten, zählte Dietrich von Kleve zu dessen eifrigsten Anhängern, und 1253 führte er auf der zeeländischen Insel Walcheren das holländische Heer zum Sieg über Franzosen und Flamen. Dietrich VI. fand zwar die Unterstützung des Holländers, doch ist bislang keine königliche Zuwendung von Reichsgut bekanntgeworden. Zu den Erzbischöfen von Köln verhielt sich Dietrich VI. von Kleve meist feindselig. Denn auf deren Kosten vor allem suchte er seine territoriale Machtstellung zu erweitern. Wenn ein schwacher Mann den Erzstuhl innehatte, führte er Krieg; regierte ein starker Erzbischof, verhielt er sich friedlich oder gar freundschaftlich. So war er Gegner Engelberts von Berg, bis er 1220 dessen überlegene Macht anerkannte. Dessen schwächeren Nachfolger befehdete er, ebenso Konrad von Hochstaden, dem er sich nach jahrelangen Fehden endgültig erst 1247 unterwarf. Dessen herzogsgleiche Autorität anerkennend und mit ihm verbündet, konnte er mehr erreichen als gegen ihn. In Tomburg, das dem Klever verlorenzugehen drohte, wurden die alten Verhältnisse wiederhergestellt. Auch gelang es ihm, die verfallene Burg Monterberg wiederaufzubauen, die in der Folgezeit residenzartige Bedeutung gewann und erst ab etwa 1340 der Klever Burg endgültig den Rang abtreten mußte. In Dorsten allerdings konnte er sich nicht durchsetzen und mußte zulassen, daß der Erzbischof trotz klevischer Gerichtshoheit eine Stadt gründete.

Nicht einfach sind die Beziehungen Kleves zu Geldern. Beide Territorien sind aufs engste verflochten und bilden einen Kultur- und Wirtschaftsraum. Die komplizierte Gemengelage von Besitz- und Hoheitsrechten vor allem in der Oberbetuwe, wo Kleve wie ein Keil in geldrisches Territorium hineinragt, gab vielfachen Anlaß zu Streitigkeiten. Doch konnten diese Probleme meist durch Schiedssprüche friedlich gelöst werden. Es blieb die Tatsache, daß Kleve und Geldern territorialpolitische Rivalen waren. Beide strebten so nach Einfluß im Stift Utrecht, beide suchten die Adligen der Niederrheinlande ihrem jeweiligen Lehnshof anzuschließen, beide wollten den Reichsbesitz Nimwegen erwerben, wo zwar der Graf von Kleve den ehemaligen Reichszoll - ähnlich wie den von Huissen (vor Arnheim) -schon lange besaß, doch der von Geldern das so wichtige 

Nimwegen mit dem »Reich« schließlich 1247 in seinen Besitz bringen konnte. Überhaupt ist damals der Graf von Geldern der mächtigere, in dessen Schlepptau sich Kleve meist befindet. Otto II. von Geldern, einer der bedeutendsten und erfolgreichsten Territorialherren in den rheinischen Niederlanden, war mit einer Tochter Dietrichs VI. verheiratet und übte um 1260 beträchtlichen Einfluß auf die klevische Politik aus.

Rivalität bestand vor allem in der Städtegründungspolitik. Die planvolle Anlage von Städten, die Befestigung und die Privilegierung von Orten mit Stadtrecht war damals ein wichtiges Mittel der Territorialpolitik. Es ist die Zeit, in der am Niederrhein - wie überall in Mitteleuropa - die Städte aus dem Boden schießen. Jeder Landesherr versuchte in seine mit entsprechenden Freiheiten ausgestatteten Neugründungen die Eigenleute der benachbarten Grund- und Territorialherren hineinzulocken. Den Anfang machte der Erzbischof von Köln mit Rees und Xanten (1228), doch fast gleichzeitig setzte die Welle der Städtegründungen des Grafen von Geldern ein mit Geldern, Goch, Emmerich, Arnheim, Roermond, Venlo u. a. (ab 1230). Graf Dietrich VI. von Kleve folgte mit einer Verzögerung nach, indem er Wesel (1241), Kleve (1242), Kalkar (1233/1242), Grieth (1254) und vielleicht schon Kranenburg (vor 1255) zu Städten erhob. Bemerkenswert ist die Entstehung von Kalkar, das bereits 1233 auf einer ursprünglichen Rheininsel ausgemessen wurde als eine von Grund auf neu und systematisch angelegte Gründungsstadt, und dazu auf einem Gelände, wo der Erzbischof Rechte hatte, ganz im Gegensatz zu den anderen klevischen Städten, die damals und in der Folgezeit entstanden, wo als Kern immer eine Burg, ein Zoll oder eine Kirche schon vorher da waren und bereits städtisches, d.h. gewerbliches und kaufmännisches Leben herrschte, so daß die Stadtrechtsverleihung lediglich den Abschluß einer lange zuvor begonnenen Entwicklung zur Stadt hin darstellte. Die klevischen Städte, die in der Folgezeit bis ins 15. Jahrhundert entstanden, bildeten eine eigene Stadtrechtsfamilie und übernahmen meist das Kleve-Kalkarer Recht, nicht das Weseler Stadtrecht, obgleich die Stadt an der Lippemündung sich rasch zur größten und wirtschaftlich führenden klevischen Stadt entwickelte und im 14. Jahrhundert auch Vorort und Führerin der klevischen Städtegruppe in der Hanse wurde. Die Grundlagen für die spätere dichte Städtelandschaft und reiche Städtekultur am klevischen Niederrhein wurden unter Dietrich VI. geschaffen. Dessen Regierungszeit kommt darum für die Entstehung des Klever Territoriums eine ganz besondere Bedeutung zu. Er konnte die verstreuten Besitz- und Hoheitsrechte zur Landesherrschaft ausbilden und als selbständiges Territorium konsolidieren. So mag es kein Zufall sein, daß seit etwa 1240 in den Quellen von der »terra Clivensis« die Rede ist und das Territorium der Grafschaft Kleve sich als eigenständige politische Größe abzeichnet. Die bedeutendste Vergrößerung des Territoriums der Klever Grafen gelang 1255, als Dietrich VI. eine Ehe seines Sohnes und Nachfolgers Dietrich VII. (1260-1275) mit der Erbtochter Aleidis von Heinsberg vereinbaren konnte.

Dadurch kam als Teil des Erbes der ausgestorbenen Grafen von Sayn das ausgedehnte Land Hülchrath zwischen Neuss und Köln sowie die Herrschaft Saffenburg an der Ahr, offenbar auch schon das Land Linn zwischen Uerdingen und Neuss in klevischen Besitz. Weil aber Hülchrath als Lehen der Kölner Kirche galt, geriet Kleve in noch größere Abhängigkeit vom Kölner Erzbischof. So verwundert es nicht, wenn wir einige Jahre später Dietrich VII. in engster Umgebung des Kölner Erzbischofs Engelbert von Valkenburg finden, als dessen Bundesgenosse er in die Kämpfe mit den Kölner Stadtbürgern verwickelt ist. Doch hält er sich offenbar bei den unmittelbar gegen die Stadt Köln gerichteten verlustreichen Unternehmungen des Erzbischofs bewußt zurück und kann so Niederlagen und Einbußen vermeiden.

Zur gleichen Zeit regiert sein jüngerer Bruder Dietrich Luf (I) (1255-1277) selbständig über Wesel und eine Reihe rechts- und linksrheinischer Außenbesitzungen. Es fällt auf, daß er sich eng dem geldrischen Grafen Otto II. anschließt, aber auch, daß er im Rechtsrheinischen eine erfolgreiche Tätigkeit als Territorialherr entfaltet, wobei ihm der Erwerb der Herrschaft Ringenberg gelingt. Dazu werden an der Emscher Castrop und Strünkede behauptet und durch eine starke Burg in Strünkede gesichert.

Dietrich VII. hat die Städtepolitik seines Vaters fortgesetzt. Dinslaken (1273), Büderich und Orsoy - von den zwei letzten liegen keine genauen Daten vor - sowie möglicherweise auch schon Huissen sind zu Städten gemacht worden. Es sind außer Dinslaken alles Zollorte. Zu den drei alten Rheinzöllen Nimwegen, Huissen und Orsoy war unterdessen Büderich hinzugekommen. Die Flußzölle - weniger die Landzölle - besaßen für die meist unter Bargeldmangel leidenden Dynasten eine kaum zu überschätzende Bedeutung. Sie waren die bei weitem ertragreichsten, regelmäßig fließenden Einnahmequellen in puncto bares Geld. Je mehr Zölle, desto mehr Geld und rasch einsetzbare Machtmittel. Der Klever war wegen des Besitzes von wichtigen Rheinzöllen in einer besonders günstigen Situation.

IV.

Dietrich VIII. (1275-1305), Sohn des vorigen Grafen, ist die wohl bemerkenswerteste und bedeutendste Gestalt unter den Klever Grafen aus dem Geschlecht der Flaminge. Es kennzeichnet ihn, daß er immer eine betont friedliche Politik betrieb und sich aus den zahlreichen Fehden seiner Zeit- und Bundesgenossen heraushielt und trotzdem Erfolg hatte. So kämpfte er 1288 - als einziger rheinischer Dynast - nicht in der Schlacht von Worringen mit; denn in kluger Voraussicht hatte er sich in Neutralitäts- und Bündnisverträgen mit beiden Parteien, sowohl mit dem Herzog von Brabant als auch mit dem Grafen von Geldern und Erzbischof von Köln, rechtzeitig abgesichert. So lavierte er zeit seines Lebens geschickt zwischen den streitenden Mächtigen. In auffallender Weise dagegen schloß er sich den deutschen Königen an, besonders Rudolf von Habsburg und dessen Sohn Albrecht. So ist er schon 1279 mit dem sehr selten vergebenen Titel eines Rates und Familiären des königlichen Hauses ausgezeichnet worden. 1290 kann er seine Zusammenarbeit mit König Rudolf krönen, indem er dessen Verwandte Margarethe von Habsburg-Kiburg heiratet. Als deren Mitgift bekommt er die Reichsstadt Duisburg verpfändet, die vom Reich nicht wieder eingelöst wird und damit in schließlichen Klever Besitz übergeht. Graf Dietrich VIII. hat in der Territorialpolitik der niederen Lande eine nicht unbedeutende Rolle gespielt. Die Situation ist gekennzeichnet durch die Schwäche Gelderns und die Stärke Brabants. Kleve war mit Brabant verbündet. Dietrich hilft dem nach der Niederlage von Worringen geschwächten geldrischen Grafen und übt dort zeitweise mit Hilfe einer Adelspartei entscheidenden Einfluß aus. In dem sich seit 1295 anbahnenden großen Konflikt zwischen dem englischen König Eduard I. und dem französischen König Philipp dem Schönen steht er wie die meisten niederländischen Territorialherren auf Seiten des Engländers, von dem er Subsidiengelder erhält, während sein jüngerer Bruder Dietrich Luf (II.) sogar als proenglischer Truppenführer aktiv an den Kämpfen teilnimmt. In Verträgen mit Brabant und Holland kann der gefährdete Außenbesitz von Heusden und Altena gesichert werden. Als im Sommer 1296 der holländische Graf Florenz (Floris) V. gefangengenommen und ermordet wird, versuchen die beiden klevischen Brüder Graf Dietrich und Dietrich Luf in Holland die Regierung zu übernehmen. Während Dietrich zeitweise sogar im Haag residiert, tritt Dietrich Luf als besonders eifriger Sachwalter des englischen Königs auf. Doch wegen des Widerstands des holländischen Adels und Volks muß sich der Graf von Kleve bald zurückziehen; und nachdem Johann von Hennegau 1299 in Holland die Regierung angetreten hat, ist es mit dem klevischen Einfluß und dem nahezu zwei Jahrhunderte bestehenden guten Verhältnis zu Holland vorbei.

Mit König Albrecht von Habsburg arbeitet Dietrich VIII. noch enger zusammen als mit dessen Vater Rudolf. Der Klever Graf wird einer der treuesten Helfer und zeitweise einflußreichsten Berater des Königs in rheinisch-niederländischen Angelegenheiten. Den Höhepunkt der reichspolitischen Tätigkeit bilden die Jahre 1300 bis 1302: Dietrich gibt Albrecht den entscheidenden Rat zum Zug gegen den holländischen Grafen Johann von Hennegau, der die schuldige Lehnsnahme verweigert, und zum Vorgehen gegen den königsfeindlichen Kölner Erzbischof Wikbold von Holte. Seine Politik zielt auf die Schwächung Kurkölns und die Festigung der Königsmacht. Er ist Führer der habsburgischen Partei und seit 1301 Landfriedensbewahrer in den niederen Landen. Daß der König ihn belohnt, bleibt nicht aus: Der Besitz Duisburgs und des Rheinzolls Büderich wird bestätigt, dazu Kranenburg zum Reichslehen erklärt, das Münzrecht formell verliehen, vor allem aber erhält Dietrich das Privileg, daß kein Landfriedensbewahrer oder Reichslandvogt im Territorium Kleve irgendwelche richterlichen oder hoheitlichen Rechte ausüben darf. Damit ist die alleinige Landeshoheit des Klever Grafen reichsrechtlich anerkannt. Auch alle seine einträglichen Rheinzölle, dazu das Geleitsrecht bis in die Niederbetuwe hinein, erhält er bestätigt, während Albrecht gegen die Zölle der rheinischen Erzbischöfe vorgeht und dabei die Unterstützung des Klevers findet.

Von Nachteil für die klevischen Belange war es, daß des Grafen jüngerer Bruder Dietrich Luf (II.) (1285-1308) die südlich gelegenen Landesteile zur selbständigen Regierung erhalten hatte und eine unglückliche und verlustreiche Politik betrieb. Dietrich Luf, der den Titel Graf von Hülchrath und Herr von Tomburg und Kervenheim führte, war in zahlreiche Kriegsunternehmungen verwickelt und alsbald stark verschuldet. So verkaufte er 1298 seinem gräflichen Bruder das Land Linn und 1303 gar dem Kölner Erzbischof allen südlich Köln gelegenen klevischen Besitz, so daß Tomburg und Saffenburg Kleve auf immer verlorengingen. Doch konnte Dietrich VIII. seinen Lehnshof beträchtlich erweitern. Viele adlige Herren am Niederrhein und vor allem an der Emscher und Lippe machte er von sich abhängig. Den Edelherrn Dietrich III. von Moers konnte er derart fest an sich binden, daß die endgültige Eingliederung des Moerser Dominiums in das Klever Territorium um 1300 so gut wie sicher schien und nur durch besondere Umstände und eine überaus geschickte Politik der Moerser Grafen des 14. Jahrhunderts verhindert werden konnte. Unter Dietrich VIII. lassen sich auch die ersten Ansätze zur modernen Verwaltung des Territorialstaates durch Beamte feststellen. Drosten (drossati) und Amtleute (officiati) verwalten für den Landesherrn den Bereich des späteren Landdrostamtes Kleve, der rechten Rheinseite, des Amtes Linn und des Amtes Hülchrath. Doch ist unter ihm die Entwicklung zum spätmittelalterlichen Territorialstaat noch im Fluß und erst in Ansätzen erkennbar. Es fällt auf, daß er - mit Ausnahme offenbar von Kranenburg (um 1280) - keine Städte gegründet hat. Wohl aber hat er in großem Stil etwas Neues ins Werk gesetzt und gezielt gefördert: die Erschließung des bisher unbesiedelten Landes und die Trockenlegung der Bruch gebiete. Die Vorbilder hat er in Holland gesehen, und von dort hat er als Lokatoren der neu entstehenden Bruchsiedlungen die Fachleute für Trockenlegung und Deichbauten geholt. So überträgt er 1294 das Tillerbruch zur Urbarmachung an ein von zwei Holländern geführtes Konsortium. Das ist das älteste jener Privilegien der Grafen für Bruchkolonisten, und es ist bezeichnend, daß Dietrich VIII. es während eines Besuches beim befreundeten Grafen von Holland ausgestellt hat. Ein Jahr später wird das Uedemerbruch in ähnlicher Weise an aus Holland stammende Lokatoren und Spezialisten für die Trockenlegung von Bruchgebieten vergeben. Die Grafen von Kleve haben diese Landerschließungsmaßnahmen fortgesetzt, bis in den vierziger Jahren durch Pest- und Hungerkatastrophen der Siedlungsvorgang wegen des Rückgangs der Bevölkerung zum Stillstand kam. »Die Erschließung und Sicherung neuen Lebensraums für eine wachsende Bevölkerung bleibt die eigentliche Leistung des spätmittelalterlichen Territorialstaats am Niederrhein« (Wilh. Janssen). Mit Dietrich VIII. begann dieser erstaunliche Vorgang.

V.

Die drei folgenden und letzten Grafen aus dem alten Haus waren sämtlich Söhne Dietrichs VIII. Die kurze Regierungszeit von Otto (1305-1310) blieb Episode. Während sein Bündnis mit dem Kölner Erzbischof keinen Bestand hatte, war sein - auch militärisches - Eingreifen in die Verhältnisse des Bistums Münster schon von größerem Gewicht, zeigt es doch die Richtung an, in die sich das Klever Territorium ausdehnte..

Ottos Halbbruder Dietrich IX. (1310-1347) hatte sich gleich zu Beginn der Ansprüche des Kölner Erzbischofs Heinrich von Virneburg zu erwehren, der die Grafschaft Kleve als erledigtes Lehen einziehen wollte. Mit Hilfe benachbarter Grafen und des deutschen Königs Ludwig des Bayern konnte Dietrich sich schließlich behaupten; doch war eine über zwei Jahrzehnte andauernde Feindschaft zwischen Kleve und dem Erzstift die Folge. Nach dem Tode von Dietrich Luf (II.) waren dessen Besitzungen nicht an die Klever Hauptlinie zurückgefallen, sondern an dessen Sohn Dietrich Luf (III.) (1308-1332) gelangt. Dieser, ein ausgesprochen schwacher und zudem hoch verschuldeter Herr, verkaufte die Grafschaft Hülchrath an den Erzbischof. Von den ihm verbliebenen Herrschaften Oedt und Kervenheim aus versuchte er danach eine eigene Landesherrschaft aufzubauen. Doch nach seinem Tode 1332 fiel sein Besitz zum Teil an Köln (Oedt), zum Teil an Jülich (Tegelen); allein Kervenheim gelangte von den ehedem reichen, aber zersplitterten Gütern dieser klevischen Sekundogenitur an das Haupthaus zurück.

Ludwig der Bayer ernannte seinen Anhänger Dietrich IX. von Kleve 1317 zum Reichslandvogt und Landfriedensbewahrer für Westfalen, jedoch konnte der Klever sich nicht durchsetzen und geriet in heftige Fehden mit Mark und Kurköln. Nur mit Hilfe Gelderns und Münsters vermochte er sich mühsam zu behaupten. Das Ergebnis war, daß sich Dietrich in Zukunft aus allen kriegerischen Verwicklungen strikt heraushielt und auch jeglichen Einfluß unter den niederrheinländischen Territorialherren verlor. Kleve spielte praktisch keine Rolle in der Außenpolitik mehr. Beträchtlichen Einfluß auf die Politik des Grafen hatte sein jüngerer Bruder Johann, Domdechant von Köln und selbständiger Herr der klevischen Herrschaft Linn, der auch sein Nachfolger werden sollte. In den zwanziger und dreißiger Jahren war Dietrich dazu in deutlich erkennbare Abhängigkeit von seinem geldrischen Schwager Reinald II. geraten, der in den Niederlanden eine glänzende und erfolgreiche Außenpolitik trieb. In den Auseinandersetzungen zwischen Holland und Brabant gingen die klevischen Exklaven verloren, Altena 1332 an Holland und Heusden 1334 an Brabant. Auch der größte Teil des Reichswaldes, der ja ältestes Gut der Grafen war, wurde damals an Geldern verkauft. Die tatsächliche Machtgrundlage Dietrichs IX. war recht schmal und erstreckte sich eigentlich nur im Raum zwischen Wesel, Kalkar und Kleve, da die übrigen Besitzungen wie Duisburg, Linn, Orsoy, Dinslaken, Kranenburg und Maiden verpfändet oder zur Ausstattung von jüngeren Familienmitgliedern vergeben waren. Hier aber, im Zentrum seiner Grafschaft entfaltete er eine eifrige und wirksame Tätigkeit. Um ein räumlich geschlossenes Gebiet zu erhalten, versuchte er in zäher und unermüdlicher Kleinarbeit die noch fehlenden Rechte und Güter zu gewinnen, während entlegener Fernbesitz abgestoßen wurde. Die Konsolidierung und Ausdehnung der Grafschaft im Rechtsrheinischen ist vor allem sein Werk, während er sich im Westen gegenüber Geldern eher in der Defensive befand. Durch die betont friedfertige Politik seit etwa 1320 kann er seinem Land eine Zeit des Friedens und relativen Wohlstands ermöglichen. Die Binnenkolonisation, von seinem Vater begonnen, die den Bevölkerungsdruck kanalisiert, wird fortgesetzt. Es entstehen weitere Bruchsiedlungen und Kolonistendörfer, deren Bewohner mit fast städtischen Freiheiten und weitgehender Selbstverwaltung ausgestattet werden. Doch sind die Siedler überwiegend Einheimische gewesen, keine Auswanderer aus Holland, nur die Fachleute und wenige Lokatoren kamen von dort, die oft weiterzogen. Der für die Bruchdörfer jüngst gebrauchte Terminus »Holländer Siedlungen« besagt nur, daß die in Holland zuerst angewandten Methoden der Urbarmachung und Entwässerung eben auch hier Eingang gefunden hatten. Neue Siedlungen legte man an besonders um Kalkar, Uedem, Sonsbeck und Veen, im Rechtsrheinischen bei Bislich, in der Hetter und im Ringenberger Bruch, in dessen Mitte später ja auch die gleichnamige Stadt entstand. Der Ausbau von Uedem (erstmals 1319 Stadt genannt) und Sonsbeck (1320) zu Städten hängt mit der umfangreichen Siedlungstätigkeit in jenem Gebiet zusammen. Gerade um Sonsbeck häufen sich auch die Bruchsiedlungen mit eigenem speziellen Schöffengericht wie Sonsbeckerbruch, Labbeckerbruch, Wolfhagen, Veen oder Uedemerbruch. Im Rechtsrheinischen hatte Kleve sich vor allem mit der Rivalität des Erzbischofs in Dorsten und im Vest Recklinghausen auseinanderzusetzen, wo allerdings alte klevische Rechte nicht zur Landeshoheit ausgebildet werden konnten. Auch Rees und Xanten, um dessen Erwerb der Klever Graf sich sichtbar bemühte, blieben vorerst noch bei Köln. Hatte Dietrich IX. zunächst auf der Monterberg bei Kalkar regiert, so machte er gegen Ende seines Lebens wieder die Klever Burg zur Residenz; parallel dazu verlegte er das von ihm 1334 in Monterberg gegründete Stift 1341 nach Kleve. Dietrich IX. regierte sein Territorium mit beamteten Landdrosten, Amtmännern, Rentmeistern, adligen und geistlichen Räten sowie Notaren. Ganz offenbar unter seiner Regierung sind schon die meisten klevischen Ämter eingerichtet worden. Auch eine Reform des Gerichtswesens, besonders im Rechtsrheinischen, ist zu seiner Zeit erfolgt. Die Schriftlichkeit der Verwaltung hat unter ihm erheblich zugenommen, wie vor allem das Einkünfteverzeichnis von 1319 zeigt.

VI.

Diese Entwicklungen setzten sich unter seinem Nachfolger und jüngeren Bruder Johann (1347-1368) verstärkt fort. Johann war vorher Domdechant von Köln gewesen, galt als Kenner des römischen Rechts und hatte große Verwaltungserfahrung. Er vollendete den Ausbau des Klever Territorialstaates und schuf dessen Verwaltung mit der zentralen Organisation, der Gliederung in Landdrost- und Amtsbezirke sowie auf unterster Ebene in Gerichte. Die fortlaufende Registerführung in der Verwaltung, die schriftliche Bestallung sämtlicher Beamter sind sein Werk. Zu einem großen Aufschwung der klevischen Städte gegen Mitte des Jahrhunderts führte die damals hier aufblühende Tuchproduktion. Wesel, Kalkar und Kleve wurden dadurch die führenden Gewerbestädte. Johann förderte wie schon sein Bruder die Städte, zumal diese drei genannten, wo wie in Wesel und Kleve neue Stadtteile entstanden oder wie in Kalkar bis dahin frei gelegenes Gelände innerhalb der Befestigung erst bebaut wurde. Den selbstbewußten Bürgern der wirtschaftlich stärksten Stadt Wesel mußte Johann - sicherlich nicht ganz freiwillig - manche Sonderrechte versprechen, so keine Burg in der Stadt zu errichten. Ganz in Johanns Linie aber liegt es, daß er für seine Städte sogenannte »Handfesten« herausgab (z. B. für Kalkar, Uedem, Huissen), in denen das Stadtrecht ausführlich formuliert und schriftlich kodifiziert wurde, oder daß er durch Privilegien die Stadtqualität nachträglich besser absicherte und die städtische Verwaltung neu organisierte (z. B. für Orsoy, Büderich, Uedem, Sonsbeck). Aber auch der weitere Ausbau von Huissen, Orsoy und Linn, das ja noch klevisch war, sowie die Anfänge zur Stadtwerdung in Griethausen und Schermbeck gehen auf ihn zurück. Nach Griethausen verlegte er den alten Nimweger Zoll (1357).

Johann, der sich schon lange Jahre auf die Übernahme der Regierung in Kleve vorbereitet hatte, hatte trotzdem mehrere Konkurrenten, als er sogleich nach dem Tode seines Bruders seine geistlichen Ämter aufgab, Graf wurde und Mechthild von Geldern heiratete. Doch konnte er sich rasch durchsetzen, indem er bei seinen Städten, dem Kölner Erzbischof und Kaiser Ludwig dem Bayern, später auch Karl IV Unterstützung suchte und fand. Mit dem Erzbischof Wilhelm von Gennep stellte er leidlich gute Beziehungen her, ja, verbündete sich mit ihm, mußte allerdings geloben, auf die eng an klevischen Besitz grenzenden kölnischen Ämter Kempen, Rees und Xanten keine Absichten zu haben. Es fällt auf, daß Kleve an den verschiedenen Koalitionen und Landfriedensbündnissen des Kölner Raums nicht beteiligt ist. Johann richtet seine Außenpolitik rheinabwärts nach Nordwesten und ist bald völlig in die geldrischen und niederländischen Wirren verstrickt, die seine Regierungszeit bis zuletzt beherrschen. Nach dem frühen Tode Reinalds, des ersten Herzogs von Geldern, und der Zeit der Regentschaft waren Land und Herzogstitel an den ältesten Sohn Reinald II. gefallen, während Eduard, der jüngere Sohn leer ausgegangen war, sich aber nicht damit abfinden wollte. Er erhielt die Unterstützung der Adelspartei der Bronkhorsts, wohingegen die andere Partei, die Heekeren, den älteren Bruder unterstützten. Johann von Kleve mischte sich ab 1353 immer massiver auf Seiten Reinalds und der Heekerens in den geldrischen Bruderzwist und Bürgerkrieg ein. Er schickte Truppen dorthin und führte an der Seite Reinalds Krieg gegen Eduard, ja, er regierte für Reinald die diesem verbliebenen Landesteile Zutphen und Veluwe und hielt sich zeitweise mehr in Arnheim und Rozendaal auf als in Kleve und Monterberg. Dabei spannte er seine Finanzen und die Kräfte seines Territoriums mehr an, als dem Lande letztlich gut tat. Das Verhältnis zwischen Geldern und Kleve war ja etwa 3:1. Zunächst schien Johann Erfolg zu haben, ließ er sich doch seine Hilfe von Reinald reich entschädigen: 1355 wurde das wichtige Emmerich an Kleve verpfändet, wohin Johann auch den geldrischen Rheinzoll Lobith verlegen ließ, ebenso waren ihm die Liemersch und die Einkünfte der Veluwe verpfändet. Es scheint, daß Johann es besonders auf den Erwerb der Liemersch abgesehen hatte. Huissen baute er stark aus, während er alte Positionen an Maas und Waal (Nimwegener Zoll, Ressen) aufgab, wo ja Eduards Partei das Sagen hatte. 1361 kam die Wende, als Eduard bei Tiel seinen Bruder besiegte, gefangennahm und absetzte. Auch Johann mußte sich 1363 schließlich mit ihm aussöhnen und sich völlig aus Geldern zurückziehen. Die geldrische Politik hatte insgesamt mit einem Fiasko geendet. Moers war in diesem Konflikt verlorengegangen. Denn der überaus geschickte Johann von Moers, ein adliges Finanzgenie , war der entscheidende Berater des siegreichen Eduard und konnte die klevische Lehnsherrschaft für die nunmehrige Grafschaft Moers abschütteln - eine nicht unwichtige Entscheidung, wurde dadurch doch das bis dahin klevische Land Linn isoliert, so daß es einige Jahrzehnte später an Köln fiel. Johann war am Ende seiner Regierung hoch verschuldet sowohl gegenüber den Adligen seines Landes wie gegenüber den Städten. Die Mitwirkung der klevischen Städte bei finanziellen Verfügungen des Grafen kann als früher Beleg einer Einflußnahme ständeartiger Gremien gedeutet werden, wobei als Vorbild die geldrischen Städte gewirkt haben mögen und es unter Dietrich IX. bereits erste Beispiele für eine derartige Mitwirkung gegeben hat. Ob Johann mit seiner unglücklichen Entscheidung für die »konservativere«, feudale Partei der Heekeren und gegen die »liberalere«, stadtbürgerliche Partei der Bronkhorsts wirklich so städtefreundlich war, wie man ihn bislang hingestellt hat, erscheint keineswegs so sicher. Man tut gut daran, seine Politik und Regierungszeit nicht nur positiv zu beurteilen; denn auch die vielen Krisen und Katastrophen (Pest, Judenpogrom, Hungersnöte und Bevölkerungsrückgang) brachten damals für Kleve schlimme Zeiten mit sich.

Johann hatte gegen Ende seiner Regierung überwiegend mit der Tilgung seiner Schulden und der Regelung seiner Nachfolge zu tun, da seine Ehe ohne Nachkommen geblieben war. Als er, etwa 75 Jahre alt, am 19. November 1368 stirbt, stand bereits lange fest, daß Adolf von der Mark, Sohn der ältesten Tochter Dietrichs IX., bis dahin Bischof von Münster, das Erbe der Nachkommen Rutgers aus dem Geschlechte der Flaminge antreten sollte. Adolf war der erste Graf von Kleve aus dem Hause Mark. Bis 1609 regierte es das Klever Territorium.

zuletzt bearbeit am 06.01.2008