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Die
Grafen von Kleve und die Entstehung ihres Territoriums vom 11. bis
14. Jahrhundert
Dieter
Kastner
I.
Die
klevischen Geschichtsschreiber des 15. Jahrhunderts lassen die
ununterbrochene Stammfolge der Grafen von Kleve mit dem
Schwanenritter Helyas beginnen, der die Erbtochter eines uralten,
hier regierenden Geschlechts geheiratet habe, welches wiederum einst
aus Rom an den Rhein gekommen und ursprünglich gar trojanischen
Ursprungs sei. Das ist Sage und bereits vom Klever Hofhistoriographen Gert van der Schuren, der uns im 15. Jahrhundert
davon erzählt, mit skeptischen Bemerkungen kommentiert worden.
Ebenso gehören auch die klevischen Grafen Eberhard und Luthard, die
angeblichen Gründer des Stiftes Wissel, der Sage an. Halbwegs
sicheren Boden betreten wir erst mit der Nachricht, die in den
Klosterrather Annalen (Annales Rodenses) überliefert ist, daß aus
Flandern zwei Brüder, von den dortigen Fürsten ihrer Herrschaften
beraubt und vertrieben, sich in den Schutz des Kaisers begeben
hätten und von diesem am Niederrhein angesiedelt und mit reichen
Lehen und Gütern ausgestattet worden seien. Der eine dieser
Flamenses (Flaminge), Gerhard, habe Wassenberg erhalten, der andere,
Rutger, hingegen Kleve. Der erste sei Stammvater der Grafen
von Geldern, der zweite derer von Kleve.
Trotz
bisweilen geäußerter Zweifel und gewisser Bedenken ist dem
Klosterrather Annalisten im Kern aber wohl Glauben zu schenken. Doch
wissen wir nicht, in welchem Jahr genau das vornehme Bruderpaar aus
Flandern am Niederrhein eingesetzt worden ist. Am ehesten paßt die
Zeit um 1020, als nach dem Tode der verfeindeten Grafen Wichmann (+
1016) und Balderich (+ 1021) hier ein Machtvakuum entstanden war. Es
ist keineswegs unwahrscheinlich, daß Gerhard und Rutger mit Besitz
und Rechten in den alten Grafschaften des Hamalandes und des
Hattuariergaues ausgestattet worden sind. Der nicht namentlich
genannte Kaiser wäre dann Heinrich II. gewesen. Beide Brüder sind
damit Nachbarn des Bischofs von Utrecht und des Erzbischofs von
Köln geworden. Letzterer war zweifelsohne der größte Nutznießer
des Untergangs der Grafen des Hamalandes und des Hattuariergaues.
Denn er hatte seinen Besitz um Rheinberg-Xanten mit Monterberg (bei
Kalkar) aus dem Erbe des Grafen Wichmann und mit Zyfflich aus dem
Erbe des Grafen Balderich erheblich vergrößert, wozu nach 1040
noch das Land Aspel mit Rees, Hönnepel und Niedermörmter aus der
Erbschaft der Gräfin Irmgardis kam. So mußten sich die späteren
Grafen von Kleve als die Erben und Nachfahren des Rutger vor allem
mit den stammverwandten Grafen von Geldern und immer wieder mit den
Erzbischöfen von Köln, aber auch den Bischöfen von Utrecht
auseinandersetzen, da alle vier Dynasten
im gleichen Raum vielfachen Besitz in zerstreuter Gemengelage
hatten.
Wichtigstes
Gut, mit dem um 1020 Rutger vom Kaiser ausgestattet wird, ist der
östliche und südliche Teil des Nimwegener Reichswaldes, in dessen
Besitz die Klever Grafen von Beginn an anzutreffen sind. Ihre Macht
und vor allem ihr Grafenrang dürften von der Verfügung über den
Reichswald herrühren. Für die Grafen von Kleve gilt offenbar auch,
was für die von Jülich, Are und Geldern, vielleicht sogar für die
von Berg gilt, daß die Bildung ihrer Territorien von der Verwaltung
der Reichs- und Königsforsten ihren Ausgang genommen hat. Zur
Sicherung des Reichswaldkomplexes erbaut Rutger oder einer seiner
Nachfolger noch im 11. Jahrhundert die Burg Kleve, und zwar an
strategisch günstigster Stelle im Osten, wo der Höhenrücken am
dichtesten und steilsten an die Rheinebene herantritt. Der Name der
Burg, der sich von »Kliff« (= Abhang) herleitet, kennzeichnet
treffend ihre exponierte Lage. 1092 besteht die Burg bereits, da
sich in diesem Jahr ein Graf erstmals nach ihr benennt. Im Schutz
der Burg entwickelt sich im Laufe des 12. und 13 .Jahrhunderts das
gleichnamige Kirchdorf, in dem 1142 noch keinerlei städtisches
Leben anzutreffen ist, das aber schon 1242 zur Stadt erhoben wird.
Schwierig und nach wie vor ungeklärt sind die Genealogie und
Reihenfolge der Klever Grafen im 11. Jahrhundert. Quellenmäßig
gesichert ist erst die Existenz des Dietrich III. (I.), der sich
1092 comes Thiedericus de Cleve nennt und bis 1120 urkundlich
bezeugt ist. Rutger, der Stammvater des Geschlechts, dürfte 1051
tot sein. Bis 1075 ist ein weiterer Rutger bezeugt, vor 1092 aber
auch ein weiterer Dietrich. Von den Forschern, die sich mit der
Frühgeschichte der Klever Grafen befaßt haben, sind verschiedene
Namen, Zählungen und Abstammungen vorgeschlagen worden. Scholten
(1884) hat Dietrich I. und Dietrich II. in diesem Zeitraum
angesetzt, von denen einer mit Sicherheit zu viel ist. So ist es in
der Literatur zu unterschiedlichen Zählweisen gekommen. Hier wird
an der Scholtenschen Zählung festgehalten, weil diese sich
eingebürgert hat. Es dürfte nun wohl so aussehen, daß auf Rutger
(I.) ein Rutger (II.) folgte, dann Dietrich III. (I.) (so Kraus),
wobei es durchaus möglich ist, daß es sich bei letzterem um zwei
Personen gleichen Namens handelt. Auch eine Abspaltung Kleves von
Geldern in der auf Rutger (I.) folgenden Generation kann nicht
gänzlich ausgeschlossen werden (so Gorissen).
Ein
weiteres Herrschaftszentrum besitzen die Nachfolger des Rutger im
Süden: Die Burg und Herrschaft Tomburg bei Rheinbach mit dem
dazugehörigen Flamersheimer Wildbann aus dem Besitz der ehedem so
mächtigen rheinischen Pfalzgrafen. Nach der Niederlage des
Pfalzgrafen Heinrich gegen Erzbischof Anno von Köln hat Rutger
(II.) um 1050/60 Tomburg als pfalzgräfliches Lehen erhalten.
Rutger (II.) kann nur als Anhänger und Vertrauensmann des
Erzbischofs in den Besitz der Tomburg gekommen sein und ist
außerdem noch Vogt des von Anno gegründeten Kölner
Mariengradenstiftes geworden. Sein wahrscheinlicher Nachfolger Dietrich
III. (I.) ist ab 1094/95 als Vogt des pfalzgräflichen
Hausklosters Brauweiler bezeugt und dürfte nach dem Tode des
letzten Pfalzgrafen (1084) an diese wichtige Vogtei gelangt sein.
Der Aufstieg des Hauses vollzog sich während dieser Zeit in enger
Anlehnung an die Erzbischöfe von Köln. Auch zu den Nachfolgern
Annos bestanden freundschaftliche Beziehungen. Erst als es 1114 am
Niederrhein und in Westfalen zu einer machtvollen Fürstenopposition
und Aufstandsbewegung gegen Kaiser Heinrich V. unter Führung des
Erzbischofs Friedrich I. von Köln kam, stand Dietrich von Kleve und
Tomburg allein mit dem Grafen Gerhard von Geldern auf Seiten des
Kaisers. Doch der Klever hatte auf das falsche Pferd gesetzt: sein
Land wurde verwüstet, die Burg Wissel von den Kölnern zerstört,
und auch die Vogtei Brauweiler ist ihm damals ganz offenbar vom
Erzbischof entzogen worden. Schon bald ist aber Dietrich in das
Lager des übermächtigen Erzbischofs zurückgekehrt, da er seit
1117 wieder in dessen
Umgebung zu finden ist. Die Übertragung verschiedener
Kirchenvogteien scheint seine Belohnung gewesen zu sein.
Von
Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Frage, wem die Lehnshoheit
über die Grafen von Kleve zukam. Bis gegen Ende des 14.
Jahrhunderts ist dies ein strittiges Problem gewesen. Die Grafschaft
Kleve soll ein direktes Lehen des Reiches, ein Lehen des Herzogs von
Niederlothringen, des Erzbischofs von Köln oder des Pfalzgrafen
gewesen sein. Letzteres taucht nur in einer späten und wenig
glaubwürdigen Quelle auf und scheidet aus. Die Kölner Erzbischöfe
hingegen haben bereits im 12. Jahrhundert - vielleicht seit der
Niederlage des Klevers von 1115 und dessen damaliger Abhängigkeit
vom Erzbischof - behauptet, die Grafschaft Kleve sei von ihnen
lehnsabhängig, und noch 1310 und 1347 haben die Erzbischöfe
vergeblich die Klever Grafschaft als erledigtes Lehen einzuziehen
versucht. Doch hat die Grafschaft Kleve von Rechts wegen nie zum
Dukat der Erzbischöfe von Köln gezählt. Wichtig dabei ist, daß
die Kölner Geleitsrechte nur bis etwas unterhalb Uerdingen
reichten; ab »Esmer« (d.i. Essenberg gegenüber Duisburg) begannen
unzweifelhaft die vom Klever Grafen ausgeübten Geleitsrechte. Schon
im 12. Jahrhundert war mehrmals festgestellt worden, daß Kleve zu
den im Sprengel des Herzogs von Niederlothringen(-Brabant)
gehörenden Grafschaften gehörte. Man wird darum die Klever
Grafschaft als Lehen des niederlothringischen Herzogs, letztlich
aber als Lehen des deutschen Königs bezeichnen dürfen. Im 13. und
14. Jahrhundert haben dann die Klever Grafen ihre Belehnung direkt
von Kaiser und Reich eingeholt. Die Kölner Erzbischöfe konnten den
Beweis der Rechtmäßigkeit ihrer Oberansprüche nie erbringen. Das
jedoch hat die Grafen von Kleve nicht daran gehindert, in der
Umgebung der Erzbischöfe zu weilen und in deren Gefolge und
Schatten Politik zu machen - zumindest die meiste Zeit hindurch,
immer wieder unterbrochen von Phasen, in denen die Klever auf Seiten
der Gegner der Erzbischöfe standen.
II.
Eine
beträchtliche Steigerung ihrer Macht erreichten die Klever Grafen,
indem sie schon früh die Vogtei über die reichbegüterten und
angesehenen Stifter und Klöster des Niederrheins erlangten. Seit
1117 sind sie Vögte des Stiftes Zyfflich. Daß sie dabei der
Zyfflicher Kirche nicht wenig Besitz und Rechte entfremdeten, wie
man es ihnen später vorwarf, kann als sicher gelten. Der klevische
Besitz im späteren Amt Kranenburg mit Bruch, Burg und Stadt stammt
sicher aus ursprünglich Zyfflicher Kirchengut. Doch waren die
Klever Grafen es, die zwischen 1220 und 1260 hier das große Bruch
trockenlegen ließen, um 1225 die Burg - die Kranichenburg -
errichteten und einige Jahrzehnte später (wohl
um 1280, vielleicht schon um 1250) die gleichnamige Stadt
gründeten. Und im Jahre 1298, als der Graf mit dem Kölner
Erzbischof auf Kriegsfuß stand, trug er Kranenburg dem deutschen
König Albrecht als Allod auf und ließ es sich als Reichslehen
zurückgeben, eben weil er sich dieses ursprünglich der Zyfflicher
Kirche entfremdeten Besitzes nicht sicher war. Zur gleichen Zeit,
als der Klever als Vogt von Zyfflich erscheint, wird ihm auch die
Vogtei über das Kloster Fürstenberg bei Xanten übertragen (1119).
Auch über die reichste geistliche Institution am unteren Rhein, das
St. Viktorstift zu Xanten, hat in jener Zeit der Klever Graf das
Vogteiamt erlangt. Zu unterscheiden ist die große Vogtei, die sich
über den weiteren Bereich der Grafschaft erstreckte, die kleine
Vogtei, die nur die Stadt Xanten und deren engere Umgebung umfaßte,
sowie die jeweiligen Ortsvogteien. Zuerst hatte der Graf von Kleve
nach und nach verschiedene Ortsvogteien an sich gebracht (1122 als
erste die über den Xantener Besitz in der Hetter), im 13.
Jahrhundert besitzt er die große Vogtei, und 1299 erwirbt er vom
Xantener Ortsvogt Otto uten Venne auch noch die kleine Vogtei. In
der Stiftsimmunität gehörte dem Klever Grafen ein festes Haus bzw.
ein Turm, um hier auch militärisch präsent zu sein. Bereits im 12.
Jahrhundert begann er damit, die Eigenleute und Wachszinser des
Stiftes in seine Abhängigkeit und unter seine Hoheit zu bringen, um
im 13. Jahrhundert diese Politik in großem Stil fortzusetzen, indem
er vor allem Stifts- und Klosterleute in seine neugegründeten
Städte und Freidörfer zog. Der Machtzuwachs und steigende Einfluß
der Klever Grafen ging vor allem zu Lasten der Klöster und Stifter
des Niederrheins.
Das
St. Clemensstift in Wissel muß jedoch als Stiftung der Grafen von
Kleve angesehen werden, auch wenn wir den Zeitpunkt der Gründung
nicht anzugeben vermögen. Im 11. Jahrhundert bestand Wissel schon;
es dürfte im 12. Jahrhundert nach der Zerstörung von 1115
wiederaufgebaut worden sein und diente den Grafen als Grablege und
Hausstift. Ebenso gilt das Prämonstratenserinnenstift Bedburg als
besonderes Hauskloster und als Grablege der Klever Grafen. Es ist
von Arnold (I.) und dessen Frau Ida um 1124 (nach 1120, vor 1138)
gegründet worden, die auch beide in Bedburg begraben liegen. Wissel
und Bedburg waren über zwei Jahrhunderte die bevorzugten Kirchen
der Grafen von Kleve, bis 1341 das Stift Kleve ihre Funktion
fortsetzte.
Arnold
(I.) von Kleve (ca.
1120-1147) hatte Ida, die Tochter des Herzogs Gottfried I. von
Niederlothringen (Brabant), zur Frau. Idas reiche Mitgift war Wesel,
genauer der aus ehemaligem Reichsgut stammende Weseler Besitz der
Abtei Echternach, dann die Weseler Waldgrafschaft und die Vogtei
über das vor Wesel gelegene Kloster Oberndorf (Bavendorp), eine
Kappenberger Gründung. Die Grafen von Kleve griffen damit weit ins
Rechtsrheinische aus und beherrschten das so wichtige
Lippemündungsgebiet, das sich als besonders ausbaufähig erweisen
sollte und von wo aus man den überregionalen Straßen- und
Schiffahrtsverkehr kontrollieren konnte. Im Bereich des ehemaligen
Reichshofes entwickelte sich der bereits 1142 blühende Handelsplatz
Wesel weiter zur Stadt, die 1241 vom Grafen ihr Erhebungsprivileg
erhielt und deren selbstbewußte Bürger sich noch Jahrhunderte
später im klaren waren, daß der Ort einstmals Beziehungen zum
Reich gehabt hatte. Arnolds Sohn Dietrich IV. (II.) (1150-1172)
setzte den Aufstieg des Geschlechts fort. Seine Frau war Adelheid von
Sulzbach, eine Verwandte des deutschen Königs Konrad III. Wie sein
Vater war er ein Anhänger des Staufers und profitierte von der
vornehmen Verwandtschaft und den persönlichen Beziehungen zum
Königshaus. Auch zu Friedrich I. Barbarossa blieb das gute
Verhältnis erhalten. Die Grafen von Kleve und von Geldern waren und
blieben traditionell stauferfreundlich. Der Verfasser der Egmonder
Annalen lobt Dietrich IV. (II.) über Gebühr und nennt ihn reich an
Gütern und Einfluß. Zum Erzbischof von Köln haben die Grafen von
Kleve zwischen 1130 und 1160 nur wenig Beziehungen gehabt, obgleich
der Klever wie der von Geldern zu den um den Erzbischof gruppierten
Großen gezählt hat, allerdings in deutlich loserer Verbindung und
weit größerer Selbständigkeit als die Grafen von Jülich und von
Berg. So sank auch die Bedeutung des Tomburger Besitzes, der kaum
noch ausbaufähig war. Die Grafen nannten sich nach 1134 nicht mehr
nach der Tomburg und vergaben den Besitz in der Regel an die Herren
von Müllenark, die bis gegen Ende des 13. Jahrhunderts klevische
Burggrafen und Lehnsträger der Tomburg waren.
Mehr
und mehr hatten sich die Klever Grafen dagegen rheinabwärts in
Richtung Utrecht und Holland orientiert und zunächst dem Bischof
von Utrecht angeschlossen. Seit 1126 ist Arnold von Kleve am
Utrechter Hof nachweisbar, 1150 lernen wir den Klever Grafen als
bischöflichen Lehnsmann kennen, der wenige Jahre später über
umfangreichen Utrechter Lehnbesitz in der Betuwe verfügt, das
Kämmereramt der Utrechter Kirche bekleidet und Woudrichem mit dem
Land Altena zwischen Oude Maas und Waal besitzt. Dietrich IV. nahm
auf jeden Fall deutlich in Utrecht Partei und griff massiv in die
Wirren um die Besetzung des Bischofsstuhles ein. 1159/60 war er der
entscheidende Helfer und Ratgeber des Bischofs und rettete ihn vor
der drohenden Gefangennahme durch Aufständische. Er handelte in
Konkurrenz mit dem gleichfalls an Utrecht sehr interessierten Grafen
von Geldern und war dabei verbündet mit dem Grafen von Holland.
Holland und Kleve machten jahrzehntelang gemeinsame Politik
vornehmlich gegen Geldern, aber auch zeitweise gegen Brabant. Die
befreundeten Grafen von Holland und von Kleve waren jahrelang die »defensores
et propugnatores« des Bischofs von Utrecht. Dietrich V. (III.) (1173-1200),
von einem Utrechter Chronisten »vir fortis, strennuus et
largissimus« genannt, vertiefte die Bande, indem er sich mit
Margaretha, der Schwester des Grafen von Holland, vermählte, der
wiederum die Schwester des Klevers zur Frau nahm. Mehrmals kam es zu
Fehden, in denen der kriegslustige Klever das Land seines
geldrischen Nachbarn verheerte. Im Mai 1189 brach Dietrich mit
Barbarossa zum Kreuzzug ins Heilige Land auf, bis 1192
blieb er dort, und bereits 1198 soll er erneut dort geweilt haben
und bei der Gründung des Deutschen Ritterordens in Akkon beteiligt
gewesen sein. In der Zwischenzeit regierte sein jüngerer Bruder Arnold
(II.) (1189-1200) die Grafschaft. Er hatte Adelheid, die
Erbtochter von Heinsberg, zur Frau; sein Sohn erbte Heinsberg und
begründete die dortige klevische Seitenlinie, die sich aber in der
Folgezeit nach Heinsberg nannte.
Der
Klever Hofstand in jenen Jahren in großem Ansehen. Kunst und
Minnesang wurden gepflegt. Heinrich von Veldeke weilte auf der
Klever Burg und gab einmal, als dort die Hochzeit einer Schwester
des Grafen mit dem Landgrafen von Thüringen gefeiert wurde, sein
berühmtes, noch unvollendetes Werk »Eneide« der Klever Gräfin
zum Lesen. Gegen Ende des 12. Jahrhunderts wird auch ein Lehnshof
der Klever Grafen deutlich erkennbar. Sowohl im Rechtsrheinischen
wie im Linksrheinischen gab es eine Reihe von Vasallen und
Ministerialen, die im Dienste des Klevers standen. Auch die
Hofämter des Marschalls, Kämmerers, Schenks, Küchenmeisters und
vor allem des 1162 erstmals erwähnten Truchsessen (Drosten)
bestehen bereits vor 1200. Die gräfliche Burg Monterberg (bei
Kalkar) gewinnt neben der von Kleve wachsende Bedeutung. Hinweise
auf Urbarmachung und Trockenlegung von Land gibt es schon für das
12. Jahrhundert. Wichtiger aber mag sein, daß die vielen
Rheinlaufveränderungen neben Landverlusten auch Neulandbildungen
mit sich brachten. Dieses Neuland nahm der Graf von Kleve
regelmäßig an sich. So kommt es, daß wir den Klever zwischen
Orsoy und Arnheim fast überall im Besitz von Rheininseln finden.
Eigenkirchen und zahlreiche Höfe des Grafen in diesem Gebiet
zeigen, daß er im Laufe des 12. Jahrhunderts seinen Allodialbesitz
offenbar vermehren konnte. 1167 kaufte er von der Abtei St. Vaast
(bei Arras) deren Fernbesitz bei Ressen und Wolferen in der
Oberbetuwe.
III.
Das
13. Jahrhundert beginnt mit einer für Kleve schwierigen Situation:
Der Sohn des früh verstorbenen Dietrich V. ist noch minderjährig.
Dieser, Dietrich VI. (1208-1260), erscheint zunächst als »puer
de Clive« unter der Vormundschaft seines Onkels, des Grafen
Dietrich von Holland. Herzog Heinrich I. von Brabant, dem sich Kleve
bereits seit ca. 1190 immer mehr angenähert hatte, garantierte 1202
eigens den Bestand der Grafschaft Kleve. Danach waren die mächtigen
Brabanter Herzöge immer die wichtigsten Bundesgenossen Dietrichs
VI., der 1208 zur selbständigen Regierung gelangte. Spätestens in
dieser Zeit ist das Land Heusden an der unteren Maas als Brabanter
Lehen an Kleve gekommen. 1209 war Johann von Heusden klevischer
Lehnsmann. Die eben dort gelegene alte Grafschaft Teisterbant soll -
so wenigstens vermelden es spätere Chronisten - gleichfalls in
klevischer Hand gewesen sein; doch liegen darüber keine
zeitgenössischen Nachrichten vor. Nur fällt auf, daß die dort
begüterten Herren von Heusden und von Altena Klever Vasallen waren.
1233 konnte Dietrich VI. eine Ehe zwischen seinem erstgeborenen Sohn
und einer Tochter des Herzogs von Brabant zustandebringen.
Gleichzeitig besiegelte ein Freundschafts- und Bündnispakt den
Vertrag. Für den tatkräftigen und unternehmungslustigen Dietrich
VI., der in alle Fehden der Zeit verwickelt war, erwies sich der
Rückhalt beim Herzog von Brabant als nützlich und äußerst
hilfreich. Dem Bischof von Utrecht hatte der Klever mehrmals in
Kriegszügen gegen die Adligen und Bauern von Groningen und
Overijssel beigestanden; auch den »Kreuzzug« des Erzbischofs von
Bremen gegen die aufständischen Stedinger Bauern hatte er
mitgemacht. Nach 1234 übte der Klever Graf die Vormundschaft über
den noch unmündigen Grafen von Holland aus. Als die
niederländisch-niederrheinischen Fürsten 1247 den Grafen Wilhelm
von Holland zum deutschen König wählten, zählte Dietrich von
Kleve zu dessen eifrigsten Anhängern, und 1253 führte er auf der
zeeländischen Insel Walcheren das holländische Heer zum Sieg über
Franzosen und Flamen. Dietrich VI. fand zwar die Unterstützung des
Holländers, doch ist bislang keine königliche Zuwendung von
Reichsgut bekanntgeworden. Zu den Erzbischöfen von Köln verhielt
sich Dietrich VI. von Kleve meist feindselig. Denn auf deren Kosten
vor allem suchte er seine territoriale Machtstellung zu erweitern.
Wenn ein schwacher Mann den Erzstuhl innehatte, führte er Krieg;
regierte ein starker Erzbischof, verhielt er sich friedlich oder gar
freundschaftlich. So war er Gegner Engelberts von Berg, bis er 1220
dessen überlegene Macht anerkannte. Dessen schwächeren Nachfolger
befehdete er, ebenso Konrad von Hochstaden, dem er sich nach
jahrelangen Fehden endgültig erst 1247 unterwarf. Dessen
herzogsgleiche Autorität anerkennend und mit ihm verbündet, konnte
er mehr erreichen als gegen ihn. In Tomburg, das dem Klever
verlorenzugehen drohte, wurden die alten Verhältnisse
wiederhergestellt. Auch gelang es ihm, die verfallene Burg
Monterberg wiederaufzubauen, die in der Folgezeit residenzartige
Bedeutung gewann und erst ab etwa 1340 der Klever Burg endgültig
den Rang abtreten mußte. In Dorsten allerdings konnte er sich nicht
durchsetzen und mußte zulassen, daß der Erzbischof trotz
klevischer Gerichtshoheit eine Stadt gründete.
Nicht
einfach sind die Beziehungen Kleves zu Geldern. Beide Territorien
sind aufs engste verflochten und bilden einen Kultur- und
Wirtschaftsraum. Die komplizierte Gemengelage von Besitz- und
Hoheitsrechten vor allem in der Oberbetuwe, wo Kleve wie ein Keil in
geldrisches Territorium hineinragt, gab vielfachen Anlaß zu
Streitigkeiten. Doch konnten diese Probleme meist durch
Schiedssprüche friedlich gelöst werden. Es blieb die Tatsache,
daß Kleve und Geldern territorialpolitische Rivalen waren. Beide
strebten so nach Einfluß im Stift Utrecht, beide suchten die
Adligen der Niederrheinlande ihrem jeweiligen Lehnshof
anzuschließen, beide wollten den Reichsbesitz Nimwegen erwerben, wo
zwar der Graf von Kleve den ehemaligen Reichszoll - ähnlich wie den
von Huissen (vor Arnheim) -schon lange besaß, doch der von Geldern
das so wichtige
Nimwegen
mit dem »Reich« schließlich 1247 in seinen Besitz bringen konnte.
Überhaupt ist damals der Graf von Geldern der mächtigere, in
dessen Schlepptau sich Kleve meist befindet. Otto II. von Geldern,
einer der bedeutendsten und erfolgreichsten Territorialherren in den
rheinischen Niederlanden, war mit einer Tochter Dietrichs VI.
verheiratet und übte um 1260 beträchtlichen Einfluß auf die
klevische Politik aus.
Rivalität
bestand vor allem in der Städtegründungspolitik. Die planvolle
Anlage von Städten, die Befestigung und die Privilegierung von
Orten mit Stadtrecht war damals ein wichtiges Mittel der
Territorialpolitik. Es ist die Zeit, in der am Niederrhein - wie
überall in Mitteleuropa - die Städte aus dem Boden schießen.
Jeder Landesherr versuchte in seine mit entsprechenden Freiheiten
ausgestatteten Neugründungen die Eigenleute der benachbarten Grund-
und Territorialherren hineinzulocken. Den Anfang machte der
Erzbischof von Köln mit Rees und Xanten (1228), doch fast
gleichzeitig setzte die Welle der Städtegründungen des Grafen von
Geldern ein mit Geldern, Goch, Emmerich, Arnheim, Roermond, Venlo
u. a. (ab 1230). Graf Dietrich VI. von Kleve folgte mit einer
Verzögerung nach, indem er Wesel (1241), Kleve (1242), Kalkar
(1233/1242), Grieth (1254) und vielleicht schon Kranenburg (vor
1255) zu Städten erhob. Bemerkenswert ist die Entstehung von
Kalkar, das bereits 1233 auf einer ursprünglichen Rheininsel
ausgemessen wurde als eine von Grund auf neu und systematisch
angelegte Gründungsstadt, und dazu auf einem Gelände, wo der
Erzbischof Rechte hatte, ganz im Gegensatz zu den anderen klevischen
Städten, die damals und in der Folgezeit entstanden, wo als Kern
immer eine Burg, ein Zoll oder eine Kirche schon vorher da waren und
bereits städtisches, d.h. gewerbliches und kaufmännisches Leben
herrschte, so daß die Stadtrechtsverleihung lediglich den Abschluß
einer lange zuvor begonnenen Entwicklung zur Stadt hin darstellte.
Die klevischen Städte, die in der Folgezeit bis ins 15. Jahrhundert
entstanden, bildeten eine eigene Stadtrechtsfamilie und übernahmen
meist das Kleve-Kalkarer Recht, nicht das Weseler Stadtrecht,
obgleich die Stadt an der Lippemündung sich rasch zur größten und
wirtschaftlich führenden klevischen Stadt entwickelte und im 14.
Jahrhundert auch Vorort und Führerin der klevischen Städtegruppe
in der Hanse wurde. Die Grundlagen für die spätere dichte
Städtelandschaft und reiche Städtekultur am klevischen Niederrhein
wurden unter Dietrich VI. geschaffen. Dessen Regierungszeit kommt
darum für die Entstehung des Klever Territoriums eine ganz
besondere Bedeutung zu. Er konnte die verstreuten Besitz- und
Hoheitsrechte zur Landesherrschaft ausbilden und als selbständiges
Territorium konsolidieren. So mag es kein Zufall sein, daß seit
etwa 1240 in den Quellen von der »terra Clivensis« die Rede ist
und das Territorium der Grafschaft Kleve sich als eigenständige
politische Größe abzeichnet. Die bedeutendste Vergrößerung des
Territoriums der Klever Grafen gelang 1255, als Dietrich VI. eine
Ehe seines Sohnes und Nachfolgers Dietrich VII. (1260-1275)
mit der Erbtochter Aleidis von Heinsberg vereinbaren konnte.
Dadurch
kam als Teil des Erbes der ausgestorbenen Grafen von Sayn das
ausgedehnte Land Hülchrath zwischen Neuss und Köln sowie die
Herrschaft Saffenburg an der Ahr, offenbar auch schon das Land Linn
zwischen Uerdingen und Neuss in klevischen Besitz. Weil aber
Hülchrath als Lehen der Kölner Kirche galt, geriet Kleve in noch
größere Abhängigkeit vom Kölner Erzbischof. So verwundert es
nicht, wenn wir einige Jahre später Dietrich VII. in engster
Umgebung des Kölner Erzbischofs Engelbert von Valkenburg finden,
als dessen Bundesgenosse er in die Kämpfe mit den Kölner
Stadtbürgern verwickelt ist. Doch hält er sich offenbar bei den
unmittelbar gegen die Stadt Köln gerichteten verlustreichen
Unternehmungen des Erzbischofs bewußt zurück und kann so
Niederlagen und Einbußen vermeiden.
Zur
gleichen Zeit regiert sein jüngerer Bruder Dietrich Luf (I) (1255-1277)
selbständig über Wesel und eine Reihe rechts- und linksrheinischer
Außenbesitzungen. Es fällt auf, daß er sich eng dem geldrischen
Grafen Otto II. anschließt, aber auch, daß er im Rechtsrheinischen
eine erfolgreiche Tätigkeit als Territorialherr entfaltet, wobei
ihm der Erwerb der Herrschaft Ringenberg gelingt. Dazu werden an der
Emscher Castrop und Strünkede behauptet und durch eine starke Burg
in Strünkede gesichert.
Dietrich
VII. hat die Städtepolitik seines Vaters fortgesetzt. Dinslaken
(1273), Büderich und Orsoy - von den zwei letzten liegen keine
genauen Daten vor - sowie möglicherweise auch schon Huissen sind zu
Städten gemacht worden. Es sind außer Dinslaken alles Zollorte. Zu
den drei alten Rheinzöllen Nimwegen, Huissen und Orsoy war
unterdessen Büderich hinzugekommen. Die Flußzölle - weniger die
Landzölle - besaßen für die meist unter Bargeldmangel leidenden
Dynasten eine kaum zu überschätzende Bedeutung. Sie waren die bei
weitem ertragreichsten, regelmäßig fließenden Einnahmequellen in
puncto bares Geld. Je mehr Zölle, desto mehr Geld und rasch
einsetzbare Machtmittel. Der Klever war wegen des Besitzes von
wichtigen Rheinzöllen in einer besonders günstigen Situation.
IV.
Dietrich
VIII. (1275-1305), Sohn des
vorigen Grafen, ist die wohl bemerkenswerteste und bedeutendste
Gestalt unter den Klever Grafen aus dem Geschlecht der Flaminge. Es
kennzeichnet ihn, daß er immer eine betont friedliche Politik
betrieb und sich aus den zahlreichen Fehden seiner Zeit- und
Bundesgenossen heraushielt und trotzdem Erfolg hatte. So kämpfte er
1288 - als einziger rheinischer Dynast - nicht in der Schlacht von
Worringen mit; denn in kluger Voraussicht hatte er sich in
Neutralitäts- und Bündnisverträgen mit beiden Parteien, sowohl
mit dem Herzog von Brabant als auch mit dem Grafen von Geldern und
Erzbischof von Köln, rechtzeitig abgesichert. So lavierte er zeit
seines Lebens geschickt zwischen den streitenden Mächtigen. In
auffallender Weise dagegen schloß er sich den deutschen Königen
an, besonders Rudolf von Habsburg und dessen
Sohn Albrecht. So ist er schon 1279 mit dem sehr selten vergebenen
Titel eines Rates und Familiären des königlichen Hauses
ausgezeichnet worden. 1290 kann er seine Zusammenarbeit mit König
Rudolf krönen, indem er dessen Verwandte Margarethe von
Habsburg-Kiburg heiratet. Als deren Mitgift bekommt er die
Reichsstadt Duisburg verpfändet, die vom Reich nicht wieder
eingelöst wird und damit in schließlichen Klever Besitz übergeht.
Graf Dietrich VIII. hat in der Territorialpolitik der niederen Lande
eine nicht unbedeutende Rolle gespielt. Die Situation ist
gekennzeichnet durch die Schwäche Gelderns und die Stärke
Brabants. Kleve war mit Brabant verbündet. Dietrich hilft dem nach
der Niederlage von Worringen geschwächten geldrischen Grafen und
übt dort zeitweise mit Hilfe einer Adelspartei entscheidenden
Einfluß aus. In dem sich seit 1295 anbahnenden großen Konflikt
zwischen dem englischen König Eduard I. und dem französischen
König Philipp dem Schönen steht er wie die meisten
niederländischen Territorialherren auf Seiten des Engländers, von
dem er Subsidiengelder erhält, während sein jüngerer Bruder
Dietrich Luf (II.) sogar als proenglischer Truppenführer aktiv an
den Kämpfen teilnimmt. In Verträgen mit Brabant und Holland kann
der gefährdete Außenbesitz von Heusden und Altena gesichert
werden. Als im Sommer 1296 der holländische Graf Florenz (Floris)
V. gefangengenommen und ermordet wird, versuchen die beiden
klevischen Brüder Graf Dietrich und Dietrich Luf in Holland die
Regierung zu übernehmen. Während Dietrich zeitweise sogar im Haag
residiert, tritt Dietrich Luf als besonders eifriger Sachwalter des
englischen Königs auf. Doch wegen des Widerstands des
holländischen Adels und Volks muß sich der Graf von Kleve bald
zurückziehen; und nachdem Johann von Hennegau 1299 in Holland die
Regierung angetreten hat, ist es mit dem klevischen Einfluß und dem
nahezu zwei Jahrhunderte bestehenden guten Verhältnis zu Holland
vorbei.
Mit
König Albrecht von Habsburg arbeitet Dietrich VIII. noch enger
zusammen als mit dessen Vater Rudolf. Der Klever Graf wird einer der
treuesten Helfer und zeitweise einflußreichsten Berater des Königs
in rheinisch-niederländischen Angelegenheiten. Den Höhepunkt der
reichspolitischen Tätigkeit bilden die Jahre 1300 bis 1302:
Dietrich gibt Albrecht den entscheidenden Rat zum Zug gegen den
holländischen Grafen Johann von Hennegau, der die schuldige
Lehnsnahme verweigert, und zum Vorgehen gegen den königsfeindlichen
Kölner Erzbischof Wikbold von Holte. Seine Politik zielt auf die
Schwächung Kurkölns und die Festigung der Königsmacht. Er ist
Führer der habsburgischen Partei und seit 1301
Landfriedensbewahrer in den niederen Landen. Daß der König ihn
belohnt, bleibt nicht aus: Der Besitz Duisburgs und des Rheinzolls
Büderich wird bestätigt, dazu Kranenburg zum Reichslehen
erklärt, das Münzrecht formell verliehen, vor allem aber erhält
Dietrich das Privileg, daß kein Landfriedensbewahrer oder
Reichslandvogt im Territorium Kleve irgendwelche richterlichen oder
hoheitlichen Rechte ausüben darf. Damit ist die alleinige
Landeshoheit des Klever Grafen reichsrechtlich anerkannt. Auch alle
seine einträglichen Rheinzölle, dazu das Geleitsrecht bis in die
Niederbetuwe hinein, erhält er bestätigt, während Albrecht gegen
die Zölle der rheinischen Erzbischöfe vorgeht und dabei die
Unterstützung des Klevers findet.
Von
Nachteil für die klevischen Belange war es, daß des Grafen
jüngerer Bruder Dietrich Luf (II.) (1285-1308) die südlich
gelegenen Landesteile zur selbständigen Regierung erhalten hatte
und eine unglückliche und verlustreiche Politik betrieb. Dietrich
Luf, der den Titel Graf von Hülchrath und Herr von Tomburg und
Kervenheim führte, war in zahlreiche Kriegsunternehmungen
verwickelt und alsbald stark verschuldet. So verkaufte er 1298
seinem gräflichen Bruder das Land Linn und 1303 gar dem Kölner
Erzbischof allen südlich Köln gelegenen klevischen Besitz, so daß
Tomburg und Saffenburg Kleve auf immer verlorengingen. Doch konnte
Dietrich VIII. seinen Lehnshof beträchtlich erweitern. Viele adlige
Herren am Niederrhein und vor allem an der Emscher und Lippe machte
er von sich abhängig. Den Edelherrn Dietrich III. von Moers konnte
er derart fest an sich binden, daß die endgültige Eingliederung
des Moerser Dominiums in das Klever Territorium um 1300 so gut wie
sicher schien und nur durch besondere Umstände und eine überaus
geschickte Politik der Moerser Grafen des 14. Jahrhunderts
verhindert werden konnte. Unter Dietrich VIII. lassen sich auch die
ersten Ansätze zur modernen Verwaltung des Territorialstaates durch
Beamte feststellen. Drosten (drossati) und Amtleute (officiati)
verwalten für den Landesherrn den Bereich des späteren
Landdrostamtes Kleve, der rechten Rheinseite, des Amtes Linn und
des Amtes Hülchrath. Doch ist unter ihm die Entwicklung zum
spätmittelalterlichen Territorialstaat noch im Fluß und erst in
Ansätzen erkennbar. Es fällt auf, daß er - mit Ausnahme offenbar
von Kranenburg (um 1280) - keine Städte gegründet hat. Wohl aber
hat er in großem Stil etwas Neues ins Werk gesetzt und gezielt
gefördert: die Erschließung des bisher unbesiedelten Landes und
die Trockenlegung der Bruch gebiete. Die Vorbilder hat er in Holland
gesehen, und von dort hat er als Lokatoren der neu entstehenden
Bruchsiedlungen die Fachleute für Trockenlegung und Deichbauten
geholt. So überträgt er 1294 das Tillerbruch zur Urbarmachung an
ein von zwei Holländern geführtes Konsortium. Das ist das älteste
jener Privilegien der Grafen für Bruchkolonisten, und es ist
bezeichnend, daß Dietrich VIII. es während eines Besuches beim
befreundeten Grafen von Holland ausgestellt hat. Ein Jahr später
wird das Uedemerbruch in ähnlicher Weise an aus Holland stammende
Lokatoren und Spezialisten für die Trockenlegung von Bruchgebieten
vergeben. Die Grafen von Kleve haben diese
Landerschließungsmaßnahmen fortgesetzt, bis in den vierziger
Jahren durch Pest- und Hungerkatastrophen der Siedlungsvorgang wegen
des Rückgangs der Bevölkerung zum Stillstand kam. »Die
Erschließung und Sicherung neuen Lebensraums für eine wachsende
Bevölkerung bleibt die eigentliche Leistung des
spätmittelalterlichen Territorialstaats am Niederrhein« (Wilh.
Janssen). Mit Dietrich VIII. begann dieser erstaunliche Vorgang.
V.
Die
drei folgenden und letzten Grafen aus dem alten Haus waren sämtlich
Söhne Dietrichs VIII. Die kurze Regierungszeit von Otto (1305-1310)
blieb Episode. Während sein Bündnis mit dem Kölner Erzbischof
keinen Bestand hatte, war sein - auch militärisches - Eingreifen in
die Verhältnisse des Bistums Münster schon von größerem Gewicht,
zeigt es doch die Richtung an, in die sich das Klever Territorium
ausdehnte..
Ottos
Halbbruder Dietrich IX. (1310-1347) hatte sich gleich zu
Beginn der Ansprüche des Kölner Erzbischofs Heinrich von Virneburg
zu erwehren, der die Grafschaft Kleve als erledigtes Lehen einziehen
wollte. Mit Hilfe benachbarter Grafen und des deutschen Königs
Ludwig des Bayern konnte Dietrich sich schließlich behaupten; doch
war eine über zwei Jahrzehnte andauernde Feindschaft zwischen Kleve
und dem Erzstift die Folge. Nach dem Tode von Dietrich Luf (II.)
waren dessen Besitzungen nicht an die Klever Hauptlinie
zurückgefallen, sondern an dessen Sohn Dietrich Luf (III.)
(1308-1332) gelangt. Dieser, ein ausgesprochen schwacher und zudem
hoch verschuldeter Herr, verkaufte die Grafschaft Hülchrath an den
Erzbischof. Von den ihm verbliebenen Herrschaften Oedt und
Kervenheim aus versuchte er danach eine eigene Landesherrschaft
aufzubauen. Doch nach seinem Tode 1332 fiel sein Besitz zum Teil an
Köln (Oedt), zum Teil an Jülich (Tegelen); allein Kervenheim
gelangte von den ehedem reichen, aber zersplitterten Gütern dieser
klevischen Sekundogenitur an das Haupthaus zurück.
Ludwig
der Bayer ernannte seinen Anhänger Dietrich IX. von Kleve 1317 zum
Reichslandvogt und Landfriedensbewahrer für Westfalen, jedoch
konnte der Klever sich nicht durchsetzen und geriet in heftige
Fehden mit Mark und Kurköln. Nur mit Hilfe Gelderns und Münsters
vermochte er sich mühsam zu behaupten. Das Ergebnis war, daß sich
Dietrich in Zukunft aus allen kriegerischen Verwicklungen strikt
heraushielt und auch jeglichen Einfluß unter den
niederrheinländischen Territorialherren verlor. Kleve spielte
praktisch keine Rolle in der Außenpolitik mehr. Beträchtlichen
Einfluß auf die Politik des Grafen hatte sein jüngerer Bruder
Johann, Domdechant von Köln und selbständiger Herr der klevischen
Herrschaft Linn, der auch sein Nachfolger werden sollte. In den
zwanziger und dreißiger Jahren war Dietrich dazu in deutlich
erkennbare Abhängigkeit von seinem geldrischen Schwager Reinald II.
geraten, der in den Niederlanden eine glänzende und erfolgreiche
Außenpolitik trieb. In den Auseinandersetzungen zwischen Holland
und Brabant gingen die klevischen Exklaven verloren, Altena 1332 an
Holland und Heusden 1334 an Brabant. Auch der größte Teil des
Reichswaldes, der ja ältestes Gut der Grafen war, wurde damals an
Geldern verkauft. Die tatsächliche Machtgrundlage Dietrichs IX. war
recht schmal und erstreckte sich eigentlich nur im Raum zwischen
Wesel, Kalkar und Kleve, da die übrigen Besitzungen wie Duisburg,
Linn, Orsoy, Dinslaken, Kranenburg und Maiden verpfändet oder zur
Ausstattung von jüngeren Familienmitgliedern
vergeben waren. Hier aber, im Zentrum seiner Grafschaft entfaltete
er eine eifrige und wirksame Tätigkeit. Um ein räumlich
geschlossenes Gebiet zu erhalten, versuchte er in zäher und
unermüdlicher Kleinarbeit die noch fehlenden Rechte und Güter zu
gewinnen, während entlegener Fernbesitz abgestoßen wurde. Die
Konsolidierung und Ausdehnung der Grafschaft im Rechtsrheinischen
ist vor allem sein Werk, während er sich im Westen gegenüber
Geldern eher in der Defensive befand. Durch die betont friedfertige
Politik seit etwa 1320 kann er seinem Land eine Zeit des Friedens
und relativen Wohlstands ermöglichen. Die Binnenkolonisation, von
seinem Vater begonnen, die den Bevölkerungsdruck kanalisiert, wird
fortgesetzt. Es entstehen weitere Bruchsiedlungen und
Kolonistendörfer, deren Bewohner mit fast städtischen Freiheiten
und weitgehender Selbstverwaltung ausgestattet werden. Doch sind die
Siedler überwiegend Einheimische gewesen, keine Auswanderer aus
Holland, nur die Fachleute und wenige Lokatoren kamen von dort, die
oft weiterzogen. Der für die Bruchdörfer jüngst gebrauchte
Terminus »Holländer Siedlungen« besagt nur, daß die in Holland
zuerst angewandten Methoden der Urbarmachung und Entwässerung eben
auch hier Eingang gefunden hatten. Neue Siedlungen legte man an
besonders um Kalkar, Uedem, Sonsbeck und Veen, im Rechtsrheinischen
bei Bislich, in der Hetter und im Ringenberger Bruch, in dessen
Mitte später ja auch die gleichnamige Stadt entstand. Der Ausbau
von Uedem (erstmals 1319 Stadt genannt) und Sonsbeck (1320) zu
Städten hängt mit der umfangreichen Siedlungstätigkeit in jenem
Gebiet zusammen. Gerade um Sonsbeck häufen sich auch die
Bruchsiedlungen mit eigenem speziellen Schöffengericht wie
Sonsbeckerbruch, Labbeckerbruch, Wolfhagen, Veen oder Uedemerbruch.
Im Rechtsrheinischen hatte Kleve sich vor allem mit der Rivalität
des Erzbischofs in Dorsten und im Vest Recklinghausen
auseinanderzusetzen, wo allerdings alte klevische Rechte nicht zur
Landeshoheit ausgebildet werden konnten. Auch Rees und Xanten, um
dessen Erwerb der Klever Graf sich sichtbar bemühte, blieben
vorerst noch bei Köln. Hatte Dietrich IX. zunächst auf der
Monterberg bei Kalkar regiert, so machte er gegen Ende seines Lebens
wieder die Klever Burg zur Residenz; parallel dazu verlegte er das
von ihm 1334 in Monterberg gegründete Stift 1341 nach Kleve.
Dietrich IX. regierte sein Territorium mit beamteten Landdrosten,
Amtmännern, Rentmeistern, adligen und geistlichen Räten sowie
Notaren. Ganz offenbar unter seiner Regierung sind schon die meisten
klevischen Ämter eingerichtet worden. Auch eine Reform des
Gerichtswesens, besonders im Rechtsrheinischen, ist zu seiner Zeit
erfolgt. Die Schriftlichkeit der Verwaltung hat unter ihm erheblich
zugenommen, wie vor allem das Einkünfteverzeichnis von 1319 zeigt.
VI.
Diese
Entwicklungen setzten sich unter seinem Nachfolger und jüngeren
Bruder Johann (1347-1368) verstärkt fort. Johann war vorher
Domdechant von Köln gewesen, galt als Kenner des römischen Rechts
und hatte große Verwaltungserfahrung. Er vollendete den Ausbau des
Klever Territorialstaates und schuf dessen Verwaltung mit der
zentralen Organisation, der Gliederung in Landdrost- und Amtsbezirke
sowie auf unterster Ebene in Gerichte. Die fortlaufende
Registerführung in der Verwaltung, die schriftliche Bestallung
sämtlicher Beamter sind sein Werk. Zu einem großen Aufschwung der
klevischen Städte gegen Mitte des Jahrhunderts führte die damals
hier aufblühende Tuchproduktion. Wesel, Kalkar und Kleve wurden
dadurch die führenden Gewerbestädte. Johann förderte wie schon
sein Bruder die Städte, zumal diese drei genannten, wo wie in Wesel
und Kleve neue Stadtteile entstanden oder wie in Kalkar bis dahin
frei gelegenes Gelände innerhalb der Befestigung erst bebaut wurde.
Den selbstbewußten Bürgern der wirtschaftlich stärksten Stadt
Wesel mußte Johann - sicherlich nicht ganz freiwillig - manche
Sonderrechte versprechen, so keine Burg in der Stadt zu errichten. Ganz in Johanns Linie aber liegt es, daß er für seine Städte sogenannte »Handfesten« herausgab (z. B. für Kalkar, Uedem, Huissen), in denen das Stadtrecht ausführlich formuliert und schriftlich kodifiziert wurde, oder daß er durch Privilegien die Stadtqualität nachträglich besser absicherte und die städtische Verwaltung neu organisierte (z. B. für Orsoy, Büderich, Uedem, Sonsbeck). Aber auch der weitere Ausbau von Huissen, Orsoy und Linn, das ja noch klevisch war, sowie die Anfänge zur Stadtwerdung in Griethausen und
Schermbeck gehen auf ihn zurück. Nach Griethausen verlegte er den alten Nimweger Zoll (1357).
Johann,
der sich schon lange Jahre auf die Übernahme der Regierung in Kleve
vorbereitet hatte, hatte trotzdem mehrere Konkurrenten, als er
sogleich nach dem Tode seines Bruders seine geistlichen Ämter
aufgab, Graf wurde und Mechthild von Geldern heiratete. Doch konnte
er sich rasch durchsetzen, indem er bei seinen Städten, dem Kölner
Erzbischof und Kaiser Ludwig dem Bayern, später auch Karl IV
Unterstützung suchte und fand. Mit dem Erzbischof Wilhelm von
Gennep stellte er leidlich gute Beziehungen her, ja, verbündete
sich mit ihm, mußte allerdings geloben, auf die eng an klevischen
Besitz grenzenden kölnischen Ämter Kempen, Rees und Xanten keine
Absichten zu haben. Es fällt auf, daß Kleve an den verschiedenen
Koalitionen und Landfriedensbündnissen des Kölner Raums nicht
beteiligt ist. Johann richtet seine Außenpolitik rheinabwärts
nach Nordwesten und ist bald völlig in die geldrischen und
niederländischen Wirren verstrickt, die seine Regierungszeit bis
zuletzt beherrschen. Nach dem frühen Tode Reinalds, des ersten
Herzogs von Geldern, und der Zeit der Regentschaft waren Land und
Herzogstitel an den ältesten Sohn Reinald II. gefallen, während
Eduard, der jüngere Sohn leer ausgegangen war, sich aber nicht
damit abfinden wollte. Er erhielt die Unterstützung der Adelspartei
der Bronkhorsts, wohingegen die andere Partei, die Heekeren, den
älteren Bruder unterstützten. Johann von Kleve mischte sich ab
1353 immer massiver auf Seiten Reinalds und der Heekerens in den
geldrischen
Bruderzwist und Bürgerkrieg ein. Er schickte Truppen dorthin und
führte an der Seite Reinalds Krieg gegen Eduard, ja, er regierte
für Reinald die diesem verbliebenen Landesteile Zutphen und Veluwe
und hielt sich zeitweise mehr in Arnheim und Rozendaal auf als in
Kleve und Monterberg. Dabei spannte er seine Finanzen und die
Kräfte seines Territoriums mehr an, als dem Lande letztlich gut
tat. Das Verhältnis zwischen Geldern und Kleve war ja etwa 3:1.
Zunächst schien Johann Erfolg zu haben, ließ er sich doch seine
Hilfe von Reinald reich entschädigen: 1355 wurde das wichtige
Emmerich an Kleve verpfändet, wohin Johann auch den geldrischen
Rheinzoll Lobith verlegen ließ, ebenso waren ihm die Liemersch und
die Einkünfte der Veluwe verpfändet. Es scheint, daß Johann es
besonders auf den Erwerb der Liemersch abgesehen hatte. Huissen
baute er stark aus, während er alte Positionen an Maas und Waal
(Nimwegener Zoll, Ressen) aufgab, wo ja Eduards Partei das Sagen
hatte. 1361 kam die Wende, als Eduard bei Tiel seinen Bruder
besiegte, gefangennahm und absetzte. Auch Johann mußte sich 1363
schließlich mit ihm aussöhnen und sich völlig aus Geldern
zurückziehen. Die geldrische Politik hatte insgesamt mit einem
Fiasko geendet. Moers war in diesem Konflikt verlorengegangen. Denn
der überaus geschickte Johann von Moers, ein adliges Finanzgenie ,
war der entscheidende Berater des siegreichen Eduard und konnte die
klevische Lehnsherrschaft für die nunmehrige Grafschaft Moers
abschütteln - eine nicht unwichtige Entscheidung, wurde dadurch
doch das bis dahin klevische Land Linn isoliert, so daß es einige
Jahrzehnte später an Köln fiel. Johann war am Ende seiner
Regierung hoch verschuldet sowohl gegenüber den Adligen seines
Landes wie gegenüber den Städten. Die Mitwirkung der klevischen
Städte bei finanziellen Verfügungen des Grafen kann als früher
Beleg einer Einflußnahme ständeartiger Gremien gedeutet werden,
wobei als Vorbild die geldrischen Städte gewirkt haben mögen und
es unter Dietrich IX. bereits erste Beispiele für eine derartige
Mitwirkung gegeben hat. Ob Johann mit seiner unglücklichen
Entscheidung für die »konservativere«, feudale Partei der
Heekeren und gegen die »liberalere«, stadtbürgerliche Partei der
Bronkhorsts wirklich so städtefreundlich war, wie man ihn bislang
hingestellt hat, erscheint keineswegs so sicher. Man tut gut daran,
seine Politik und Regierungszeit nicht nur positiv zu beurteilen;
denn auch die vielen Krisen und Katastrophen (Pest, Judenpogrom,
Hungersnöte und Bevölkerungsrückgang) brachten damals für Kleve
schlimme Zeiten mit sich.
Johann
hatte gegen Ende seiner Regierung überwiegend mit der Tilgung
seiner Schulden und der Regelung seiner Nachfolge zu tun, da seine
Ehe ohne Nachkommen geblieben war. Als er, etwa 75 Jahre alt, am 19.
November 1368 stirbt, stand bereits lange fest, daß Adolf von der
Mark, Sohn der ältesten Tochter Dietrichs IX., bis dahin Bischof
von Münster, das Erbe der Nachkommen Rutgers aus dem Geschlechte
der Flaminge antreten sollte. Adolf war der erste Graf von Kleve aus
dem Hause Mark. Bis 1609 regierte es das Klever Territorium.
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