Rainer Hoymann

Der Mars Camulus-Stein aus Rindern

Aufnahmen vom 17. Juli 2006

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Josef Fink

Der Mars Camulus - Stein in der Pfarrkirche zu Rindern

Römisches Denkmal und christlicher Altar

Kevelaer 1970, S. 32 ff

Die archäologische Bedeutung des Altars

Im Kampf des Christentums mit der Antike sind die meisten heidnischen Kultdenkmäler zugrunde gegangen. Es gibt Ausnahmen, und die Ausnahmen haben Gründe. Einer besteht darin, dass ein altes Werk neuen Sinn empfing. „Es ist antik, und christlich ist's gedacht." Mit diesem Dichterwort (von Conrad Ferdinand Meyer) ist der Sachverhalt schlicht benennbar. Es ist der Sachverhalt des Altarsteins von Rindern. Von seinem heidnischen Ursprung und Schicksal, spätantiker Verwandlung und von christlicher Neugestaltung und Sinngebung sei nun mitgeteilt, was erkennbar ist und vermutet werden darf.

Die Gelehrten streiten. Es ist ihr Handwerk, ständige Übung und Einsatz im Kampf um Wissen und Wahrheit. In Rindern wird um vieles gestritten. Die Meinungen schwanken, ob der Römerstein ein Votivdenkmal oder ein Kultgegenstand war. Diente er einer Weihung vielleicht in Form einer Statue, die auf ihm stand? Oder war er Altar zur Darbringung heidnischer Opfer?

Diejenigen, die das Postament einer verlorenen Weihestatue erkennen wollen, denken an eine Darstellung des Kriegsgottes Mars Camulus, der in der Inschrift genannt wird (Bild), und sie berufen sich zur Unterstützung ihrer Vermutung auf eine Vertiefung in der Oberfläche des Steins (siehe Skizze & Bild), in der die Statue befestigt gewesen sein soll. Dagegen spricht das geringe Ausmaß der Vertiefung und ihre zentrale Lage. Die Größe des Steins würde eine lebensgroße Statue verlangen. Eine solche befestigt man nicht in einem kleinen Loch. Obendrein liegen die Befestigungsspuren von Statuen auf Sockeln und Basen entsprechend dem natürlichen Stand einer menschlichen Figur exzentrisch.

Der Mars Camulus-Stein von oben gesehen.

Für die Deutung auf einen römischen Altar spricht das templum, das in der vorletzten Zeile der Inschrift genannt wird (Bild). Es kann damit ein Tempel, aber auch ein heiliger Bezirk gemeint sein. Das Verbum constituere läßt die Entscheidung offen; es paßt zu dem einen wie zu dem anderen. Bürger von Reims (6. Zeile: cives Remi) haben templum und Altar dem Mars Camulus für das Heil des römischen Kaisers geweiht. Beide sind eine kultische Einheit, mag nun mit templum ein Tempel oder der Bezirk gemeint sein. Der Altar ist des einen wie des anderen wichtigster Teil. Der Rinderner Stein verlangt sinnvolle Einordnung in diesen Zusammenhang. Er kann aus so gewichtiger Verknüpfung nicht von vornherein gelöst werden. Den Tempel, das templum nennen bedeutet, auf den Ursprung des Steins hinweisen. Im Falle eines Tempels stand er vor dem Tempel und trägt verborgen die Züge solchen Hintergrunds. Epiphanie der Gottheit, Kultort, heilige Wohnstatt, würdige Opferstätte: mehr als fromme Andacht und gutmeinende Weihung weht um den alten Römerstein. Er stammt aus der Wesensmitte antiker Religion, der Kultverrichtung, der Darbringung blutiger Opfer.

Seine Maße, 1,01 m hoch, 0,815 m breit, 0,697 m tief, entsprechen römischen Altarsteinen. Man darf annehmen, daß er auf einem Stufenuntersatz stand, in der Art, wie es die einstige Aufstellung des Steins im Antiquitätensaal auf der Schwanenburg zu Kleve zeigte.

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Julius Ernst von Buggenhaggen: "Perspectiv. Vorstellung des neuen Antiquitäten-Saals", Berlin 1795

Als oberer Abschluß wird ein Gesims vorgeschlagen. Es wird in der Weise vieler Vorbilder die Form einer umlaufenden Zierleiste, vielleicht mit niedrigen seitlichen Aufsätzen, gehabt haben. Eine solche Altarbekränzung war als aufliegende Deckplatte gearbeitet. Von ihrer Befestigung und Verzapfung mag die zentrale Vertiefung auf der Oberfläche des Steins stammen (siehe Skizze oben). Eine solche Aufgabe - anders als den Halt einer Statue - konnte die Herrichtung zweckentsprechend und gut erfüllen.

Der Altar zeigt schmückendes Relief. Zwar nicht die Opferschale und den Krug, die oft an römischen Altären zu sehen sind. Diese Opfergeräte müssen jedoch nicht dargestellt sein; ihr Fehlen ist für die Bestimmung des Steins ohne Bedeutung. Auf den Schmalseiten erkennen wir Lorbeerbäume (Bild 1 & 2) . Der Lorbeer gehört zu den verbreitetsten Schmuckmotiven römischer Altäre. Außer ganzen Bäumen begegnen Zweige und Kränze und Girlanden. Mit dem Lorbeer verbindet sich die Vorstellung vom Sieg und Triumph. Seit Kaiser Augustus' Zeiten war er das Symbol des Kaiserhauses.

Die der Inschrift gegenüberliegende Seite trägt einen Kranz mit Schleifen (Bild), den man als Eichenkranz oder als Lorbeerkranz angesprochen hat. Eine einwandfreie botanische Bestimmung der Blätter ist wohl schwierig. Nun finden sich im freien, vom Kranz umschlossenen Rund die Buchstaben O C S, die eine Abkürzung für ob cives servatos darstellen. „Für die Errettung der Bürgerschaft", diese Ehrung fand Ausdruck in der Corona civica, dem Kranz aus der dem Jupiter heiligen Eiche. Wir dürfen soviel aussagen, daß dieser Zusammenhang hier gemeint ist, unabhängig davon, inwieweit er noch klar verstanden und deutlich dargestellt ist. In Denkmälern, die dem Kaiser geweiht sind, bleiben die Symbole am stärksten lebendig. Unter Augustus waren sie entstanden. Aber auch unter dem flavischen Kaiserhaus waren Lorbeer und Eichenlaub noch hohe Zeichen, die frühe kaiserliche Tradition bewußt fortsetzten.

Man hat gefragt, ob die Ehrung O C S dem Gott Mars Camulus oder dem Kaiser zugedacht ist. Es ist ein irriges Verständnis, wenn man die Aussagen des Steins im Hinblick auf die Gottheit und den Kaiser scharf trennt. Beide sind genannt, beide sind in gewisser Hinsicht auch identisch. Der Stein ist dem Mars Camulus und dem Wohlergehen des Kaisers geweiht. Die Kranzehrung ob cives servatos gebührt dem Kaiser, der Sieg, der die Rettung bewirkt hat, ist Geschenk des Kriegsgottes. Kaiser und Gott stehen in einer Einheit. Für die ersten Kaiser ist in der Hauptstadt Rom selbst eine solche Gleichsetzung verpönt. Aber außerhalb greift die Tendenz um sich. Caligula und Nero pflegen das eigene Gottsein und übertreiben den Vorstoß. Später ist das römische Gottkaisertum eine selbstverständliche Sache. Gerade hierdurch erfolgte der Zusammenstoß mit dem Christentum. Religiöse Verfolgung und Märtyrertum waren die Früchte. Den Kaiser und sein Bild anbeten war Christen ein Götzendienst, den sie verweigerten. Im Tempel oder heiligen Bezirk von Rindern dürfen Statuen des Mars und des Kaisers anwesend gedacht werden. Beim Altar und auf ihm wurden den Inhabern des Heiligtums die Opfer dargebracht.

Der Kaiser hieß Nero Claudius Caesar Augustus Germanicus. Der mehr ein Programm als wirklichen Ruhm bedeutende Beiname Germanicus, die großen Namen der Vergangenheit Augustus und Caesar, der patrizische Gentilname Claudius, den Nero wie sein Vorgänger trug, sind mit dem persönlichen Namen Neros verbunden. Dieser Name löst noch heute Schauder des Entsetzens aus. Größenwahn, Mißwirtschaft, Verschwörung, Mutter-, Gatten- und Brudermord, der Brand Roms und die erste große Christenverfolgung kennzeichnen das grausame Regiment, von dem die Welt aufatmete, als der eben Dreißigjährige schließlich durch selbst gewählten Tod endete. Er ließ sich töten, als die Provinzen sich gegen ihn erhoben und der römische Senat ihn als Staatsfeind und für abgesetzt erklärte. Es folgte die abolitio memoriae (sog. damnatio memoriae). Der Name des Verhaßten wurde getilgt, und seine Bilder wurden zerstört, damit die Erinnerung an ihn erlösche. Die uns bewegende Tatsache, daß die Apostel Petrus und Paulus der neronischen Verfolgung zum Opfer fielen, war kein besonderer Grund für solche Maßnahmen. Die Schreckenszeit war allgemein gewesen. Aber dem christlichen Abendland ist der Zusammenhang der schmählichen Herrschaft und des hehren Blutzeugnisses tief im Gedächtnis geblieben. Diesem Nero geschah, solange er lebte und regierte, die Ehre des Altares am Stein des Mars Camulus. Mit ähnlicher Formulierung (pro salute) und derselben Titulatur (Nero Claudius Caesar Augustus Imperator) haben in Mainz die Bewohner der römischen Lagerstadt die große Jupiter-Säule geweiht. Der Name Nero wurde dann auch an ihrer Basis getilgt.

Wie die radierte Stelle in Mainz noch das O erkennen läßt, so sind auch auf dem Rinderner Stein vom getilgten Namen Spuren geblieben, die man noch heute feststellen kann. T und I bildeten ehemals ein N. Die Querhaste für T ist hinzugefügt. Der getilgte Schrägstrich ist im Bild deutlich erkennbar. Die beiden I am Schluß des Ersatznamens stammen ebenfalls aus einem N. Vor dem Stein selbst sind auch B als einstiges E und E als R leicht zu verifizieren. Am schwierigsten ist unter R das alte O auszumachen; das R wirkt schwach und etwas verunglückt; das O hatte jedenfalls reichlich Platz. Für die beiden folgenden Buchstaben IS ist der Platz zwar geringer. Aber die nächste Zeile, die ebenfalls mit IS schließt, zeigt sinnfällig, daß er völlig ausreicht. Sie demonstriert geradezu den Schluß der Ergänzung. Buchstaben der alten Inschriften variieren den Platzbedarf und wirken dadurch lebendig. Das Wort Caesaris, aber auch der gesamte Text ist ein instruktives Beispiel hierfür. Man beachte die in andere Buchstaben hineingestellten kleineren Buchstaben. Die letzte Zeile zieht die beiden Buchstaben N und T, obwohl Platz im Überfluß vorhanden war, zu einem Zeichen zusammen, ein besonderer Ausdruck von empfindungsreicher wohltuender Lebendigkeit (vgl. auch N im Wort Aug. der fünften Zeile). Zugleich ist in der letzten Zeile die Symmetrie beachtet und das Wortende als großer Abschluß des Ganzen sehr genau in die Mitte gesetzt. Die Inschrift ist derjenigen der Mainzer Jupiter-Säule ähnlich. Gute Vergleichsmöglichkeiten bieten PRO, CAESARIS und der Buchstabe Q.

Radieren macht einen Text ungültig. Wenn das Denkmal, das den Text trägt, Geltung behalten soll, so wird nach neuem, geändertem, verbessertem Sinn verlangt. Zwar sind die Römer in dieser Hinsicht keine Pedanten gewesen. Die Namenstilgung selbst war ihnen ein Dokument. Ästhetische Ansprüche hatten demgegenüber kein besonderes Recht. Aber es gab auch die andere Praxis, die entstandene Lücke zu schließen. Wer sie nicht neuer anfechtbarer Zukunft widmen, sondern in guter Vergangenheit festigen wollte, dem boten sich im vorliegenden Fall die ohnehin in der Inschrift genannten ehrenwerten Namen an. Ein Kaiser vereinigte sie alle in sich und wurde eindeutig erkennbar, wenn man noch Tiberius hinzufügte. Es war Claudius Caesar Augustus Germanicus Tiberius, der unmittelbare Vorgänger Neros. Tatsächlich ist an der radierten Stelle Tiberius eingefügt worden. Der erforderliche Genitiv lautet gewöhnlich Tiberi. Aber die Genitivform Tiberii ist ebenso möglich. Sie füllt hier den verfügbaren Raum besser, aber auch so nicht voll, jedoch besser als nur mit einem I aus. Raumfüllung war leitende Absicht. Sonst hätte der Zusatzname die übliche Abkürzung Ti. gefunden. Die besonderen Umstände der Situation waren bei der Korrektur zu berücksichtigen und sind vom kritischen Leser zu beachten.

Es wäre der am nächsten liegende Gedanke anzunehmen, daß die Änderung der Inschrift alsbald nach dem Tod des Nero erfolgte und daß Tilgung und Neuschrift ein einziger Vorgang war. Der Buchstabencharakter ist trotz einiger Schwächen der Gesamtinschrift ähnlich geblieben. Die besprochenen I-Buchstaben mit der Verdickung des Astes oben und unten geben sich als zum alten Schriftbestand gehörig zu erkennen. Nun gibt aber die Überlieferungsgeschichte der Inschrift Probleme auf, die so verstanden worden sind, als sei die Einfügung des Namens Tiberius erst im 17. Jahrhundert erfolgt. Sie wird als nicht ganz alt angesehen und soll, auf bereits älterer Humanistenvermutung fußend, in Verbindung mit der Einführung des Willibrordpatroziniums geschehen sein, als der alte gotische Altar der Rinderner Kirche erneuert wurde, der vom verkleideten Stein die Inschriftseite nur unvollständig hatte sehen lassen.

Man fragt sofort: Wie konnte man im 17. Jahrhundert auf den Namen Tiberius kommen? Gewiß, die gelehrte Kenntnis der Kaisertitulaturen hat, wenn der Namensbestand Claudius Caesar Augustus Germanicus vorliegt, die Wahl, Tiberius oder Nero zu ergänzen und in dem einen Fall die Person des Claudius, im anderen die des Nero anzusprechen. Das Inschriftfragment im Corpus Inscriptionum Latinarum XIII 4 Nr. 11468 bietet dafür ein echtes Beispiel. Da in diesem Fragment der erste Teil der Namensfolge fehlt, so kann der eine wie der andere Kaiser gemeint sein. Am Rinderner Stein sind aber der gelehrten Arbeit von vornherein bestimmte Voraussetzungen gegeben. Zur Füllung der Rasur konnte man nicht an den nicht verurteilten Claudius denken. Es durfte auch nicht darum gehen, durch eine Namensänderung die damnatio memoriae an Nero fortzusetzen. Wer die Inschrift restaurieren, ja restituieren wollte, war eindeutig, selbst wenn er die Namensreste nicht sah, auf Nero hingewiesen. Die hohe Gelehrsamkeit der Humanisten und das Inschrifteninteresse der Zeit gestatten keine leichtfertige andere Auslegung. Daß die gelehrte Wiederherstellung die falsche Möglichkeit gewählt haben sollte, ist nicht ohne weiteres verständlich. Wohl kann eine ungelehrte christliche Deutung sich unmittelbar am Stein Geltung verschafft haben. Das Evangelium bot den Kaisernamen Tiberius an (Lukas 3,1). Aber so weit vom Altertum entfernt war diese Reminiszenz kraftlos und ohne Attraktivität. Unter den reichen Möglichkeiten unbefangener Auswahl konnte den Glaubensverwaltern in voller Freiheit vom Kontext Mark Aurel oder Konstantin naheliegen. Daß sie die für sie unpassendere, man möchte sagen literarische Entscheidung trafen, zugleich den echten Namen vermieden und eine exakte zweite Lesung der Titulatur schufen, die obendrein den Evangelien-Kaiser Tiberius verfehlte, soviel zufällige Sachrichtigkeit einer 'jnterpretatio christiana' ist ebenso fragwürdig wie die Annahme eines sachlichen Fehlers in der gelehrten Humanistenarbeit.

Mir scheint logischerweise die Lösung des Problems in dem Schluß zu liegen, daß die Vollzieher der Tilgung oder ihre Zeitgenossen, also die Menschen nach Neros Tod, zugleich die Erneuerer der Inschrift waren. Sie hatten unter dem Zwang der Umstände, die ihr Anliegen bestimmten, und ohne Kenntnis der Zukunft, die erst im Kommen war, keinen anderen Namen zur Verfügung als Tiberius. Da dieser Name nicht nur auf dem Stein steht, wo er zu verschiedenen Zeiten Platz gefunden haben kann, sondern auch in der Inschriftenkunde erscheint, was normalerweise auf Anwesenheit am Stein hinweist und nicht als fehlerhafte literarische Vermutung der Gelehrten betrachtet werden darf, so werden die Zusammenhänge um den Ersatznamen am klarsten, wenn der Tilgung die Einfügung alsbald folgte. Der Namensrückgriff braucht nicht als Singularität bewertet zu werden, sondern er lag bei sofortiger Änderung in der Natur der Sache. Obendrein besteht bei dem Mangel an systematischer Erforschung des Namensersatzes getilgter Inschriftnamen im Altertum das Material vorerst aus lauter Einzelfällen.

Die Übertragung der Ehrung von Nero auf Claudius am Altarstein von Rindern erhält noch einen besonderen zeitgeschichtlichen Akzent, wenn man Claudius' Verdienst um die Verleihung des vollen Bürgerrechts an den gallischen Adel jenseits der Alpen bedenkt. Er war der Vorkämpfer eines entsprechenden Senatsbeschlusses vom Jahre 48. Tacitus hat die Rede des Kaisers über diesen Gegenstand in sein Geschichtswerk verarbeitet, und authentische Fragmente derselben sind in vergoldeten Buchstaben auf einer ehernen Tafel in Lyon erhalten. Solche Erinnerungen mochten den frei gewordenen Namensplatz dem gallierfreundlichen, politisch klugen und zugleich geschichtsbewußten Herrscher spontan zuwenden. Das Bürgerbewußtsein der Weihenden hatte längst in der Inschrift des Altars (cives Remi; O C S) eindrucksvollen Niederschlag gefunden. Sie waren nicht einfach Kaufleute in der Fremde, die lediglich auf ihre Heimat hinweisen wollten. Die Weihung an den Kriegsgott deutet auf Soldaten und weist diese in den engeren oder weiteren Verband der in Nijmegen (Noviomagus) stationierten Legion, auch wenn keine besondere Zugehörigkeitsbezeichnung erwähnt wird. Daß sie den Hilfsdienst der Verbündeten in der Reiterabteilung versahen, die in Rindern lag, ist denkbar, aber nicht die einzige Möglichkeit ihrer militärischen Verwendung. Es gibt laut Inschriften auch Remer im Legions- und Prätorianerdienst, und einer von ihnen hat seinerseits den (Mars) Camulus geehrt.

Remer mit römischem Bürgerrecht sind nachgewiesen. Die cives Remi von Rindern nennen sich unter Angabe ihrer Heimat schlechthin cives. Man darf sie sich angesiedelt mit Familien im Umkreis des Heerlagers vorstellen. Ansässige im Heeresdienst, Altar und templum in ihrer Siedlung: wie natürlich, ja selbstverständlich ist es da, ein Denkmal nicht nur zu verstümmeln und dann so zu belassen, sondern es neu herzurichten, zu vervollständigen, es wieder „in Form" zu bringen und zu erhalten.

Befragen wir, nachdem methodologische, geistesgeschichtliche und historische Maximen aufgestellt sind, die keine These über den Zustand der Inschrift unbeachtet lassen kann und klären muß, die Überlieferungsgeschichte der Inschrift nach ihren Hauptmerkmalen. Die Inschrift wird seit dem 16. Jahrhundert mehrfach in der humanistischen und gelehrten Literatur genannt. Viele Unvollständigkeiten und Abweichungen untereinander zeigen an, daß die wenigsten Schreiber den Stein selbst gesehen haben. Sie schreiben voneinander nicht immer mit gebotener Sorgfalt ab. Zwei literarische Überlieferungsstränge sind erkennbar, die beide in das 16. Jahrhundert zurückgehen. Um die Mitte des Jahrhunderts gibt Pfarrer Peter Bonart eine außerordentlich exakte Abschrift direkt vom Stein, soweit ihm dies möglich war. Der Propst Johann Louverman in Kleve (dort Propst von 1545 bis 1562) hatte um Abschrift gebeten. Der Pfarrer vermerkte zur dritten Zeile, wo wir Tiberii lesen, eine Lücke mit der Angabe: sequens dictio omnino deleta est, das folgende Wort ist völlig getilgt.

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Inschrift des Mars Camulus-Steins. Abschrift des Pfarrers Peter Bonart (16. Jahrhundert)

Ungefähr in der gleichen Zeit, im Jahre 1558, hat der Humanist Martin Smetius eine unvollständige Abschrift der Inschrift gegeben, die nicht auf eigenem Anschauen beruhte, sondern auf Angaben des Klever Rentmeisters Johannes Blesius, der nicht lange vorher den Stein bei Rindern gefunden hatte. So unvollständig die Inschrift ist, Tiberi steht da, und durch Pünktchen unter den letzten vier Buchstaben ist angedeutet, daß kein ursprünglicher Zustand vorliegt. Es verwunderte Smetius vielleicht der Umstand, daß nicht die Abkürzung Ti. dastand. Nach einer Konjektur des Smetius mutet der Befund dieser Überlieferung nicht an. Der Gelehrte versah offenbar den ihm berichteten Zustand mit seinen Bedenken.

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Inschrift des Mars Camulus-Steins, unvollständig. Überliefert von Martin Smetius (16. Jahrhundert)

Man schließt aus der Bemerkung des Pfarrers Bonart auf eine unausgefüllte Lücke, und die erwartete Genitivform Tiberi bei Smetius, die von der heute vorhandenen Form Tiberii abweicht, hat zu dem falschen Schluß geführt, hier sei die philologische Arbeit des Humanisten erkennbar, der erstens einen passenden Namen für die Lücke gesucht und ihm zweitens die grammatisch richtige Genitivform gegeben habe. Als wenn in der ohnehin unvollständig mitgeteilten, von Smetius selbst nicht gesehenen Inschrift die Schreibung Tiberi statt Tiberii nicht als Schreibfehler verständlich genug wäre, da auf den Angaben des Finders, seien sie schriftlich oder mündlich erfolgt, die Niederschrift beruhte. Die natürlichste Annahme ist diejenige, daß Blesius die verbesserte Stelle erkannt und den Namen Tiberii gelesen hat. Der gelehrte Smetius machte daraus Tiberi (mit der oben besprochenen, durch Pünktchen gekennzeichneten Einschränkung). Aus der Überlieferung Blesius-Smetius scheint deutlich zu sein, daß der Name des Tiberius auf dem Stein stand und keine Erfindung des 16. Jahrhunderts ist.

Mit diesem Ergebnis gerät die schriftliche Sorgfalt des Pfarrers Bonart nicht unbedingt in Widerspruch. Bonart sagt, daß das Wort nach salute getilgt ist. Dieser Befund trifft zu und ist von allen anerkannt. Zwar wird man aus Bonarts Vermerk unbefangen annehmen, daß gar nichts dastand. Aber bei kritischer Abwägung muß man zugeben, daß die Feststellung des Pfarrers ein nachträglich hingeschriebenes, ihm als Ersatz erkennbares Wort nicht ausschließt. Auch dem Rentmeister Blesius war offenkundig die Stelle als nicht ursprünglich erschienen, und Smetius hatte seine Kritik zur Geltung gebracht. Dem Pfarrer, der die Tilgung ebenso erkannt haben wird, ging es um größte Genauigkeit bei der Niederschrift des ursprünglichen Textes. Zwar hätte eine Erwähnung der Korrektur nahegelegen. Aber man darf das Erwartete nicht verlangen. In seiner Mitteilung an den Propst konnte der Pfarrer der Lesung der Inschrift, die ihm auch an anderen Stellen, in der fünften und sechsten Zeile und am Schluß, Schwierigkeit machte, gleichwohl die Bemerkung anfügen, daß er "mit größter Sorgfalt gelesen und niedergeschrieben habe, und wenn er lückenloser hätte ermitteln können, so hätte er am liebsten auch vollständiger geschrieben". Die Inschriftseite war durch den Einbau in ein größeres Altarvolumen offenkundig „gerahmt"; dadurch wurde die Lesung behindert. Man kann Bonart eine peinliche Genauigkeit nicht bestreiten. Obendrein trifft die Feststellung der Lücke zu. Das Schweigen von Ausfüllung ist kein zwingender Beweis für das Fehlen einer Korrektur. Dieses 'argumentum e silentio' ist nicht stichhaltig. 

Nachdem der Namenskomplex jetzt im ganzen überschaut wird, seien die Überlegungen zu diesem Problem nochmal kurz zusammengefaßt.

1. Wenn man sein Schulwissen anwendet, würde man nach der Regel der Namensfolge (nomen gentile, nomen proprium, cognomina) Claudius als Eigennamen ansehen. Den Altar von Anfang an als Weihung an Claudius, zu verstehen, ergäbe in Anbetracht des Verhältnisses des Kaisers zu den Galliern einen guten Sinn. Die Tilgung Neros würde dann auf einem Anstoß von Christen an diesem Namen beruhen. Das Evangelium bot den Kaisernamen Tiberius an (Lukas 3,1). Nahe an der Grenze des Altertums befindlich blieb man mit dem Namensersatz in der geschichtlichen Atmosphäre (und wohl ohne es zu wissen, sogar unverändert beim ursprünglichen Inhaber des Altars Claudius, der auch den Namen Tiberius trug). Der Vorgang könnte sich im frühen 8. Jahrhundert ereignet haben. Aber diese Erklärung scheitert daran, daß Claudius seinen Jugendnamen Nero als Kaiser nicht mehr getragen hat. Dieser Vorschlag scheidet aus.

2. Wer Pfarrer Bonarts Abschrift der Inschrift liest, stutzt bei der ausdrücklichen Bemerkung, daß das auf salute folgende Wort völlig getilgt ist, ohne daß das sichtbar dastehende Tiberii erwähnt wird. Eine ungefähr gleichzeitige zweite Abschrift des Steins (die von Smetius überlieferte) enthält Tiberi. Der Stein selbst Tiberii. Dieser Befund ist von C. Zangemeister, dem die neueren Gelehrten meistenteils folgen, als neuzeitlicher Eintrag bezeichnet worden. Man schließt nun, daß die Korrektur der Inschrift auf Grund gelehrter Konjektur vom 16. Jahrhundert an erfolgt sein kann. Tilgung im 1. Jahrhundert, Ergänzung anderthalb Jahrtausend später, ist der kurze Inhalt dieser These. Aber es gibt keinen zwingenden Grund, die Annahme einer literarischen Konjektur zu akzeptieren, und mit der Möglichkeit, daß Bonart die längst am Stein vorhandene Korrektur Tiberii ignorierte, weil es ihm um den Grundtext ging, der die Lücke aufweist, ist zu rechnen.

3. Die Wahl eines neuen Namens konnte im Zeitpunkt von Neros Tod ausschließlich auf Tiberius fallen, während bei der Annahme späterer Neuschrift der Name Tiberius überraschen muß. Diese Überlegung spricht dafür, daß der Altarstein nach der Namenstilgung nicht verstümmelt blieb, sondern seine Inschrift alsbald wieder vollen Text besaß, daß sie den Namen Tiberius aufnahm und der Stein, alter Bestimmung getreu, Gott und Kaisertum feierte und weiterhin im hergebrachten Opferdienst stand. Wie lange noch, das können wir nicht wissen. In den Wirren der Völkerwanderung, im Untergang der Antike, im Aufblühen neuer Religionen, im Aufstieg des Christentums sank vieles, stieg Neues auf, und manches mochte eine Zeitlang unbeachtet bleiben oder entfremdende Zwischenstufen der eklektischen Endphase durchlaufen. Eines Tages erstarkte es zu neuem Leben. Es blieb in der Entwicklung, geschichtsfähig, überstand den Wechsel der Zeiten und Anschauungen.

Am Rinderner Altarstein ist ein neuer Anfang eindrucksvoll markiert. Die Oberfläche des Steins empfängt in jeder Ecke den sorgfältigen Einschlag eines Kreuzes, Zeichen christlicher Konsekration (Weihekreuze oben und unten links). Seit diesem Zeitpunkt ist das Denkmal ein christlicher Altar. Den Zeitpunkt genau zu bestimmen, bleibt uns versagt. Mutmaßungen sind möglich. Sichten wir die historischen Befunde, die jeder Überlegung zugrunde zu legen sind. Der Stein wurde 1556 an der Straße von Kleve nach Rindern gefunden. Als er von Pfarrer Bonart beschrieben wird - dies geschieht im nahen zeitlichen Umkreis um das Funddatum -, befindet er sich in der Rinderner Kirche. Das Altarpodest verdeckt seinen unteren Teil bis zur letzten Zeile der Inschrift, diese zum Teil noch mit. Der Pfarrer hat für seine Kirche kein Interesse an dem Stein; er ist bereit, ihn abzugeben. Nur darf der Altar der Kirche dabei nicht beschädigt werden. Diese Angabe macht deutlich, daß der Römerstein nicht der Altar, sondern nur Teil desselben war, entbehrlicher Teil. Jedenfalls schien er entbehrlich zu sein. Man sah ihn nur in seiner Inschriftseite und auch diese unvollständig, und man dachte, es handle sich um eine Inschrifttafel. 1793 wurde, immer noch im Sinne des Pfarrers der Finderzeit, unter Hinweis auf die unpassende Anwesenheit in einer Kirche, der Stein schließlich ausgebaut und dem Antiquitätensaal auf der Schwanenburg zu Kleve überlassen. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts war das humanistische Interesse am Stein wach und im Wachsen. Das religiöse Interesse war gering, belanglos, zuletzt Anstoß nehmend. Der Stein hatte den Untergang überstanden, und er war dennoch zum Gruftleben in einem Museum bestimmt; schließlich auch dort ausgeräumt, fand er sich zuletzt verloren in einem Burghof wieder. Dieser Weg von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis Dezember 1967 ist kultlich gesehen ein ständiger Abstieg. Eine Entstehung der Kreuze in dieser Zeitspanne ist nicht erkennbar, sie ist völlig unwahrscheinlich, ja ausgeschlossen. Niemand versieht einen verkleideten Bestandteil eines Altars mit Weihekreuzen.

Die Weihezeit und die große christliche Bestimmung des Steins muß älter sein. Sie liegt vor der Wiederauffindung! Da der Finder den Stein verlassen an der Straße fand, so ist auch dieses Schicksalstal zu durchschreiten und die hohe christliche Zeit des Steins in der Frühe zu suchen. Die christliche Frühe Rinderns ist blühend. Zu Beginn des 8. Jahrhunderts gab es bereits eine Kirche, vielleicht vierte Vorgängerin der heutigen Pfarrkirche. Sie war vom Gaugrafen Ebroin für Bischof Willibrord, den angelsächsischen Missionar und Apostel der Friesen, reich mit Besitztümern ausgestattet. Willibrord, Bischof von Utrecht, vererbte die Kirche an die von ihm neu gegründete Abtei Echternach. Sie blieb bis ins späte Mittelalter Besitz dieses Klosters. Ob Willibrord die Kirche selbst gebaut hat, wissen wir nicht. Daß er sie geweiht hat, darf vermutet werden. Sie stand im Ruinenbereich des römischen Kastells auf den Trümmern einer alten Badeanlage. Ein Hauch von Antike ist hier noch spürbar. Der atmende Grund beginnt ein neues Wachstum. Diesen Anfängen, diesem Geist, dieser Lage, dieser verwobenen Welt des Übergangs, der stolzen Neuheit und des selbstbewußten Indienstnehmens möchte man die Weihung des heidnischen Opfersteins zum christlichen Altar gern zusprechen. Das spätere Mittelalter hat diesen Altar aufgegeben und entfernt, so daß die Renaissance ihn draußen verloren wiederfinden konnte. Das frühe Mittelalter, von Sendung und Sieg gleichermaßen erfüllt, hat den ersten Anspruch, den tiefen Sinn einer echten Verwandlung getroffen zu haben, als es das Alte im Neuen integrierte. Ich sehe keine andere Zeit als diese außerhalb unseres eigenen Verständnisses für derartige Zusammenhänge, in der Wahrheitskampf und Glaubenseifer solchem geschichtsnahen Bemühen verwandt sind. Man darf für Rindern, für dessen frühe Kirche Willibrord eine solche Bedeutung hatte, seinen Namen mit der Weihung des Römersteins aus tieferer, äußeres Fragespiel überbietender Einsicht in glaubwürdigen Zusammenhang bringen.

Der Stein trägt eine noch nicht besprochene, in seine Substanz gründlich eingreifende Veränderung an sich. An und innerhalb der Coronet civica ist ein Hohlraum (Bild) von 16 cm Höhe und 9-11,5 cm Breite sowie ungefähr 10 cm Tiefe geschaffen worden. Der vordere Umriß der Aushöhlung hat keine scharfen Kanten und Ecken. Die Vertiefung beginnt unter einem halbrunden Schild, der im ursprünglichen Kranzschmuck ein vollrundes Medaillon war. Die verbliebene Halbkreisform ist bewußt als überhöhter Abschluß der neu eingefügten Nische genutzt. Die Nische verbreitert sich nach unten, wo sie dicht über dem Buchstaben C abschließt, um insgesamt 2,5 cm (s. die oben angegebene Schwankung des Breitenmaßes).

Aushöhlungen von Altären, auch solche innerhalb eines Kranzes, runde und eckige, sind aus Mithrasheiligtümern in Ostia und anderwärts bekannt. Der Altar im Mithräum des Hauses der Diana trägt an der jetzigen Rückseite eine auf dem Kopf stehende Inschrift. Auf der Kranzseite sind die Kranzschleifen graphisch nachgetragen. Die Fußkante der neuen Ansicht zeigt links eine Bruchstelle, die bis zur jetzigen Rückseite durchgeht. Das zugehörige Stück, vor der Verwendung des Altars im Mithraskult abgebrochen, wurde 1940 wiedergefunden. Es zeigt einen Rest des einstigen Altaraufsatzes. Der Altar war zur Zeit der römischen Republik beim Tempel des Herkules aufgestellt. Als er im 3. Jahrhundert n. Chr. im Mithraskult neue Verwendung fand, wurde unter Umkehrung des Steins die Stelle des damals schon fehlenden oder damals abgebrochenen Stücks, soweit dies zum festen Stand nötig war, untermauert". Was bezweckte die Höhlung (20 cm im Durchmesser) in dem neu verwendete Stein? Der Umstand, daß der Stein sich in einem Mithräum befindet, legt die Annahm nahe, daß im fensterlosen mithräischen Kultraum, dem die Vorstellung einer Höhl zugrunde liegt, die Steinöffnung zur Aufnahme eines Lichtes diente, das die Dunkelheit minderte, ohne sie aufzuheben. Der Verschluß der Vorderseite durch durchsichtiges Glas oder eine durchbrochene Steinplatte zeigte Mithrassymbole (Sol und Luna) als Lichteffekt. Das Licht war auch heiliges Feuer.

Der wichtigste Unterschied am Stein von Rindern besteht darin, daß die Aushöhlung nur geringe Tiefe (10 cm) hat und nicht durch den ganzen Stein hindurchgeht. Die schließt die Aufnahme von Licht und den Lichteffekt einer lichtdurchlässigen Verschlußplatte mit Bildschmuck nicht aus. Eine der christlichen Verwendung des Altars, die mit der Einmeißelung der Kreuze gegeben ist, vielleicht vorausliegende mithräische Benutzung wäre in einem Heerlager und seinem Umkreis durchaus denkbar. Die Möglichkeit muß bedacht werden. Neue Kultbedürfnisse führen zu Eingriffen in altes Denkmälergut, und die Formen des Eingriffs sind bei den verschiedenen Kultgemeinschaften oft ähnlich, was eigentlich nahe liegt. Auf diesen Zusammenhang der Aushöhlungen an Altären ist für den Rinderner Stein später noch einmal zurückzukommen, sobald eine weitere Beobachtung in unseren Gesichtskreis tritt. Eine Benutzungsphase als Altar im Mithraskult könnte für den Mars Camulus-Stein eine dichtere Kontinuität im Kultgebrauch von seiner ersten Aufstellung bis in das Christentum hinein ergeben. Der Gedanke ist anziehend. Der Sachverhalt wäre verständlicher als ein gelegentliches Hervorholen „aus der Versenkung".

In der christlichen Geschichte des Steins steht die Nische jedenfalls im Zusammenhang mit der Reliquienverehrung. Die beschriebene Ausweitung nach unten auf den Buchstaben C hin ist durch häufiges Greifen berührender Hände entstanden. Die Nische war ein Verehrungsort. Sie trat zu den Anfängen der Heiligenverehrung in nahe Beziehung. Die dem Bischof Willibrord gehörige Kirche war dem Apostelfürsten Petrus geweiht. Wir müssen mit der Verehrung einer Petrusreliquie in der vom römischen Kranz umgebenen Nische rechnen.

Was wissen wir von solchen Nischen? Wo und wie geschah die Reliquien Verehrung im und am Altar? Gottesdienst an Gräbern als Totengedächtnis findet seit der Frühzeit des Christentums statt. Der römische Bischof Sixtus II wurde am 6. August 258 während eines solchen Gottesdienstes in einer Grabkammer der Katakomben aus dem Kreis seiner Gläubigen fortgeführt zum Martyrium. Der bezeugte Gottesdienst am Grab setzt die Tradition heidnischer Kultfeiern in Grabanlagen fort. In den großen Verfolgungszeiten erfährt der Kontakt von Grab und Kult durch die Märtyrergräber machtvolle Steigerung. Später werden Kirchen über den geheiligten Gräbern errichtet. Das Märtyrergrab als Stätte des Glaubenszeugnisses und der Nachfolge Christi zieht den Altar des eucharistischen Opfers immer enger an sich, möglichst auf sich, über sich. Die Grabkapelle des Anastasius in Marusinac bei Salona (Dalmatien) und die konstantinische Peterskirche in Rom zeigen bedeutsame Entwicklungsstufen: der Kultraum in Marusinac wird über dem Heiligengrab errichtet; der Altar in St. Peter, wo das Apostelgrab sich in langer Entwicklung in ein geschichtliches Denkmal verwandelt hatte, geht eine Einheit mit dem Denkmal ein. Als in Alt-St. Peter der Altarraum erhöht wurde, sank das verehrte Grabmonument größtenteils in die so entstandene Krypta, die durch ringförmige Umgänge von hinten zugänglich blieb (sogenannte Ringkrypta). Was vom Grabmonument über dem neuen Fußboden sichtbar blieb, wurde von Gregor dem Großen als Opferaltar hergerichtet. Die bezeichneten Zeitstufen fallen in den Anfang des 4. Jahrhunderts (Marusinac) und in das Ende des 6. Jahrhunderts (Rom, St. Peter).

Das urchristliche Verlangen, mit dem Leichnam eines Märtyrers Verbindung und Gemeinschaft zu halten, führte im Laufe des 4. Jahrhunderts zur Ausbreitung des Reliquienkultes. In Ermangelung unberührter Gräber übernahmen Reliquien die Stellvertretung von Märtyrergräbern. Wie waren sie zu beschaffen? Seit der Zeit Konstantins des Großen sind Translationen von Gebeinen und auch Entnahme kleiner Teile von Grabinhalten aus dem Orient bekannt. Im Westen war anfangs die Unverletzlichkeit der Gräber heilig. Hier setzte sich die Auffassung durch, alles, was mit dem Grab eines Märtyrers in Berührung komme, nehme an der Heiligkeit des Grabes teil und erlange Reliquiencharakter. Zugänge zu den Krypten schufen die Gelegenheit der Grabberührung. Bei engeren Verhältnissen und senkrechter Anordnung des Altars über dem Grab gab die sogenannte fenestella confessionis, ein im Altar geschaffener Hohlraum, der sich in einer Öffnung der Bodenplatte fortsetzte, die Möglichkeit, hier herabgelassene Gegenstände mit dem Grab in Berührung zu bringen. Diese Vervielfältigung heiliger Überbleibsel war die notwendige Voraussetzung zur Ausbreitung des Heiligenkultes. Nun konnte überall, wohin eine Partikel der leiblichen Überreste oder auch eine Berührungsreliquie getragen wurde, ein Altar des betreffenden Heiligen errichtet werden. Später hat dies zu der kirchlichen Vorschrift geführt, daß in jedem Altar, auf dem das eucharistische Opfer dargebracht wird, Reliquien von Märtyrern eingeschlossen sein müssen. Zwischen primären und sekundären Reliquien, zwischen Reliquiensubstanz und mit der Berührung vollzogener Intention wird nun nicht mehr unterschieden.

Die neue Altarstätte erhält ein Reliquiengrab. Die Reliquien werden regelrecht beigesetzt, oft im Boden unter dem Altar, manchmal in einem alten Sarkophag. Immer mehr setzen sich kleine Aushöhlungen oder Nischen am Altar selbst durch. Die Wahl des Platzes hängt von der Altarform ab. Der obere Teil des Altarfußes kann die Reliquie aufnehmen; die Altarmensa schließt dann diesen Reliquienbehälter ab. Andere, block- und kastenförmige Altäre führen zu Reliquiengräbern am vorderen Altarrand unten, in der Mitte der Vorder- oder Rückseite des Altares, seltener am oberen Rand solcher Seiten. All diese Gräber, sepulcra, sind verschlossen; die Verschlüsse sind meistens durchsichtig. Weite Verbreitung findet die Schaffung einer Aushöhlung in der Mitte der Oberfläche des Altars, um dort die Reliquien zu bergen, häufig zu vermauern. Soweit die Reliquienstelle unmittelbarer Berührung entrückt ist, dient wieder die Vorrichtung eines hinführenden Schachtes, also die Schaffung einer fenestella sowohl dem Einblick als auch der Annäherung von Gegenständen.

Es kommt noch eine neue Art von Vorrichtungen hinzu, um Berührungsreliquien auch dann zu gewinnen, wenn die Reliquien selbst im Altar vermauert und nicht unmittelbar berührbar sind. Der Altar im ganzen vermittelt in diesem Fall den Kontakt. Aber es wird eine bemerkenswerte Unterscheidung deutlich. Nicht die einfache, flüchtige Berührung erscheint ausreichend. Solche Berührung geschieht bei den priesterlichen Handlungen am Altar immer wieder, ohne daß dadurch Reliquien entstehen. Die Gegenstände, die zu Reliquien werden sollen, werden hinterlegt und verbleiben eine Zeitlang am, vielmehr im Altar, sei es für Stunden oder einen Tag oder mehr als einen Tag, über Nacht. Solche indirekte Auffüllung ist sinnvollerweise länger bemessen; sie setzt eine anhaltendere Einwirkung voraus. Nischen, den Reliquiennischen gleich, aber unverschlossen, oder Öffnungen schlichterer Art am Altar dienten dem genannten Zweck; die ausersehenen Gegenstände wurden vorübergehend in sie eingelegt. Zahlreiche Beispiele in Rom, Neapel, Sizilien, ferner in Ravenna und andernorts sind bekannt. Einen Hinweis auf die Verwendung gibt ein Altar in der Pamphiluskatakombe in Rom. Dieser Altar ist an ein Grab, das wohl richtiger als Reliquienstätte anzusprechen ist, angebaut und enthält eine solche unverschlossene Nische. Es ist ein Blockaltar mit stellvertretender Confessio. Diese hat nicht den Zweck, den Kopf hineinstecken zu können, um etwas zu sehen. Sondern da bei der Verborgenheit der Reliquien ein direkter Kontakt mit ihnen entfiel, gewährte das Einlegefach ersatzweise die Möglichkeit einer indirekten Verbindung. Chronologische Bedenken machen die Anwesenheit eines originalen Märtyrergrabes unwahrscheinlich. Eine Reliquienstätte hat wohl keine so spontane Wirkung wie ein vollständiges Grab. Die unverschlossene Altarnische als Einlegefach für intendierte Berührung von Gegenständen mit den verborgenen Resten ist der sichtbare Ausdruck dafür. Dem eingetretenen konkreten Schwund wirkt die dynamische Entfaltung eines frommen Gedankens entgegen.

Der Überblick über die Entwicklung von Grab und Altar, Altar und Reliquie, Reliquiengrab und dessen Stellvertretung soll eine Antwort finden helfen auf die Frage, vor die uns der Altarstein von Rindern stellt: welchen Zweck erfüllte die Nische im Eichenkranz? Man wird vielleicht geneigt sein, an ein Berührungsfach, an eine stellvertretende Confessio zu denken, da ohne weiteres ein Verschluß der Nische nicht erkennbar ist. Die Griffspuren, welche die Ränder unten ausgeweitet haben, scheinen ohnehin gegen eine Schließung zu sprechen. Allerdings sprechen die Griffspuren andererseits nicht dafür, daß hier nur Gegenstände eingelegt und wieder entnommen wurden. Einlegen und Entnehmen bewirken nicht eine solche Abnutzung, wie sie an der Altarnische von Rindern durch tastende Hände entstanden ist. Dies weist zweifellos auf einen Verehrungsort, ein Reliquiengrab hin. Das Reliquiengrab setzt einen Verschluß voraus, der an Festtagen geöffnet werden konnte. Durch Jahrhunderte an Festtagen mit aufliegender Hand berührt, betastet, so konnte im leichten, porösen Kalkstein die heute sichtbare Wirkung entstehen. Wer eher darauf eingestellt ist, am Rinderner Altar eine stellvertretende Confessio zu finden, müßte übrigens ernsthaft prüfen, ob nicht die Ausnehmung an der Oberkante der Inschriftseite links (Seitenansicht & Draufsicht) dort, wo der Buchstabe A stand, der jetzt verstümmelt ist, der Einlage von Gegenständen dienen konnte, die hernach selbst als Reliquien verehrt werden sollten.

Diese Veränderung des Steins ist bisher unerklärt geblieben. Man hat an eine Bruchstelle gedacht und zur Begründung auf den rechten Rand hingewiesen, wo in Richtung auf den Buchstaben R hin in der Tat etwas abgebrochen ist. Diese in der vordersten Schicht des Steins abgeplatzte Stelle gehört nicht zur Planung des tiefen Fachs; der Schaden kann später entstanden sein. Der Befund gibt nicht die geringste Berechtigung, die ganze Ausnehmung als Bruchstelle zu bezeichnen. ... Ihre Exaktheit geht auch über gröbere Vorrichtungen technischer Zweckbestimmungen hinaus.

Natürlich können Nische und Fach nicht gleichzeitig eine mit Reliquien zusammenhängende Funktion ausgeübt haben. Ihre Benutzung setzt eine Zeitabfolge voraus. Bekanntlich war der Stein später im Unterbau des gotischen Altars verwendet und nur mit seiner Inschriftseite sichtbar. In dieser Zeit erscheint ein stellvertretendes Reliquienfach besonders sinnvoll. Vom Block und seiner Kranzseite und folglich seiner Nische war nichts mehr zu sehen, zuletzt nichts mehr bekannt. Das Einlegefach konnte den Zweck gehabt haben, verborgene, unerreichbare Reliquien in der Altarberührung durch Intention wirksam zu erfassen.

Den Beweis, daß die Nische der Kranzseite ursprünglich tatsächlich verschließbar war, konnte ich erbringen, als ich am 30. August 1968 gemeinsam mit Professor Dr. J. E. A. Th. Bogaers, Nijmegen, den Altarstein eingehend untersuchte. Ich beobachtete rechts neben der Nische oben, vom oberen Rand 5 cm, vom Seitenrand 1,5 cm entfernt, innerhalb der Eichenblätter der Coronet civica einen 1 cm breiten, 2 mm hohen, 2,5 cm tiefen, äußerst exakt eingearbeiteten Schlitz. Unten ist in derselben Senkrechten eine 1,5 cm tiefe Absplitterung erkennbar, in der ein zweiter, nicht so tiefer Schlitz vermutet werden darf. Ich zweifle nicht, daß der festgestellte, aufs feinste und schärfste ausgearbeitete Schlitz mit der Schließung der Nische zusammenhing dergestalt, daß in ihm und im nicht mehr vorhandenen Parallelstück, das später die unbekannte Ursache der Absplitterung begünstigen konnte, die Halter des Fensters oder Gitters eingeklemmt waren. Das einseitige Einklemmen mochte genügen. Voraussetzung war, daß die Halter unter Spannung eingefügt wurden und verblieben. Dazu war größte Feinheit der Schlitze erforderlich. Tatsächlich gehört der nachgewiesene Schlitz zum Exaktesten an nachträglicher Bearbeitung des römischen Steins. Die Dünne des Schlitzes und vor allem das Vortreiben einer so dünnen Leere in den Stein hinein war keine geringe Leistung.

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zuletzt bearbeit am 07.08.2006