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Rainer
Hoymann
Der
Mars Camulus-Stein aus Rindern
Aufnahmen
vom 17. Juli 2006
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Josef
Fink
Der
Mars Camulus - Stein in der Pfarrkirche zu Rindern
Römisches
Denkmal und christlicher Altar
Kevelaer
1970, S. 32 ff
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Die
archäologische Bedeutung des Altars
Im
Kampf des Christentums mit der Antike sind die meisten heidnischen
Kultdenkmäler zugrunde gegangen. Es gibt Ausnahmen, und die
Ausnahmen haben Gründe. Einer besteht darin, dass ein altes Werk
neuen Sinn empfing. „Es ist antik, und christlich ist's
gedacht." Mit diesem Dichterwort (von Conrad Ferdinand Meyer)
ist der Sachverhalt schlicht benennbar. Es ist der Sachverhalt des
Altarsteins von Rindern. Von seinem heidnischen Ursprung und
Schicksal, spätantiker Verwandlung und von christlicher
Neugestaltung und Sinngebung sei nun mitgeteilt, was erkennbar ist
und vermutet werden darf.
Die
Gelehrten streiten. Es ist ihr Handwerk, ständige Übung und
Einsatz im Kampf um Wissen und Wahrheit. In Rindern wird um vieles
gestritten. Die Meinungen schwanken, ob der Römerstein ein
Votivdenkmal oder ein Kultgegenstand war. Diente er einer Weihung
vielleicht in Form einer Statue, die auf ihm stand? Oder war er
Altar zur Darbringung heidnischer Opfer?
Diejenigen,
die das Postament einer verlorenen Weihestatue erkennen wollen,
denken an eine Darstellung des Kriegsgottes Mars Camulus, der in der
Inschrift genannt wird (Bild),
und sie berufen sich zur Unterstützung ihrer Vermutung auf eine
Vertiefung in der Oberfläche des Steins (siehe Skizze & Bild), in der
die Statue befestigt gewesen sein soll. Dagegen spricht das geringe
Ausmaß der Vertiefung und ihre zentrale Lage. Die Größe des
Steins würde eine lebensgroße Statue verlangen. Eine solche
befestigt man nicht in einem kleinen Loch. Obendrein liegen die
Befestigungsspuren von Statuen auf Sockeln und Basen entsprechend
dem natürlichen Stand einer menschlichen Figur exzentrisch.
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Der Mars
Camulus-Stein von oben gesehen. |
Für
die Deutung auf einen römischen Altar spricht das templum, das in
der vorletzten Zeile der Inschrift genannt wird (Bild). Es kann
damit ein Tempel, aber auch ein heiliger Bezirk gemeint sein. Das
Verbum constituere läßt die Entscheidung offen; es paßt zu dem
einen wie zu dem anderen. Bürger von Reims (6. Zeile: cives
Remi)
haben templum und Altar dem Mars Camulus für das Heil des
römischen Kaisers geweiht. Beide sind eine kultische Einheit, mag
nun mit templum ein Tempel oder der Bezirk gemeint sein. Der Altar
ist des einen wie des anderen wichtigster Teil. Der Rinderner
Stein verlangt sinnvolle Einordnung in diesen Zusammenhang. Er kann
aus so gewichtiger Verknüpfung nicht von vornherein gelöst werden.
Den Tempel, das templum nennen bedeutet, auf den Ursprung des Steins
hinweisen. Im Falle eines Tempels stand er vor dem Tempel und trägt
verborgen die Züge solchen Hintergrunds. Epiphanie der Gottheit,
Kultort, heilige Wohnstatt, würdige Opferstätte: mehr als fromme
Andacht und gutmeinende Weihung weht um den alten Römerstein. Er
stammt aus der Wesensmitte antiker Religion, der Kultverrichtung,
der Darbringung blutiger Opfer.
Seine
Maße, 1,01 m hoch, 0,815 m breit, 0,697 m tief, entsprechen
römischen Altarsteinen. Man darf annehmen, daß er auf einem
Stufenuntersatz stand, in der Art, wie es die einstige Aufstellung
des Steins im Antiquitätensaal auf der Schwanenburg zu Kleve
zeigte.
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| Julius
Ernst von Buggenhaggen: "Perspectiv. Vorstellung des
neuen Antiquitäten-Saals", Berlin 1795 |
Als
oberer Abschluß wird ein Gesims vorgeschlagen. Es wird in der Weise
vieler Vorbilder die Form einer umlaufenden Zierleiste, vielleicht
mit niedrigen seitlichen Aufsätzen, gehabt haben. Eine solche
Altarbekränzung war als aufliegende Deckplatte gearbeitet. Von
ihrer Befestigung und Verzapfung mag die zentrale Vertiefung auf der
Oberfläche des Steins stammen (siehe Skizze oben). Eine solche
Aufgabe - anders als den Halt einer Statue - konnte die Herrichtung
zweckentsprechend und gut erfüllen.
Der
Altar zeigt schmückendes Relief. Zwar nicht die Opferschale und den
Krug, die oft an römischen Altären zu sehen sind. Diese
Opfergeräte müssen jedoch nicht dargestellt sein; ihr Fehlen ist
für die Bestimmung des Steins ohne Bedeutung. Auf den Schmalseiten
erkennen wir Lorbeerbäume (Bild 1
& 2)
. Der Lorbeer gehört zu den verbreitetsten Schmuckmotiven
römischer Altäre. Außer ganzen Bäumen begegnen Zweige und
Kränze und Girlanden. Mit dem Lorbeer verbindet sich die
Vorstellung vom Sieg und Triumph. Seit Kaiser Augustus' Zeiten war
er das Symbol des Kaiserhauses.
Die
der Inschrift gegenüberliegende Seite trägt einen Kranz mit
Schleifen (Bild),
den man als Eichenkranz oder als Lorbeerkranz angesprochen hat. Eine
einwandfreie botanische Bestimmung der Blätter ist wohl schwierig.
Nun finden sich im freien, vom Kranz umschlossenen Rund die
Buchstaben O C S, die eine Abkürzung für ob cives servatos
darstellen. „Für die Errettung der Bürgerschaft", diese
Ehrung fand Ausdruck in der Corona civica, dem Kranz aus der
dem Jupiter heiligen Eiche. Wir dürfen soviel aussagen, daß dieser
Zusammenhang hier gemeint ist, unabhängig davon, inwieweit er noch
klar verstanden und deutlich dargestellt ist. In Denkmälern, die
dem Kaiser geweiht sind, bleiben die Symbole am stärksten lebendig.
Unter Augustus waren sie entstanden.
Aber auch unter dem flavischen Kaiserhaus waren Lorbeer und
Eichenlaub noch hohe Zeichen, die frühe kaiserliche Tradition
bewußt fortsetzten.
Man
hat gefragt, ob die Ehrung O C S dem Gott Mars Camulus oder dem
Kaiser zugedacht ist. Es ist ein irriges Verständnis, wenn man die
Aussagen des Steins im Hinblick auf die Gottheit und den Kaiser
scharf trennt. Beide sind genannt, beide sind in gewisser Hinsicht
auch identisch. Der Stein ist dem Mars Camulus und dem Wohlergehen
des Kaisers geweiht. Die Kranzehrung ob cives servatos
gebührt dem Kaiser, der Sieg, der die Rettung bewirkt hat, ist
Geschenk des Kriegsgottes. Kaiser und Gott stehen in einer Einheit.
Für die ersten Kaiser ist in der Hauptstadt Rom selbst eine solche
Gleichsetzung verpönt. Aber außerhalb greift die Tendenz um sich.
Caligula und Nero pflegen das eigene Gottsein und übertreiben den
Vorstoß. Später ist das römische Gottkaisertum eine
selbstverständliche Sache. Gerade hierdurch erfolgte der
Zusammenstoß mit dem Christentum. Religiöse Verfolgung und
Märtyrertum waren die Früchte. Den Kaiser und sein Bild anbeten
war Christen ein Götzendienst, den sie verweigerten. Im Tempel oder
heiligen Bezirk von Rindern dürfen Statuen des Mars und des Kaisers
anwesend gedacht werden. Beim Altar und auf ihm wurden den Inhabern
des Heiligtums die Opfer dargebracht.
Der
Kaiser hieß Nero
Claudius Caesar Augustus Germanicus.
Der mehr ein Programm als wirklichen Ruhm bedeutende Beiname
Germanicus, die großen Namen der Vergangenheit Augustus und Caesar,
der patrizische Gentilname Claudius, den Nero wie sein Vorgänger
trug, sind mit dem persönlichen Namen Neros verbunden. Dieser Name
löst noch heute Schauder des Entsetzens aus. Größenwahn,
Mißwirtschaft, Verschwörung, Mutter-, Gatten- und Brudermord, der
Brand Roms und die erste große Christenverfolgung kennzeichnen das
grausame Regiment, von dem die Welt aufatmete, als der eben
Dreißigjährige schließlich durch selbst gewählten Tod endete. Er
ließ sich töten, als die Provinzen sich gegen ihn erhoben und der
römische Senat ihn als Staatsfeind und für abgesetzt erklärte. Es
folgte die abolitio memoriae (sog. damnatio
memoriae). Der Name des
Verhaßten wurde getilgt, und seine Bilder wurden zerstört, damit
die Erinnerung an ihn erlösche. Die uns bewegende Tatsache, daß
die Apostel Petrus und Paulus der neronischen Verfolgung zum Opfer
fielen, war kein besonderer Grund für solche Maßnahmen. Die
Schreckenszeit war allgemein gewesen. Aber dem christlichen
Abendland ist der Zusammenhang der schmählichen Herrschaft und des
hehren Blutzeugnisses tief im Gedächtnis geblieben. Diesem Nero
geschah, solange er lebte und regierte, die Ehre des Altares am
Stein des Mars Camulus. Mit ähnlicher Formulierung (pro salute)
und derselben Titulatur (Nero Claudius Caesar Augustus Imperator)
haben in Mainz die Bewohner der römischen Lagerstadt die große
Jupiter-Säule geweiht. Der Name Nero wurde dann auch an ihrer Basis
getilgt.
Wie
die radierte Stelle in Mainz noch das O erkennen läßt, so sind
auch auf dem Rinderner Stein vom getilgten Namen Spuren geblieben,
die man noch heute feststellen kann.
T und I bildeten ehemals ein N. Die Querhaste für T ist
hinzugefügt. Der getilgte Schrägstrich ist im Bild
deutlich erkennbar. Die beiden I am Schluß des Ersatznamens stammen
ebenfalls aus einem N. Vor dem Stein selbst sind auch B als
einstiges E und E als R leicht zu verifizieren. Am schwierigsten ist
unter R das alte O auszumachen; das R wirkt schwach und etwas
verunglückt; das O hatte jedenfalls reichlich Platz. Für die
beiden folgenden Buchstaben IS ist der Platz zwar geringer. Aber die
nächste Zeile, die ebenfalls mit IS schließt, zeigt sinnfällig,
daß er völlig ausreicht. Sie demonstriert geradezu den Schluß der
Ergänzung. Buchstaben der alten Inschriften variieren den
Platzbedarf und wirken dadurch lebendig. Das Wort Caesaris, aber
auch der gesamte Text ist ein instruktives Beispiel hierfür. Man
beachte die in andere Buchstaben hineingestellten kleineren
Buchstaben. Die letzte Zeile zieht die beiden Buchstaben N und T,
obwohl Platz im Überfluß vorhanden war, zu einem Zeichen zusammen,
ein besonderer Ausdruck von empfindungsreicher wohltuender
Lebendigkeit (vgl. auch N im Wort Aug. der fünften Zeile). Zugleich
ist in der letzten Zeile die Symmetrie beachtet und das Wortende als
großer Abschluß des Ganzen sehr genau in die Mitte gesetzt. Die
Inschrift ist derjenigen der Mainzer Jupiter-Säule ähnlich. Gute
Vergleichsmöglichkeiten bieten PRO, CAESARIS und der Buchstabe Q.
Radieren
macht einen Text ungültig. Wenn das Denkmal, das den Text trägt,
Geltung behalten soll, so wird nach neuem, geändertem, verbessertem
Sinn verlangt. Zwar sind die Römer in dieser Hinsicht keine
Pedanten gewesen. Die Namenstilgung selbst war ihnen ein Dokument.
Ästhetische Ansprüche hatten demgegenüber kein besonderes Recht.
Aber es gab auch die andere Praxis, die entstandene Lücke zu
schließen. Wer sie nicht neuer anfechtbarer Zukunft widmen, sondern
in guter Vergangenheit festigen wollte, dem boten sich im
vorliegenden Fall die ohnehin in der Inschrift genannten ehrenwerten
Namen an. Ein Kaiser vereinigte sie alle in sich und wurde eindeutig
erkennbar, wenn man noch Tiberius hinzufügte. Es war Claudius
Caesar Augustus Germanicus Tiberius,
der unmittelbare Vorgänger Neros. Tatsächlich ist an der radierten
Stelle Tiberius eingefügt worden. Der erforderliche Genitiv lautet
gewöhnlich Tiberi. Aber die Genitivform Tiberii ist ebenso
möglich. Sie füllt hier den verfügbaren Raum besser, aber auch so
nicht voll, jedoch besser als nur mit einem I aus. Raumfüllung war
leitende Absicht. Sonst hätte der Zusatzname die übliche
Abkürzung Ti. gefunden. Die besonderen Umstände der Situation
waren bei der Korrektur zu berücksichtigen und sind vom kritischen
Leser zu beachten.
Es
wäre der am nächsten liegende Gedanke anzunehmen, daß die
Änderung der Inschrift alsbald nach dem Tod des Nero erfolgte und
daß Tilgung und Neuschrift ein einziger Vorgang war. Der
Buchstabencharakter ist trotz einiger Schwächen der Gesamtinschrift
ähnlich geblieben. Die besprochenen I-Buchstaben mit der Verdickung
des Astes oben und unten geben sich als zum alten Schriftbestand
gehörig zu erkennen. Nun gibt aber die Überlieferungsgeschichte
der Inschrift Probleme auf, die so verstanden worden
sind, als sei die Einfügung des Namens Tiberius erst im 17.
Jahrhundert erfolgt. Sie wird als nicht ganz alt angesehen und soll,
auf bereits älterer Humanistenvermutung fußend, in Verbindung mit
der Einführung des Willibrordpatroziniums geschehen sein, als der
alte gotische Altar der Rinderner Kirche erneuert wurde, der vom
verkleideten Stein die Inschriftseite nur unvollständig hatte sehen
lassen.
Man
fragt sofort: Wie konnte man im 17. Jahrhundert auf den Namen
Tiberius kommen? Gewiß, die gelehrte Kenntnis der Kaisertitulaturen
hat, wenn der Namensbestand Claudius Caesar Augustus Germanicus
vorliegt, die Wahl, Tiberius oder Nero zu ergänzen und in dem einen
Fall die Person des Claudius, im anderen die des Nero anzusprechen.
Das Inschriftfragment im Corpus Inscriptionum Latinarum XIII 4 Nr.
11468 bietet dafür ein echtes Beispiel. Da in diesem Fragment der
erste Teil der Namensfolge fehlt, so kann der eine wie der andere
Kaiser gemeint sein. Am Rinderner Stein sind aber der gelehrten
Arbeit von vornherein bestimmte Voraussetzungen gegeben. Zur
Füllung der Rasur konnte man nicht an den nicht verurteilten
Claudius denken. Es durfte auch nicht darum gehen, durch eine
Namensänderung die damnatio memoriae an Nero fortzusetzen.
Wer die Inschrift restaurieren, ja restituieren wollte, war
eindeutig, selbst wenn er die Namensreste nicht sah, auf Nero
hingewiesen. Die hohe Gelehrsamkeit der Humanisten und das
Inschrifteninteresse der Zeit gestatten keine leichtfertige andere
Auslegung. Daß die gelehrte Wiederherstellung die falsche
Möglichkeit gewählt haben sollte, ist nicht ohne weiteres
verständlich. Wohl kann eine ungelehrte christliche Deutung sich
unmittelbar am Stein Geltung verschafft haben. Das Evangelium bot
den Kaisernamen Tiberius an (Lukas 3,1). Aber so weit vom Altertum
entfernt war diese Reminiszenz kraftlos und ohne Attraktivität.
Unter den reichen Möglichkeiten unbefangener Auswahl konnte den
Glaubensverwaltern in voller Freiheit vom Kontext Mark Aurel oder
Konstantin naheliegen. Daß sie die für sie unpassendere, man
möchte sagen literarische Entscheidung trafen, zugleich den echten
Namen vermieden und eine exakte zweite Lesung der Titulatur schufen,
die obendrein den Evangelien-Kaiser Tiberius verfehlte, soviel
zufällige Sachrichtigkeit einer 'jnterpretatio christiana'
ist ebenso fragwürdig wie die Annahme eines sachlichen Fehlers in
der gelehrten Humanistenarbeit.
Mir
scheint logischerweise die Lösung des Problems in dem Schluß zu
liegen, daß die Vollzieher der Tilgung oder ihre Zeitgenossen, also
die Menschen nach Neros Tod, zugleich die Erneuerer der Inschrift
waren. Sie hatten unter dem Zwang der Umstände, die ihr Anliegen
bestimmten, und ohne Kenntnis der Zukunft, die erst im Kommen war,
keinen anderen Namen zur Verfügung als Tiberius. Da dieser Name
nicht nur auf dem Stein steht, wo er zu verschiedenen Zeiten Platz
gefunden haben kann, sondern auch in der Inschriftenkunde erscheint,
was normalerweise auf Anwesenheit am Stein hinweist und nicht als
fehlerhafte literarische Vermutung der Gelehrten betrachtet werden
darf, so werden die Zusammenhänge um den Ersatznamen am klarsten,
wenn der Tilgung die Einfügung alsbald folgte. Der Namensrückgriff
braucht nicht als Singularität bewertet
zu werden, sondern er lag bei sofortiger Änderung in der Natur der
Sache. Obendrein besteht bei dem Mangel an systematischer
Erforschung des Namensersatzes getilgter Inschriftnamen im Altertum
das Material vorerst aus lauter Einzelfällen.
Die
Übertragung der Ehrung von Nero auf Claudius am Altarstein von
Rindern erhält noch einen besonderen zeitgeschichtlichen Akzent,
wenn man Claudius' Verdienst um die Verleihung des vollen
Bürgerrechts an den gallischen Adel jenseits der Alpen bedenkt. Er
war der Vorkämpfer eines entsprechenden Senatsbeschlusses vom Jahre
48. Tacitus hat die Rede des Kaisers über diesen Gegenstand in sein
Geschichtswerk verarbeitet, und authentische Fragmente derselben
sind in vergoldeten Buchstaben auf einer ehernen Tafel in Lyon
erhalten. Solche Erinnerungen mochten den frei gewordenen
Namensplatz dem gallierfreundlichen, politisch klugen und zugleich
geschichtsbewußten Herrscher spontan zuwenden. Das
Bürgerbewußtsein der Weihenden hatte längst in der Inschrift des
Altars (cives Remi; O C S) eindrucksvollen Niederschlag
gefunden. Sie waren nicht einfach Kaufleute in der Fremde, die
lediglich auf ihre Heimat hinweisen wollten. Die Weihung an den
Kriegsgott deutet auf Soldaten und weist diese in den engeren oder
weiteren Verband der in Nijmegen (Noviomagus) stationierten Legion,
auch wenn keine besondere Zugehörigkeitsbezeichnung erwähnt wird.
Daß sie den Hilfsdienst der Verbündeten in der Reiterabteilung
versahen, die in Rindern lag, ist denkbar, aber nicht die einzige
Möglichkeit ihrer militärischen Verwendung. Es gibt laut
Inschriften auch Remer
im Legions- und Prätorianerdienst, und einer von ihnen hat
seinerseits den (Mars) Camulus geehrt.
Remer
mit römischem Bürgerrecht sind nachgewiesen. Die cives Remi
von Rindern nennen sich unter Angabe ihrer Heimat schlechthin cives.
Man darf sie sich angesiedelt mit Familien im Umkreis des Heerlagers
vorstellen. Ansässige im Heeresdienst, Altar und templum in
ihrer Siedlung: wie natürlich, ja selbstverständlich ist es da,
ein Denkmal nicht nur zu verstümmeln und dann so zu belassen,
sondern es neu herzurichten, zu vervollständigen, es wieder „in
Form" zu bringen und zu erhalten.
Befragen
wir, nachdem methodologische, geistesgeschichtliche und historische
Maximen aufgestellt sind, die keine These über den Zustand der
Inschrift unbeachtet lassen kann und klären muß, die Überlieferungsgeschichte
der Inschrift nach ihren Hauptmerkmalen. Die Inschrift wird seit dem
16. Jahrhundert mehrfach in der humanistischen und gelehrten
Literatur genannt. Viele Unvollständigkeiten und Abweichungen
untereinander zeigen an, daß die wenigsten Schreiber den Stein
selbst gesehen haben. Sie schreiben voneinander nicht immer mit
gebotener Sorgfalt ab. Zwei literarische Überlieferungsstränge
sind erkennbar, die beide in das 16. Jahrhundert zurückgehen. Um
die Mitte des Jahrhunderts gibt Pfarrer Peter Bonart eine
außerordentlich exakte Abschrift direkt vom Stein, soweit ihm dies
möglich war. Der Propst Johann Louverman in Kleve (dort Propst von
1545 bis 1562) hatte um Abschrift gebeten. Der Pfarrer vermerkte zur
dritten Zeile, wo wir Tiberii lesen, eine Lücke mit der
Angabe: sequens dictio omnino
deleta est, das folgende Wort ist völlig getilgt.
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Inschrift
des Mars Camulus-Steins. Abschrift des Pfarrers Peter Bonart
(16. Jahrhundert) |
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Ungefähr
in der gleichen Zeit, im Jahre 1558, hat der Humanist Martin Smetius
eine unvollständige Abschrift der Inschrift gegeben, die nicht auf
eigenem Anschauen beruhte, sondern auf Angaben des Klever
Rentmeisters Johannes Blesius, der nicht lange vorher den Stein bei
Rindern gefunden hatte. So unvollständig die Inschrift ist, Tiberi
steht da, und durch Pünktchen unter den letzten vier Buchstaben
ist angedeutet, daß kein ursprünglicher Zustand vorliegt. Es
verwunderte Smetius vielleicht der Umstand, daß nicht die
Abkürzung Ti. dastand. Nach einer Konjektur des Smetius
mutet der Befund dieser Überlieferung nicht an. Der Gelehrte versah
offenbar den ihm berichteten Zustand mit seinen Bedenken.
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Inschrift
des Mars Camulus-Steins, unvollständig. Überliefert von
Martin Smetius (16. Jahrhundert) |
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Man
schließt aus der Bemerkung des Pfarrers Bonart auf eine
unausgefüllte Lücke, und die erwartete Genitivform Tiberi
bei Smetius, die von der heute vorhandenen Form Tiberii
abweicht, hat zu dem falschen Schluß geführt, hier sei die
philologische Arbeit des Humanisten erkennbar, der erstens einen
passenden Namen für die Lücke gesucht und ihm zweitens die
grammatisch richtige Genitivform gegeben habe. Als wenn in der
ohnehin unvollständig mitgeteilten, von Smetius selbst nicht
gesehenen Inschrift die Schreibung Tiberi statt Tiberii nicht
als Schreibfehler verständlich genug wäre, da auf den Angaben des
Finders, seien sie schriftlich oder mündlich erfolgt, die
Niederschrift beruhte. Die natürlichste Annahme ist diejenige, daß
Blesius die verbesserte Stelle erkannt und den Namen Tiberii
gelesen hat. Der gelehrte Smetius machte daraus Tiberi (mit
der oben besprochenen, durch Pünktchen gekennzeichneten
Einschränkung). Aus der Überlieferung Blesius-Smetius scheint
deutlich zu sein, daß der Name des Tiberius auf dem Stein stand und
keine Erfindung des 16. Jahrhunderts ist.
Mit
diesem Ergebnis gerät die schriftliche Sorgfalt des Pfarrers Bonart
nicht unbedingt in Widerspruch. Bonart sagt, daß das Wort nach
salute getilgt ist. Dieser Befund trifft zu und ist von allen
anerkannt. Zwar wird man aus Bonarts Vermerk unbefangen annehmen,
daß gar nichts dastand. Aber bei kritischer Abwägung muß man
zugeben, daß die Feststellung des Pfarrers ein nachträglich
hingeschriebenes, ihm als Ersatz erkennbares Wort nicht
ausschließt. Auch dem Rentmeister Blesius war offenkundig die
Stelle als nicht ursprünglich erschienen, und Smetius hatte seine
Kritik zur Geltung gebracht. Dem Pfarrer, der die Tilgung ebenso
erkannt haben wird, ging es um größte Genauigkeit bei der
Niederschrift des ursprünglichen Textes. Zwar hätte eine
Erwähnung der Korrektur nahegelegen. Aber man darf das Erwartete
nicht verlangen. In seiner
Mitteilung an den Propst konnte der Pfarrer der Lesung der
Inschrift, die ihm auch an anderen Stellen, in der fünften und
sechsten Zeile und am Schluß, Schwierigkeit machte, gleichwohl die
Bemerkung anfügen, daß er "mit größter Sorgfalt gelesen und
niedergeschrieben habe, und wenn er lückenloser hätte ermitteln
können, so hätte er am liebsten auch vollständiger
geschrieben". Die Inschriftseite war durch den Einbau in ein
größeres Altarvolumen offenkundig „gerahmt"; dadurch wurde
die Lesung behindert. Man kann Bonart eine peinliche Genauigkeit
nicht bestreiten. Obendrein trifft die Feststellung der Lücke zu.
Das Schweigen von Ausfüllung ist kein zwingender Beweis für das
Fehlen einer Korrektur. Dieses 'argumentum e silentio' ist nicht
stichhaltig.
Nachdem
der Namenskomplex jetzt im ganzen überschaut wird, seien die
Überlegungen zu diesem Problem nochmal kurz zusammengefaßt.
1.
Wenn man sein Schulwissen anwendet, würde man nach der Regel der
Namensfolge (nomen gentile, nomen proprium, cognomina)
Claudius als Eigennamen ansehen. Den Altar von Anfang an als Weihung
an Claudius, zu verstehen, ergäbe in Anbetracht des Verhältnisses
des Kaisers zu den Galliern einen guten Sinn. Die Tilgung Neros
würde dann auf einem Anstoß von Christen an diesem Namen beruhen.
Das Evangelium bot den Kaisernamen Tiberius an (Lukas 3,1). Nahe an
der Grenze des Altertums befindlich blieb man mit dem Namensersatz
in der geschichtlichen Atmosphäre (und wohl ohne es zu wissen,
sogar unverändert beim ursprünglichen Inhaber des Altars Claudius,
der auch den Namen Tiberius trug). Der Vorgang könnte sich im
frühen 8. Jahrhundert ereignet haben. Aber diese Erklärung
scheitert daran, daß Claudius seinen Jugendnamen Nero als Kaiser
nicht mehr getragen hat. Dieser Vorschlag scheidet aus.
2.
Wer Pfarrer Bonarts Abschrift der Inschrift liest, stutzt bei der
ausdrücklichen Bemerkung, daß das auf salute folgende Wort
völlig getilgt ist, ohne daß das sichtbar dastehende Tiberii
erwähnt wird. Eine ungefähr gleichzeitige zweite Abschrift des
Steins (die von Smetius überlieferte) enthält Tiberi. Der
Stein selbst Tiberii. Dieser Befund ist von C. Zangemeister,
dem die neueren Gelehrten meistenteils folgen, als neuzeitlicher
Eintrag bezeichnet worden. Man schließt nun, daß die Korrektur der
Inschrift auf Grund gelehrter Konjektur vom 16. Jahrhundert an
erfolgt sein kann. Tilgung im 1. Jahrhundert, Ergänzung anderthalb
Jahrtausend später, ist der kurze Inhalt dieser These. Aber es gibt
keinen zwingenden Grund, die Annahme einer literarischen Konjektur
zu akzeptieren, und mit der Möglichkeit, daß Bonart die längst am
Stein vorhandene Korrektur Tiberii ignorierte, weil es ihm um
den Grundtext ging, der die Lücke aufweist, ist zu rechnen.
3.
Die Wahl eines neuen Namens konnte im Zeitpunkt von Neros Tod
ausschließlich auf Tiberius fallen, während bei der Annahme
späterer Neuschrift der Name Tiberius überraschen muß.
Diese Überlegung spricht dafür, daß der Altarstein nach der
Namenstilgung nicht
verstümmelt blieb, sondern seine Inschrift alsbald wieder vollen
Text besaß, daß sie den Namen Tiberius aufnahm und der
Stein, alter Bestimmung getreu, Gott und Kaisertum feierte und
weiterhin im hergebrachten Opferdienst stand. Wie lange noch, das
können wir nicht wissen. In den Wirren der Völkerwanderung, im
Untergang der Antike, im Aufblühen neuer Religionen, im Aufstieg
des Christentums sank vieles, stieg Neues auf, und manches mochte
eine Zeitlang unbeachtet bleiben oder entfremdende Zwischenstufen
der eklektischen Endphase durchlaufen. Eines Tages erstarkte es zu
neuem Leben. Es blieb in der Entwicklung, geschichtsfähig,
überstand den Wechsel der Zeiten und Anschauungen.
Am
Rinderner Altarstein ist ein neuer Anfang eindrucksvoll markiert.
Die Oberfläche des Steins empfängt in jeder Ecke den sorgfältigen
Einschlag eines Kreuzes, Zeichen christlicher Konsekration (Weihekreuze
oben und unten links). Seit
diesem Zeitpunkt ist das Denkmal ein christlicher Altar. Den
Zeitpunkt genau zu bestimmen, bleibt uns versagt. Mutmaßungen sind
möglich. Sichten wir die historischen Befunde, die jeder
Überlegung zugrunde zu legen sind. Der Stein wurde 1556 an der
Straße von Kleve nach Rindern gefunden. Als er von Pfarrer Bonart
beschrieben wird - dies geschieht im nahen zeitlichen Umkreis um das
Funddatum -, befindet er sich in der Rinderner Kirche. Das
Altarpodest verdeckt seinen unteren Teil bis zur letzten Zeile der
Inschrift, diese zum Teil noch mit. Der Pfarrer hat für seine
Kirche kein Interesse an dem Stein; er ist bereit, ihn abzugeben.
Nur darf der Altar der Kirche dabei nicht beschädigt werden. Diese
Angabe macht deutlich, daß der Römerstein nicht der Altar, sondern
nur Teil desselben war, entbehrlicher Teil. Jedenfalls schien er
entbehrlich zu sein. Man sah ihn nur in seiner Inschriftseite und
auch diese unvollständig, und man dachte, es handle sich um eine
Inschrifttafel. 1793 wurde, immer noch im Sinne des Pfarrers der
Finderzeit, unter Hinweis auf die unpassende Anwesenheit in einer
Kirche, der Stein schließlich ausgebaut und dem Antiquitätensaal
auf der Schwanenburg zu Kleve überlassen. Seit der Mitte des 16.
Jahrhunderts war das humanistische Interesse am Stein wach und im
Wachsen. Das religiöse Interesse war gering, belanglos, zuletzt
Anstoß nehmend. Der Stein hatte den Untergang überstanden, und er
war dennoch zum Gruftleben in einem Museum bestimmt; schließlich
auch dort ausgeräumt, fand er sich zuletzt verloren in einem Burghof
wieder. Dieser Weg von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis Dezember
1967 ist kultlich gesehen ein ständiger Abstieg. Eine Entstehung
der Kreuze in dieser Zeitspanne ist nicht erkennbar, sie ist völlig
unwahrscheinlich, ja ausgeschlossen. Niemand versieht einen
verkleideten Bestandteil eines Altars mit Weihekreuzen.
Die
Weihezeit und die große christliche Bestimmung des Steins muß
älter sein. Sie liegt vor der Wiederauffindung! Da der Finder den
Stein verlassen an der Straße fand, so ist auch dieses
Schicksalstal zu durchschreiten und die hohe christliche Zeit des
Steins in der Frühe zu suchen. Die christliche Frühe Rinderns ist
blühend. Zu Beginn des 8. Jahrhunderts gab es bereits eine Kirche,
vielleicht vierte Vorgängerin der heutigen Pfarrkirche.
Sie war vom Gaugrafen Ebroin für Bischof Willibrord, den
angelsächsischen Missionar und Apostel der Friesen, reich mit
Besitztümern ausgestattet. Willibrord, Bischof von Utrecht,
vererbte die Kirche an die von ihm neu gegründete Abtei Echternach.
Sie blieb bis ins späte Mittelalter Besitz dieses Klosters. Ob
Willibrord die Kirche selbst gebaut hat, wissen wir nicht. Daß er
sie geweiht hat, darf vermutet werden. Sie stand im Ruinenbereich
des römischen Kastells auf den Trümmern einer alten Badeanlage.
Ein Hauch von Antike ist hier noch spürbar. Der atmende Grund
beginnt ein neues Wachstum. Diesen Anfängen, diesem Geist, dieser
Lage, dieser verwobenen Welt des Übergangs, der stolzen Neuheit und
des selbstbewußten Indienstnehmens möchte man die Weihung des
heidnischen Opfersteins zum christlichen Altar gern zusprechen. Das
spätere Mittelalter hat diesen Altar aufgegeben und entfernt, so
daß die Renaissance ihn draußen verloren wiederfinden konnte. Das
frühe Mittelalter, von Sendung und Sieg gleichermaßen erfüllt,
hat den ersten Anspruch, den tiefen Sinn einer echten Verwandlung
getroffen zu haben, als es das Alte im Neuen integrierte. Ich sehe
keine andere Zeit als diese außerhalb unseres eigenen
Verständnisses für derartige Zusammenhänge, in der Wahrheitskampf
und Glaubenseifer solchem geschichtsnahen Bemühen verwandt sind.
Man darf für Rindern, für dessen frühe Kirche Willibrord eine
solche Bedeutung hatte, seinen Namen mit der Weihung des
Römersteins aus tieferer, äußeres Fragespiel überbietender
Einsicht in glaubwürdigen Zusammenhang bringen.
Der
Stein trägt eine noch nicht besprochene, in seine Substanz
gründlich eingreifende Veränderung an sich. An und innerhalb der Coronet
civica ist ein Hohlraum (Bild)
von 16 cm Höhe und 9-11,5 cm Breite sowie ungefähr 10 cm Tiefe
geschaffen worden. Der vordere Umriß der Aushöhlung hat keine
scharfen Kanten und Ecken. Die Vertiefung beginnt unter einem
halbrunden Schild, der im ursprünglichen Kranzschmuck ein
vollrundes Medaillon war. Die verbliebene Halbkreisform ist bewußt
als überhöhter Abschluß der neu eingefügten Nische genutzt. Die
Nische verbreitert sich nach unten, wo sie dicht über dem
Buchstaben C abschließt, um insgesamt 2,5 cm (s. die oben
angegebene Schwankung des Breitenmaßes).
Aushöhlungen
von Altären, auch solche innerhalb eines Kranzes, runde und eckige,
sind aus Mithrasheiligtümern in Ostia und anderwärts bekannt. Der
Altar im Mithräum
des Hauses der Diana trägt an der jetzigen Rückseite eine auf dem
Kopf stehende Inschrift. Auf der Kranzseite sind die Kranzschleifen
graphisch nachgetragen. Die Fußkante der neuen Ansicht zeigt links
eine Bruchstelle, die bis zur jetzigen Rückseite durchgeht. Das
zugehörige Stück, vor der Verwendung des Altars im Mithraskult
abgebrochen, wurde 1940 wiedergefunden. Es zeigt einen Rest des
einstigen Altaraufsatzes. Der Altar war zur Zeit der römischen
Republik beim Tempel des Herkules aufgestellt. Als er im 3.
Jahrhundert n. Chr. im Mithraskult neue Verwendung fand, wurde unter
Umkehrung des Steins die Stelle des damals schon fehlenden oder
damals abgebrochenen Stücks, soweit dies zum festen Stand nötig
war, untermauert". Was bezweckte die Höhlung (20 cm im
Durchmesser) in dem neu verwendete Stein? Der Umstand, daß der
Stein sich in einem Mithräum befindet, legt die Annahm nahe, daß
im fensterlosen mithräischen Kultraum, dem die Vorstellung einer
Höhl zugrunde liegt, die Steinöffnung zur Aufnahme eines Lichtes
diente, das die Dunkelheit minderte, ohne sie aufzuheben. Der
Verschluß der Vorderseite durch durchsichtiges Glas oder eine
durchbrochene Steinplatte zeigte Mithrassymbole (Sol und Luna) als
Lichteffekt. Das Licht war auch heiliges Feuer.
Der
wichtigste Unterschied am Stein von Rindern besteht darin, daß die
Aushöhlung nur geringe Tiefe (10 cm) hat und nicht durch den ganzen
Stein hindurchgeht. Die schließt die Aufnahme von Licht und den
Lichteffekt einer lichtdurchlässigen Verschlußplatte mit
Bildschmuck nicht aus. Eine der christlichen Verwendung des Altars,
die mit der Einmeißelung der Kreuze gegeben ist, vielleicht
vorausliegende mithräische Benutzung wäre in einem Heerlager und
seinem Umkreis durchaus denkbar. Die Möglichkeit muß bedacht
werden. Neue Kultbedürfnisse führen zu Eingriffen in altes
Denkmälergut, und die Formen des Eingriffs sind bei den
verschiedenen Kultgemeinschaften oft ähnlich, was eigentlich nahe
liegt. Auf diesen Zusammenhang der Aushöhlungen an Altären ist
für den Rinderner Stein später noch einmal zurückzukommen, sobald
eine weitere Beobachtung in unseren Gesichtskreis tritt. Eine
Benutzungsphase als Altar im Mithraskult könnte für den Mars
Camulus-Stein eine dichtere Kontinuität im Kultgebrauch von seiner
ersten Aufstellung bis in das Christentum hinein ergeben. Der
Gedanke ist anziehend. Der Sachverhalt wäre verständlicher als ein
gelegentliches Hervorholen „aus der Versenkung".
In
der christlichen Geschichte des Steins steht die Nische jedenfalls
im Zusammenhang mit der Reliquienverehrung. Die beschriebene
Ausweitung nach unten auf den Buchstaben C hin ist durch häufiges
Greifen berührender Hände entstanden. Die Nische war ein
Verehrungsort. Sie trat zu den Anfängen der Heiligenverehrung in
nahe Beziehung. Die dem Bischof Willibrord gehörige Kirche war dem
Apostelfürsten Petrus geweiht. Wir müssen mit der Verehrung einer
Petrusreliquie in der vom römischen Kranz umgebenen Nische rechnen.
Was
wissen wir von solchen Nischen? Wo und wie geschah die Reliquien
Verehrung im und am Altar? Gottesdienst an Gräbern als
Totengedächtnis findet seit der Frühzeit des Christentums statt.
Der römische Bischof Sixtus II wurde am 6. August 258 während
eines solchen Gottesdienstes in einer Grabkammer der Katakomben aus
dem Kreis seiner Gläubigen fortgeführt zum Martyrium. Der bezeugte
Gottesdienst am Grab setzt die Tradition heidnischer Kultfeiern in
Grabanlagen fort. In den großen Verfolgungszeiten erfährt der
Kontakt von Grab und Kult durch die Märtyrergräber machtvolle
Steigerung. Später werden Kirchen über den geheiligten Gräbern
errichtet. Das Märtyrergrab als Stätte des Glaubenszeugnisses und
der Nachfolge Christi zieht den Altar des eucharistischen Opfers
immer enger an sich, möglichst auf sich, über sich. Die
Grabkapelle des Anastasius in Marusinac bei Salona (Dalmatien) und
die konstantinische Peterskirche in Rom zeigen bedeutsame
Entwicklungsstufen: der Kultraum in Marusinac wird über dem
Heiligengrab errichtet; der Altar in St. Peter, wo das Apostelgrab
sich in langer Entwicklung in ein geschichtliches Denkmal verwandelt
hatte, geht eine Einheit mit dem Denkmal ein. Als in Alt-St. Peter
der Altarraum erhöht wurde, sank das verehrte Grabmonument
größtenteils in die so entstandene Krypta, die durch ringförmige
Umgänge von hinten zugänglich blieb (sogenannte Ringkrypta). Was
vom Grabmonument über dem neuen Fußboden sichtbar blieb, wurde von
Gregor dem Großen als Opferaltar hergerichtet. Die bezeichneten
Zeitstufen fallen in den Anfang des 4. Jahrhunderts (Marusinac) und
in das Ende des 6. Jahrhunderts (Rom, St. Peter).
Das
urchristliche Verlangen, mit dem Leichnam eines Märtyrers
Verbindung und Gemeinschaft zu halten, führte im Laufe des 4.
Jahrhunderts zur Ausbreitung des Reliquienkultes. In Ermangelung
unberührter Gräber übernahmen Reliquien die Stellvertretung von
Märtyrergräbern. Wie waren sie zu beschaffen? Seit der Zeit
Konstantins des Großen sind Translationen von Gebeinen und auch
Entnahme kleiner Teile von Grabinhalten aus dem Orient bekannt. Im
Westen war anfangs die Unverletzlichkeit der Gräber heilig. Hier
setzte sich die Auffassung durch, alles, was mit dem Grab eines
Märtyrers in Berührung komme, nehme an der Heiligkeit des Grabes
teil und erlange Reliquiencharakter. Zugänge zu den Krypten schufen
die Gelegenheit der Grabberührung. Bei engeren Verhältnissen und
senkrechter Anordnung des Altars über dem Grab gab die sogenannte fenestella
confessionis, ein im Altar geschaffener Hohlraum, der sich in
einer Öffnung der Bodenplatte fortsetzte, die Möglichkeit, hier
herabgelassene Gegenstände mit dem Grab in Berührung zu bringen.
Diese Vervielfältigung heiliger Überbleibsel war die notwendige
Voraussetzung zur Ausbreitung des Heiligenkultes. Nun konnte
überall, wohin eine Partikel der leiblichen Überreste oder auch
eine Berührungsreliquie getragen wurde, ein Altar des betreffenden
Heiligen errichtet werden. Später hat dies zu der kirchlichen
Vorschrift geführt, daß in jedem Altar, auf dem das eucharistische
Opfer dargebracht wird, Reliquien von Märtyrern eingeschlossen sein
müssen. Zwischen primären und sekundären Reliquien, zwischen
Reliquiensubstanz und mit der Berührung vollzogener Intention wird
nun nicht mehr unterschieden.
Die
neue Altarstätte erhält ein Reliquiengrab. Die Reliquien werden
regelrecht beigesetzt, oft im Boden unter dem Altar, manchmal in
einem alten Sarkophag. Immer mehr setzen sich kleine Aushöhlungen
oder Nischen am Altar selbst durch. Die Wahl des Platzes hängt von
der Altarform ab. Der obere Teil des Altarfußes kann die Reliquie
aufnehmen; die Altarmensa schließt dann diesen Reliquienbehälter
ab. Andere, block- und kastenförmige Altäre führen zu
Reliquiengräbern am vorderen Altarrand unten, in der Mitte der
Vorder- oder Rückseite des Altares, seltener am oberen Rand solcher
Seiten. All diese Gräber, sepulcra, sind verschlossen; die
Verschlüsse sind meistens durchsichtig. Weite Verbreitung findet
die Schaffung einer Aushöhlung in der Mitte der
Oberfläche des Altars, um dort die Reliquien zu bergen, häufig zu
vermauern. Soweit die Reliquienstelle unmittelbarer Berührung
entrückt ist, dient wieder die Vorrichtung eines hinführenden
Schachtes, also die Schaffung einer fenestella sowohl dem
Einblick als auch der Annäherung von Gegenständen.
Es
kommt noch eine neue Art von Vorrichtungen hinzu, um
Berührungsreliquien auch dann zu gewinnen, wenn die Reliquien
selbst im Altar vermauert und nicht unmittelbar berührbar sind. Der
Altar im ganzen vermittelt in diesem Fall den Kontakt. Aber es wird
eine bemerkenswerte Unterscheidung deutlich. Nicht die einfache,
flüchtige Berührung erscheint ausreichend. Solche Berührung
geschieht bei den priesterlichen Handlungen am Altar immer wieder,
ohne daß dadurch Reliquien entstehen. Die Gegenstände, die zu
Reliquien werden sollen, werden hinterlegt und verbleiben eine
Zeitlang am, vielmehr im Altar, sei es für Stunden oder einen Tag
oder mehr als einen Tag, über Nacht. Solche indirekte Auffüllung
ist sinnvollerweise länger bemessen; sie setzt eine anhaltendere
Einwirkung voraus. Nischen, den Reliquiennischen gleich, aber
unverschlossen, oder Öffnungen schlichterer Art am Altar dienten
dem genannten Zweck; die ausersehenen Gegenstände wurden
vorübergehend in sie eingelegt. Zahlreiche Beispiele in Rom,
Neapel, Sizilien, ferner in Ravenna und andernorts sind bekannt.
Einen Hinweis auf die Verwendung gibt ein Altar in der
Pamphiluskatakombe in Rom. Dieser Altar ist an ein Grab, das wohl
richtiger als Reliquienstätte anzusprechen ist, angebaut und
enthält eine solche unverschlossene Nische. Es ist ein Blockaltar
mit stellvertretender Confessio. Diese hat nicht den Zweck,
den Kopf hineinstecken zu können, um etwas zu sehen. Sondern da bei
der Verborgenheit der Reliquien ein direkter Kontakt mit ihnen
entfiel, gewährte das Einlegefach ersatzweise die Möglichkeit
einer indirekten Verbindung. Chronologische Bedenken machen die
Anwesenheit eines originalen Märtyrergrabes unwahrscheinlich. Eine
Reliquienstätte hat wohl keine so spontane Wirkung wie ein
vollständiges Grab. Die unverschlossene Altarnische als Einlegefach
für intendierte Berührung von Gegenständen mit den verborgenen
Resten ist der sichtbare Ausdruck dafür. Dem eingetretenen
konkreten Schwund wirkt die dynamische Entfaltung eines frommen
Gedankens entgegen.
Der
Überblick über die Entwicklung von Grab und Altar, Altar und
Reliquie, Reliquiengrab und dessen Stellvertretung soll eine Antwort
finden helfen auf die Frage, vor die uns der Altarstein von Rindern
stellt: welchen Zweck erfüllte die Nische im Eichenkranz? Man wird
vielleicht geneigt sein, an ein Berührungsfach, an eine
stellvertretende Confessio zu denken, da ohne weiteres ein
Verschluß der Nische nicht erkennbar ist. Die Griffspuren, welche
die Ränder unten ausgeweitet haben, scheinen ohnehin gegen eine
Schließung zu sprechen. Allerdings sprechen die Griffspuren
andererseits nicht dafür, daß hier nur Gegenstände eingelegt und
wieder entnommen wurden. Einlegen und Entnehmen bewirken nicht eine
solche Abnutzung, wie sie an der Altarnische von Rindern durch
tastende Hände entstanden ist. Dies weist zweifellos auf einen
Verehrungsort, ein Reliquiengrab hin. Das Reliquiengrab setzt einen
Verschluß voraus, der an Festtagen geöffnet werden konnte. Durch
Jahrhunderte an Festtagen mit aufliegender Hand berührt, betastet,
so konnte im leichten, porösen Kalkstein die heute sichtbare
Wirkung entstehen. Wer eher darauf eingestellt ist, am Rinderner
Altar eine stellvertretende Confessio zu finden, müßte
übrigens ernsthaft prüfen, ob nicht die Ausnehmung an der
Oberkante der Inschriftseite links (Seitenansicht
& Draufsicht)
dort, wo der Buchstabe A stand, der jetzt verstümmelt ist, der
Einlage von Gegenständen dienen konnte, die hernach selbst als
Reliquien verehrt werden sollten.
Diese
Veränderung des Steins ist bisher unerklärt geblieben. Man hat an
eine Bruchstelle gedacht und zur Begründung auf den rechten Rand
hingewiesen, wo in Richtung auf den Buchstaben R hin in der Tat
etwas abgebrochen ist. Diese in der vordersten Schicht des Steins
abgeplatzte Stelle gehört nicht zur Planung des tiefen Fachs; der
Schaden kann später entstanden sein. Der Befund gibt nicht die
geringste Berechtigung, die ganze Ausnehmung als Bruchstelle zu
bezeichnen. ... Ihre Exaktheit geht auch über gröbere
Vorrichtungen technischer Zweckbestimmungen hinaus.
Natürlich
können Nische und Fach nicht gleichzeitig eine mit Reliquien
zusammenhängende Funktion ausgeübt haben. Ihre Benutzung setzt
eine Zeitabfolge voraus. Bekanntlich war der Stein später im
Unterbau des gotischen Altars verwendet und nur mit seiner
Inschriftseite sichtbar. In dieser Zeit erscheint ein
stellvertretendes Reliquienfach besonders sinnvoll. Vom Block und
seiner Kranzseite und folglich seiner Nische war nichts mehr zu
sehen, zuletzt nichts mehr bekannt. Das Einlegefach konnte den Zweck
gehabt haben, verborgene, unerreichbare Reliquien in der
Altarberührung durch Intention wirksam zu erfassen.
Den
Beweis, daß die Nische der Kranzseite ursprünglich tatsächlich
verschließbar war, konnte ich erbringen, als ich am 30. August 1968
gemeinsam mit Professor Dr. J. E. A. Th. Bogaers, Nijmegen, den
Altarstein eingehend untersuchte. Ich beobachtete rechts neben der
Nische oben, vom oberen Rand 5 cm, vom Seitenrand 1,5 cm entfernt,
innerhalb der Eichenblätter der Coronet civica einen 1 cm breiten,
2 mm hohen, 2,5 cm tiefen, äußerst exakt eingearbeiteten Schlitz.
Unten ist in derselben Senkrechten eine 1,5 cm tiefe Absplitterung
erkennbar, in der ein zweiter, nicht so tiefer Schlitz vermutet
werden darf. Ich zweifle nicht, daß der festgestellte, aufs feinste
und schärfste ausgearbeitete Schlitz mit der Schließung der Nische
zusammenhing dergestalt, daß in ihm und im nicht mehr vorhandenen
Parallelstück, das später die unbekannte Ursache der Absplitterung
begünstigen konnte, die Halter des Fensters oder Gitters
eingeklemmt waren. Das einseitige Einklemmen mochte genügen.
Voraussetzung war, daß die Halter unter Spannung eingefügt wurden
und verblieben. Dazu war größte Feinheit der Schlitze
erforderlich. Tatsächlich gehört der nachgewiesene Schlitz zum
Exaktesten an nachträglicher Bearbeitung des römischen Steins. Die
Dünne des Schlitzes und vor allem
das Vortreiben einer so dünnen Leere in den Stein hinein war keine
geringe Leistung.
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